Aktuelles
Informationen zum Auslaufen der alten Prüfungsordnung im M.Sc. Psychologie
[16.05.2025]Die alte Prüfungsordnung des Studiengangs M.Sc. Psychologie läuft zum 30.09.2025 aus.
Das heißt, dass nach dem 30.09.2025 keine Prüfungs- oder Studienleistungen mehr nach der alten Prüfungsordnung erbracht werden können. Somit können Modulprüfungen, die Abschlussarbeit sowie deren Wiederholungsversuche und das Berufsorientierte Praktikum nach Ablauf des 30.09.2025 nicht mehr erbracht werden. Durch Anträge auf Bearbeitungszeitverlängerung und/oder Gewährung eines Nachteilsausgleichs werden Prüfungsverfahren der alten Prüfungsordnung nicht über den 30.09.2025 hinaus verlängert.
Ab dem Wintersemester 2025/26 wird der Studiengang M.Sc. Psychologie nur noch nach der neuen Prüfungsordnung angeboten. Für Studierende, die noch in der alten Prüfungsordnung eingschrieben sind, ergeben sich nun folgende Handlungsoptionen:
1. Abschluss des Studiums nach alter Prüfungsordnung
- Sie haben nur noch im aktuell laufenden Sommersemester 2025 (bis zum 30.09.2025) die Möglichkeit, Leistungen im Masterstudiengang nach alter Prüfungsordnung zu erbringen.
- Alle Leistungen (Modulprüfungen, Hausarbeiten, Abschlussarbeit, Praktikumsbericht, Präsenzveranstaltungen, Referat) müssen bis zum 30.09.2025 absolviert und eingereicht sein. Eine Verlängerung über den 30.09.2025 hinaus aufgrund von Prüfungsunfähigkeit wegen einer Erkrankung oder im Wege des Nachteilsausgleichs aufgrund einer chronischen Erkrankung und/oder Behinderung ist ausgeschlossen.
- Die Beantragung und Ausstellung der Zeugnisunterlagen sowie die Eintragung von Noten (z.B. nach abgeschlossener Bewertung der Masterarbeit) ist auch noch nach dem 30.09.2025 möglich.
Eine Abgabe der Masterarbeit nach dem 30.09.2025 ist nur nach vorheriger Umschreibung in die neue Prüfungsordnung und durch aktive Erklärung gegenüber dem Prüfungsamt möglich. Im Übrigen erfolgt eine Umschreibung auch im Fall einer bloßen Rückmeldung zum Wintersemester 2025/26.
2. Wechsel zur neuen Prüfungsordnung
Sollten Sie den Masterstudiengang nach alter Prüfungsordnung nicht mehr fristgerecht abschließen können oder wollen, können Sie Ihr Studium nach der neuen Prüfungsordnung fortsetzen. Dazu ist eine Umschreibung erforderlich.
- Umschreibung bis zum 30.09.2025:
Um in die neue Prüfungsordnung zu wechseln, müssen Sie sich aktiv beim Prüfungsamt melden und eine Umschreibung beantragen. Diese können Sie unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer sowie unter Verwendung des Betreffs „Umschreibung“ per E-Mail an psy.msc beantragen.
- Automatische Umschreibung ab dem 01.10.2025:
Zum Wintersemester 2025/26 ist nur noch die Rückmeldung in die neue Prüfungsordnung möglich. Sofern Sie sich zum Wintersemester 2025/26 zurückmelden, erfolgt eine automatische Umschreibung in die neue Prüfungsordnung.
Bitte beachten Sie:
- Falls Sie bereits exmatrikuliert sind oder schon zur neuen Prüfungsordnung gewechselt haben, besteht für Sie kein weiterer Handlungsbedarf und Sie können diese E-Mail ignorieren.
- Sollte eine Abschlussarbeit nach alter Prüfungsordnung absolviert, aber nicht bestanden werden, wird der Prüfungsversuch beim Wechsel in die neue Prüfungsordnung übernommen. Es verbleibt ein Wiederholungsversuch nach neuer Prüfungsordnung.
- Alle Informationen zur Prüfungsordnungsänderung (Änderungen des Curriculums, Anerkennung von Leistungen der alten Prüfungsordnung, neues Betreuungs- und Übungskonzept, etc.) können Sie im Studienportal nachlesen.
Gerne können Sie sich bei der Entscheidung, ob ein Wechsel der Prüfungsordnung für Sie sinnvoll ist, per E-Mail oder telefonisch von uns beraten lassen.

Dr. Anna Solga

Clara Schroeder

Vanessa Wiese
- E-Mail: koordination.psychologie
- Telefon: +49 2331 987-4488
- Telefonsprechzeiten:
Mo. und Fr.: 10:00 - 12:00 Uhr
Di., Mi. und Do.: 14:00 - 16:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung per Mail)
Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist.

Sandra Schröder (geb. Wirth)
- E-Mail: psy.msc (Studiengang Master of Science)
- Telefon: +49 2331 987-2990
- Fax: +49 2331 987-19298
- Sprechzeit: Mo. - Do., 09:00 - 11:00 Uhr
Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.