Beurlaubung – Pause machen, weiterkommen!
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Wer im Studium eine Zeitlang stehen bleibt, nimmt oft nur Anlauf für den nächsten Schritt. Wenn Sie Ihr Studium aus wichtigem Grund vorübergehend unterbrechen müssen, beantragen Sie anstelle der Rückmeldung eine Beurlaubung für das neue kommende Semester.
Die Beurlaubung setzt einen wichtigen Grund voraus, zum Beispiel:
- Berufliche Verpflichtungen
- Schwangerschaft oder Kinderbetreuung
- Krankheit, die das Studium unmöglich macht
- Pflege des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades
- Andere schwerwiegende Gründe
Beurlaubungen sind Vollzeit- und Teilzeitstudierenden sowie Studiengangszweithörenden möglich. Der Antrag muss in der Rückmeldefrist für jedes Semester neu gestellt werden.
Antrag auf Beurlaubung für das Sommersemester 2026
Ihren Antrag können Sie während der folgenden Fristen stellen:
- 1. Dezember bis 31. März für das neue Sommersemester
- 1. Juni bis 30. September für das neue Wintersemester
Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag auf Beurlaubung (PDF 175 KB).
Antragsformular (PDF) (PDF 1 MB)
Bitte per E-Mail an beurlaubung oder per Post an die FernUniversität, Studierendensekretariat, Universitätsstr. 47 in 58097 Hagen, senden.
Ihre Rechte und Ihre Pflichten
Semesterkosten fallen auch im Urlaubssemester an und beurlaubte Studierende erhalten eine Immatrikulationsbescheinigung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, welche Folgen eine Beurlaubung für Ihre Situation hat, sollten Sie in Vollzeit studieren. Wenn Sie BAföG beziehen, setzen Sie sich bitte vorab mit dem BAföG-Amt in Verbindung.
Beurlaubte Studierende dürfen grundsätzlich keine Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. Das gilt jedoch nicht, wenn die Beurlaubung aufgrund der Pflege und Erziehung von Kindern sowie aufgrund der Pflege von Verwandten ersten Grades ausgesprochen wurde.
Nicht bestandene Prüfungen dürfen wiederholt und deren Module zur Prüfungsvorbereitung belegt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an studierendensekretariat.
Eine Beurlaubung führt nicht automatisch zur Prüfungsabmeldung. Melden Sie sich bitte selbst im Prüfungsportal ab.
Weitere Fragen und Antworten
Sie haben Fragen rund um die Beurlaubung? In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Themen und Hinweise zur Antragstellung.
Kontakt
Sie haben noch Fragen zum Fernstudium an der FernUni? Melden Sie sich gerne bei uns!
Foto: Hardy Welsch
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