Informationen zur ordnungsgemäßen Belegung
Die Anmeldung und Zulassung zu den studienbegleitenden Modulprüfungen setzt u.a. die ordnungsgemäße Belegung des jeweiligen Moduls voraus.
Belegung bei Anmeldung zur Modulprüfung in einem späteren Semester oder bei nicht bestandener Prüfung
Für den Fall, dass Sie die studienbegleitende Prüfung nicht im Belegungssemester, sondern erst in einem späteren Semester absolvieren möchten oder müssen, besteht die Möglichkeit einer Modulwiederholung oder einer neuen Belegung.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Mitteilung des Prüfungsergebnisses z. B. bei Klausuren i. d. R. erst nach dem Ende der Rückmeldefrist (Wintersemester: 30.09., Sommersemester: 31.03.) erfolgt und daher die Belegung von Modulen bzw. die Modulwiederholung auch schon für das nächste Semester mitbedacht werden sollte.
Module können, sofern diese nicht zwischenzeitlich aus dem Modulangebot entfernt wurden, vier Folgesemester lang ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung ohne erneute Modulgebühr wiederholt belegt werden. Nach dem Ende Rückmeldefrist können Module darüber hinaus innerhalb der Modulnachbelegungsfrist (Wintersemester: 01.10. – 15.11., Sommersemester: 01.04. – 15.05.) nachbelegt werden, jedoch ist eine kostenlose Stornierung in dem Fall nicht möglich.
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Sie belegen im Sommersemester 2025 das Modul 1 und im September 2025 nehmen Sie an der Klausur teil. Das Prüfungsergebnis (nicht bestanden) wird Ihnen Ende Oktober 2025 mitgeteilt. Ihre Teilnahme am nächsten Klausurtermin im Wintersemester 2025/26 (März 2026) wäre nur möglich, wenn Sie das Modul für das Wintersemester 2025/26 im Rahmen der Rückmeldefrist (01.06. – 30.09.2025) oder im Rahmen der Modulnachbelegungsfrist (01.10. – 15.11.2025) neu oder wiederholt belegt haben.
Belegung und Zugang zur Online-Lernumgebung
Es kann vorkommen, dass ´in der Online-Lernumgebung Moodle z.B. neue prüfungsrelevante Informationen, Inhalte, Aufgaben oder Themenstellungen veröffentlicht werden. Um Zugriff auf diese Informationen zu haben, ist es erforderlich, dass auch die Belegung in dem Semester vorgenommen wird, in dem auch die studienbegleitende Prüfung absolviert wird.
Belegung bei grundlegender Überarbeitung des Studienmaterials
Es ist möglich, dass das Studienmaterial seit Ihrer ersten Modulbelegung grundlegend überarbeitet worden ist. Die jeweils aktuelle Online-Version des grundlegend überarbeiteten Studienmaterials steht Ihnen durch die Wiederholerbelegung im Virtuellen Studienplatz bzw. in der Online-Lernumgebung Moodle zur Verfügung.
Wiederholung einer Modulprüfung in Verbindung mit Studienleistungen
Die ordnungsgemäße Belegung des Moduls, ist nicht bei allen Modulen die einzige Zulassungsvoraussetzung. Bei einigen Modulen sind ergänzende Studienleistungen zu erbringen. Bitte informieren Sie sich hierüber im Studienportal und in der Prüfungsordnung.
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Die Zulassung zur Modulprüfung in MM2 setzt zusätzlich zu der ordnungsgemäßen Belegung des Moduls auch die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung voraus. Wird die Prüfungsleistung nicht bestanden und wird wiederholt, so muss an der Präsenzveranstaltung nicht erneut teilgenommen werden. Die Belegung (ggf. als Wiederholer:-in) des Moduls muss jedoch auch für das Semester nachgewiesen werden, in welchem die Prüfung wiederholt wird.
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Die ordnungsgemäße Belegung von MM7 „Projektmodul“ ist nur innerhalb der modulspezifischen Belegfrist (im Sommersemester 01.12. – 31.01., im Wintersemester 01.06. – 31.07.) möglich und erfordert eine kontinuierliche aktive Mitarbeit an einem Projekt während des gesamten Belegungssemesters. Wer die Projektarbeit im Verlauf des Belegungssemesters abbricht, wird nicht zur Prüfung in diesem Modul zugelassen bzw. die bereits zugelassene Prüfung wird als nicht bestanden bewertet. Der Zugang zum Projektmodul erfolgt in mehreren Schritten: Nach Abschluss der modulspezifischen Belegfrist wird zunächst geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Studierenden, die die Voraussetzungen erfüllen, wird die vorläufige Belegung in eine verbindliche Belegung umgewandelt. Näheres ist auf der entsprechenden Modulseite im Studienportal veröffentlicht.
Bitte beachten Sie zusätzlich zu diesen Informationen auch immer die Modulinformationen.