Klausur

Foto: Witthaya Prasongsin/Moment/Getty Images

Bitte beachten Sie die Informa­tionen zu den Prüfungen des aktuellen Semesters:

Aktuelle Prüfungsinformationen

  • Die Anmeldung zu einer studienbegleitenden Prüfung (Klausur, Hausarbeit) erfolgt ausschließlich online im Prüfungsportal.

    Bitte benutzen Sie möglichst den Internet Explorer oder den Mozilla Firefox. Andere Browser können Probleme bereiten.

    Sie benötigen Ihren FernUni-Account, um sich zu einer studienbegleitenden Prüfung anzumelden.

    Fristen für die Prüfungsanmeldung

    Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen für die Prüfungsanmeldung.

    Die Fristen für die Prüfungsanmeldung zu Klausuren sind in der Prüfungsordnung wie folgt festgelegt:

    Wintersemester:
    10.01. - 20.01.
    Sommersemester:
    10.07. - 20.07.

    Nach der Anmeldung erhalten Sie automatisch eine E-Mail als Anmeldebestätigung. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung auf dem Postweg. Den Status Ihrer Anmeldung können Sie online im Prüfungsportal überprüfen und sich auch dort die Anmeldebestätigung ausdrucken. Klicken Sie hierzu bitte auf “Prüfungsverwaltung”, dann den zweiten Menüpunkt “Info über angemeldete Prüfungen”, danach auf „info“ neben „Übersicht über angemeldete Prüfungen“. Dort können Sie sich eine Liste mit Ihren angemeldeten Prüfungen anzeigen lassen. Unten links finden Sie den Punkt „PDF“ mit dem Sie zur Download-Seite gelangen. Nach dem Speichern (oder Öffnen) erhalten Sie eine Anmeldebestätigung als PDF-Datei, die Sie sich ausdrucken können.

    Zu den studienbegleitenden Prüfungen wird nur zugelassen, wer

    • in den Studiengang eingeschrieben ist.
    • die Kurse des jeweiligen Moduls ordnungsgemäß belegt hat.
    • Ggf. wird das vorherige Bestehen von Modulprüfungen (z.B. eines bestimmten Studienabschnitts bzw. einer Studienphase) vorausgesetzt.
    • Ggf. wird die vorherige Erbringung von Studienleistungen (z.B. erfolgreiche Bearbeitung von Aufgaben, Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung oder eines Praktikums) vorausgesetzt.

    Bitte informieren Sie sich darüber im Studienportal bei dem jeweiligen Modul (Modulinformation), in der Prüfungsordnung sowie ggf. in der Moodle-Lernumgebung.

    Die Belegung der Kurse eines Moduls bedeutet nicht automatisch, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind. Sie müssen sich explizit und in dem vorgesehenen Zeitraum für die Prüfung/en anmelden, die Sie absolvieren möchten.

  • Die Abmeldung zu allen studienbegleitenden Prüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten) erfolgt ausschließlich online im Prüfungsportal. Für eine Abmeldung gehen Sie dort bitte genau so vor wie bei der Anmeldung. Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht möglich. Bitte benutzen Sie möglichst den Internet Explorer oder den Mozilla Firefox. Andere Browser können Probleme bereiten. Sie benötigen für die Abmeldung von einer studienbegleitenden Prüfung Ihren FernUni-Account.

    Abmeldefristen

    Bitte beachten Sie folgende Abmeldefristen:

    • Sie können sich bis spätestens einen Tag vor der Klausur oder mündlichen Prüfung abmelden.
    • Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet, wenn die Abmeldung nicht fristgemäß erfolgt und die Arbeit nicht fristgerecht abgegeben wird.

    Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung per E-Mail. Auch können Sie im Prüfungsportal nachschauen, ob Ihre Abmeldung erfolgreich war.

    Bitte beachten Sie, dass Sie durch eine Exmatrikulation nicht automatisch von angemeldeten Prüfungen abgemeldet sind. Bitte melden Sie sich vorher selbstständig über das Prüfungsportal ab.

    Zum Prüfungsportal

  • Prüfungstermine im aktuellen Semester

    Bitte beachten Sie für die Klausurtermine im laufenden Semester die aktuellen Prüfungsinformationen:

    Aktuelle Prüfungsinformationen

    Alle Klausuren werden online von zu Hause aus geschrieben.

    Prüfungszeiträume in den kommenden Semestern

    Vorbehaltlich Änderungen werden die Modulabschlussklausuren in folgenden Zeiträumen angeboten:

    Semester

    Zeitraum

    SoSe 2026

    24.08.2026 - 04.09.2026

    WiSe 2026/2027

    22.02.2027 - 05.03.2027

    SoSe 2027

    23.08.2027 - 03.09.2027

    WiSe 2027/2028

    21.02.2028 - 03.03.2028

    SoSe 2028

    28.08.2028 - 08.09.2028

    WiSe 2028/2029

    26.02.2029 - 09.03.2029

    SoSe 2029

    27.08.2029 - 07.09.2029

    WiSe 2029/2030

    25.02.2030 - 08.03.2030

    SoSe 2030

    26.08.2030 - 06.09.2030

  • Sollten Sie sich nicht von der Klausur abgemeldet haben, wird die Klausur bei Nichterscheinen mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

    Ein Rücktritt aufgrund einer Erkrankung am Prüfungstag muss unverzüglich (d.h. am Prüfungstag) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden.

    Kontakt:

    E-Mail: psy.bsc

    Fax: +49 2331 987-19299

    FernUniversität in Hagen
    Prüfungsamt für Psychologie
    B. Sc. Psychologie
    Universitätsstraße 37
    58097 Hagen

    Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, so muss spätestens vier Tage nach dessen Erklärung eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (nicht Arbeitsunfähigkeit!) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes als Nachweis beim Prüfungsamt eingehen (per Fax, E-Mail oder Post). Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist ausschließlich die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin oder Haus-/Facharzt (PDF 150 KB) zu verwenden.

    Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens nach vier Tagen eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Eine rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigung wird nicht akzeptiert.

    Ob der Rück­tritt akzep­tiert wurde, können Sie online im Prüfungs­portal ein­sehen. Wurde der Rück­tritt akzep­tiert, erscheint die Prüfungs­an­mel­dung nicht weiter in der Liste der an­ge­mel­de­ten Prüfungen.

  • Eine Fristverschiebung oder Bear­bei­tungs­zeit­ver­län­ge­rung für die Bearbeitung einzelner Lernaufgaben ist nicht möglich. Sind in einem Modul nicht alle Lernaufgaben verpflichtend zu bearbeiten (z.B. nur zwei von drei Lernaufgaben), so kann ggf. bei akuter Erkrankung eine Lernaufgabe „ausgelassen“ werden (die Anzahl der verpflichtenden Lernaufgaben kann jedoch nicht reduziert werden). Zudem besteht die Möglichkeit, die Prüfungsvorleistung (und somit das gesamte Modul) stattdessen im nächsten Semester zu absolvieren.

    Sofern eine Prüfungsvorleistung vollständig erfolgreich absolviert und im Prüfungsportal eingetragen wurde, behält diese dauerhaft ihre Gültigkeit. Ausnahmen, z.B. bei grundlegender Überarbeitung eines Moduls, werden auf den jeweiligen Modulseiten angekündigt.

  • Über eine bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung einer Klausur wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach dem Klausurtermin mitgeteilt. Das Versenden der Notenbescheide beendet die Möglichkeit, technische Fehler formlos zu reklamieren.

    Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

  • Eine nicht bestandene Klausur kann zweimal wiederholt werden.

Kontakt

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt:

Julia Melcher Foto: Bernd Müller

Julia Melcher

Prüfungsamt Psychologie

E-Mail: psy.bsc

Telefon: +49 2331 987-2991

Fax: +49 2331 987-19299

Sprechzeit: Di. - Fr., 09:00 - 11:00 Uhr



Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.

Fakultät Psychologie | 07.10.2025