Einführung eines polyvalenten B.Sc. Psychologie

Die Fakultät für Psychologie plant die Einführung eines neuen polyvalenten Bachelorstudiengangs, der auch eine spätere klinische Ausrichtung ermöglichen soll. Dies bringt sowohl für neue Studieninteressierte als auch für bereits eingeschriebene Studierende einige Änderungen mit sich. Die wichtigsten Informationen haben wir hier zusammengefasst.

 

FAQ zum neuen Studiengang

  • Das bisherige Curriculum des B.Sc.-Studiengangs Psychologie entspricht den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie für Bachelorstudiengänge. Allerdings ist der bestehende B.Sc.-Studiengang nicht klinisch ausgerichtet, so dass die Voraussetzungen für den Erhalt einer Approbation als Psychotherapeut*in in Deutschland nicht erfüllt werden (vgl. FAQ Klinische Psychologie und Psychotherapie). Übergangsfristen, die einen Wechsel in klinische Master-Studiengänge ermöglicht oder anderweitig die Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeut*in erlaubt hätten, sind ausgelaufen. Mittlerweile haben alle anderen staatlichen Universitäten ihre B.Sc.-Studiengänge Psychologie so umgestellt, dass sie approbationskonform sind. Das wollen wir nun auch tun. Polyvalent heißen solche Studiengänge, weil sie unterschiedliche Anwendungsfächer vermitteln – darunter auch die Klinische Psychologie.

    Mit dem neuen polyvalenten Bachelor wollen wir es unseren Studierenden ermöglichen, sich auch im Fernstudium auf das Berufsziel Psychotherapeut*in vorzubereiten. Auch soll so die Äquivalenz mit Psychologiestudiengängen an anderen deutschen Universitäten gewahrt werden. Durch die Besetzung einer Juniorprofessur für Klinische und Gesundheitspsychologie (Jun.-Prof. Dr. Hannah Comteße) kann die FernUniversität künftig auch in diesem Bereich curriculare Lehre anbieten.

  • Vorbehaltlich der erfolgreichen Akkreditierung soll der neue B.Sc.-Studiengang Psychologie (polyvalent) planmäßig zum Wintersemester 2028/29 starten. Weitere Informationen werden den Studieninteressierten rechtzeitig vor Beginn der Bewerbungsphase zur Verfügung gestellt.

  • Wie jeder neue Studiengang muss auch der polyvalente B.Sc.-Studiengang Psychologie zunächst ein Akkreditierungsverfahren durchlaufen. Zusätzlich muss das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW die berufsrechtliche Anerkennung bewilligen. Bei beiden Verfahren handelt sich um umfangreiche, mehrschrittige Prozesse. Auch wenn diese in Kürze angestoßen werden, ist mit verbindlichen Ergebnissen voraussichtlich erst im Frühjahr 2028 zu rechnen.

    Der polyvalente B.Sc.-Studiengang wird den bestehenden B.Sc.-Studiengang Psychologie nur dann ablösen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls wird das bisherige Studienangebot weiterlaufen.

  • Ja, der neue Studiengang wird in jedem Fall zulassungsbeschränkt sein. Aufgrund des Personalbedarfs für die Lehre im Rahmen eines approbationskonformen B.Sc.-Studiengangs kann ein solcher Studiengang nur eingeführt werden, wenn die Anzahl der Studierenden beschränkt ist. Die Zulassungsordnung wird derzeit erarbeitet und muss durch die zuständigen Gremien verabschiedet werden. Auch die genaue Anzahl der angebotenen Plätze steht derzeit noch nicht fest. Weitere Informationen folgen.

  • Hierzu kann keine pauschale Empfehlung gegeben werden. Für die Entscheidung sollte am ehesten Ihr berufliches Ziel entscheidend sein. Beachten Sie die Auslauffrist des bestehenden Studiengangs (31.03.2032) ebenso wie die Zulassungsbeschränkung des polyvalenten B.Sc.-Studiengangs. Wenn Sie das Berufsziel Psychotherapeut*in verfolgen, ist es sinnvoll, sich für einen approbationskonformen Studiengang zu bewerben. Berücksichtigen Sie bitte, dass ein polyvalenter B.Sc.-Studiengang Psychologie an der FernUniversität bis auf Weiteres in Planung ist, seine Einführung also noch nicht feststeht.

  • Nein, das ist nicht geplant.

  • Nach aktuellem Stand wird eine Immatrikulation in den bestehenden B.Sc.-Studiengang letztmalig zum Wintersemester 2027/28 möglich sein. Ab dann verbleiben neun Semester zum Abschluss des Studiums (also die anderthalbfache Vollzeitregelstudienzeit).

 

FAQ für bereits eingeschriebene Studierende

  • Vorbehaltlich der erfolgreichen Akkreditierung soll der neue B.Sc.-Studiengang Psychologie (polyvalent) planmäßig zum Wintersemester 2028/29 starten. Studierende, die bereits jetzt im B.Sc. Psychologie eingeschrieben sind, können den Studiengang dann nach bisheriger Prüfungsordnung noch bis 31.03.2032 beenden. Für das darauffolgende Sommersemester 2032 wird es nicht mehr möglich sein, Module zu belegen. Auch Prüfungen und Bachelorarbeiten müssen spätestens bis zu diesem Datum absolviert bzw. abgegeben worden sein. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Studienverlauf möglichst bereits jetzt entsprechend zu planen. Die Beratungsangebote zum Selbstmanagement im Fernstudium von studyFIT können dabei unterstützen.

  • Der Studiengang wird mit einer festgelegten Übergangsfrist auslaufen. Innerhalb dieser Frist kann das Studium regulär abgeschlossen werden. Sollten die für einen erfolgreichen Abschluss des bestehenden B.Sc.-Studiengangs Psychologie erforderlichen Leistungen zum Stichtag 31. März 2032 nicht vollständig erbracht sein, kann nachfolgend kein Abschluss mehr vergeben werden. Prüfungsleistungen, die vor dem Stichtag abgegeben wurden, aber noch nicht bewertet sind (z. B. Klausuren, Hausarbeiten, Bachelor-Abschlussarbeiten), werden selbstverständlich berücksichtigt.

    Eine Rückmeldung in den bestehenden B.Sc.-Studiengang Psychologie für das Sommersemester 2032 wird nicht mehr möglich sein. Falls keine Einschreibung in einen anderen Studiengang vorliegt, würden Sie nach dem 31. März 2032 automatisch exmatrikuliert. Härtefallregelungen können nicht berücksichtigt werden. In der 4 ½-jährigen Übergangsfrist (01.10.2027-31.03.2032) ist ein zusätzlicher zeitlicher Puffer über die Vollzeitregelstudienzeit hinaus enthalten, der eventuelle Härtefälle abdeckt.

    Sofern die benötigten vier Module erfolgreich absolviert wurden, können Sie sich eines der angebotenen Zertifikate ausstellen lassen.

  • Eine einfache Umschreibung in die neue Prüfungsordnung wird leider nicht möglich sein, da der neue Studiengang zulassungsbeschränkt sein wird. Auch eine Bewerbung für höhere Fachsemester ist zu Beginn des neuen Studienangebots ausgeschlossen, da der Studiengang lediglich im ersten Semester startet. Perspektivisch ist davon auszugehen, dass in den höheren Fachsemestern des polyvalenten B.Sc.-Studiengangs nur einzelne Plätze frei werden.

    Es besteht die Möglichkeit, sich für das erste Fachsemester zu bewerben. Hierbei gelten jedoch die gleichen Zugangskriterien wie für Erstbewerbungen. Ein Antrag auf Anerkennung bisheriger Leistungen muss im Falle einer Platzzusage individuell gestellt werden.

  • Nein, die klinischen Module können nur von Studierenden des polyvalenten Bachelorstudiengangs absolviert werden. Teile dieser Module werden durch die Anforderungen an die Vermittlung praktischer Kompetenzen in Präsenz oder in kleineren Online-Formaten durchgeführt, sodass die Teilnehmerzahl leider auf die zugelassenen Studierenden im polyvalenten Studiengang begrenzt werden muss.

Fakultät Psychologie | 13.05.2026