Informationen zur ordnungsgemäßen Belegung

Die Anmeldung und Zulassung zu den studienbegleitenden Modulprüfungen setzt u. a. die ordnungsgemäße Belegung des jeweiligen Moduls voraus.

Belegung bei Anmeldung zur Modulprüfung in einem späteren Semester oder bei nicht bestandener Prüfung

Für den Fall, dass Sie die studienbegleitende Prüfung nicht im Belegungssemester, sondern erst in einem späteren Semester absolvieren möchten oder müssen, besteht die Möglichkeit einer Modulwiederholung oder einer neuen Belegung.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Mitteilung des Prüfungsergebnisses z. B. bei Klausuren i. d. R. erst nach dem Ende der Rückmeldefrist (Wintersemester: 30.09., Sommersemester: 31.03.) erfolgt und daher die Belegung von Modulen bzw. die Modulwiederholung auch schon für das nächste Semester mitbedacht werden sollte.

Module können, sofern diese nicht zwischenzeitlich aus dem Modulangebot entfernt wurden, vier Folgesemester lang ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung ohne erneute Modulgebühr wiederholt belegt werden. Nach dem Ende Rückmeldefrist können Module darüber hinaus innerhalb der Modulnachbelegungsfrist (Wintersemester: 01.10. – 15.11., Sommersemester: 01.04. – 15.05.) nachbelegt werden, jedoch ist eine kostenlose Stornierung in dem Fall nicht möglich.

Beispiel

Sie belegen im Sommersemester 2025 das Modul 2 und im September 2025 nehmen Sie an der Klausur teil. Das Prüfungsergebnis (nicht bestanden) wird Ihnen Ende Oktober 2025 mitgeteilt. Ihre Teilnahme am nächsten Klausurtermin im Wintersemester 2025/26 (Februar/März 2026) wäre nur möglich, wenn Sie die Module für das Wintersemester 2025/26 im Rahmen der Rückmeldefrist (01.06. – 30.09.2025) oder im Rahmen der Modulnachbelegungsfrist (01.10. – 15.11.2025) neu oder wiederholt belegt haben.

Belegung und Zugang zur Online-Lernumgebung

Es kann vorkommen, dass sich in der Online-Lernumgebung Moodle z.B. neue prüfungsrelevante Informationen, Inhalte, Aufgaben oder Themenstellungen veröffentlicht werden. Um Zugriff auf diese Informationen zu haben, ist es erforderlich, dass auch die Belegung in dem Semester vorgenommen wird, in dem auch die studienbegleitende Prüfung absolviert wird.

Belegung bei grundlegender Überarbeitung des Studienmaterials

Es ist möglich, dass das Studienmaterial seit Ihrer ersten Modulbelegung grundlegend überarbeitet worden ist. Die jeweils aktuelle Online-Version des grundlegend überarbeiteten Studienmaterials steht Ihnen durch die Wiederholerbelegung im Virtuellen Studienplatz bzw. in der Online-Lernumgebung Moodle zur Verfügung.

Wiederholung einer Modulprüfung in Verbindung mit Studienleistungen

Die Belegung eines Moduls in dem Semester, in dem auch die Anmeldung und Zulassung zu der studienbegleitenden Prüfung erfolgt, ist nicht bei allen Modulen die einzige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Belegung. Bei einigen Modulen sind ergänzende Studienleistungen zu erbringen. Bitte informieren Sie sich hierüber im Studienportal und in der Prüfungsordnung.

  • Ab dem Wintersemester 2015/16 setzt die Zulassung zur Modulprüfung in M1 die erfolgreiche Absolvierung von Prüfungsvorleistungen zu diesem Modul voraus. Die Prüfungsvorleistung besteht aus Studienleistungen, die in Form von einer vorgegebenen Anzahl verpflichtender kooperativer Lernaufgaben zu erbringen sind. Wer die Studienleistungen nicht erfolgreich absolviert hat, wird nicht zur Prüfung in diesem Modul zugelassen bzw. die bereits ausgesprochene Zulassung zur Prüfung in diesem Modul wird zurückgenommen. Wird trotz der erfolgreichen Absolvierung der Studienleistung die studienbegleitende Prüfung zu Modul 1 wiederholt, muss in diesem Semester auch eine ordnungsgemäße Belegung des Moduls nachgewiesen werden. Bereits erfolgreich erbrachte Studienleistungen behalten ihre Gültigkeit und können nicht wiederholt werden.

  • Für eine ordnungsgemäße Belegung zu Modul M 6b ist in dem Semester, in dem die Anmeldung und Zulassung zu der studienbegleitenden Prüfung erfolgt, sowohl die Belegung des Moduls als auch eine kontinuierliche aktive Mitarbeit in einer Praktikumsgruppe während des gesamten Belegungssemesters erforderlich.

    Wer das Praktikum nicht ordnungsgemäß belegt oder das Praktikum im Verlauf des Belegungssemesters abbricht, wird nicht zur Prüfung in diesem Modul zugelassen bzw. die bereits ausgesprochene Zulassung zur Prüfung in diesem Modul wird zurück genommen.

    Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden und wiederholt, muss im selben Semester sowohl das Modul 6b belegt als auch die Teilnahme an einer Praktikumsgruppe wiederholt werden.

Bitte beachten Sie zusätzlich zu diesen Informationen auch immer die Modulinformationen.

Abschlussarbeit in Verbindung mit der Belegung des Kurses BA (36650)

Die Zulassung zur Abschlussarbeit setzt u.a. die Belegung des Kurses BA (36650) in dem Semester voraus, in dem auch die Registrierung/Anmeldung und Zulassung zu der Abschlussarbeit erfolgt.

  • Sie nehmen die Registrierung/Anmeldung zur Abschlussarbeit im Sommersemester 2025 vor. Die Zulassung zur Abschlussarbeit setzt u.a. die Belegung des Kurses BA (36650) im Sommersemester 2025 voraus. Das bedeutet, dass der Kurs bereits im Rahmen der Rückmeldefrist (01.12.2024 – 31.03.2025) für das Sommersemester 2025 oder in der Modulnachbelegungsfrist bis spätestens zum Ende der Registrierungsfrist für die Bachelorarbeit (29.04.2025) belegt werden muss. Teilzeitstudierende, deren Anmeldung im Sommersemester 2025 erfolgt und deren Abgabetermin in das Wintersemester 2025/26 fällt, sollen den Kurs nicht wiederholt im Wintersemester 2025/26 belegen. Sollte die Abschlussarbeit jedoch wiederholt werden müssen, so ist die erneute Belegung (ggf. Wiederholerkennzeichen) für das Semester, in dem eine erneute Registrierung/Anmeldung erfolgt, erforderlich.

Fakultät Psychologie | 27.11.2025