Beurlaubung – Pause machen, weiterkommen!

ArtistGNDphotography, E+, Getty Images

Wer im Studium eine Zeitlang stehen bleibt, nimmt oft nur Anlauf für den nächsten Schritt. Wenn Sie Ihr Studium aus wichtigem Grund vorübergehend unterbrechen müssen, beantragen Sie anstelle der Rückmeldung eine Beurlaubung für das neue kommende Semester.

Die Beurlaubung setzt einen wichtigen Grund voraus:

Beurlaubungen sind für Voll- und Teilzeitstudierende, Studiengangszweithörende sowie Doktorandinen und Doktoranden möglich. Der Antrag muss in der Rückmeldefrist für jedes Semester neu gestellt werden.

 

Antrag auf Beurlaubung

Das Antragsformular ist während der folgenden Fristen freigeschaltet:

  • 1. Dezember bis 31. März für das neue Sommersemester
  • 1. Juni bis 30. September für das neue Wintersemester

Ihre Rechte und Ihre Pflichten

Semesterkosten fallen auch im Urlaubssemester an und beurlaubte Studierende erhalten eine Immatrikulationsbescheinigung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, welche Folgen eine Beurlaubung für Ihre Situation hat, sollten Sie in Vollzeit studieren. Wenn Sie BAföG beziehen, setzen Sie sich bitte vorab mit dem BAföG-Amt in Verbindung.

Prüfungsteilnahme

Während einer Beurlaubung dürfen Studierende grundsätzlich keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen. Ausgenommen hiervon sind:

In diesen Fällen ist die Belegung der entsprechenden Module zulässig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Studierendensekretariat unter studierendensekretariat .

 

Weitere Fragen und Antworten

Sie haben Fragen rund um die Beurlaubung? In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Themen und Hinweise zur Antragstellung.

Jetzt mehr erfahren in den FAQ ...

 

Service-center-telefongespraech-hwFoto: Hardy Welsch

Studienservice:

Fragen zum Fernstudium? Unser Team unterstützt Sie gerne!
Telefonische Sprechzeiten: Mo. – Do. 09:00 – 17:00 Uhr, Fr. 09:00 – 16:00 Uhr
info Tel. +49 2331 987-2444


Webredaktion Studium | 01.10.2026