Ansprechperson bei Diskriminierung

Unterhaltung-zwei-personen-js Foto: Jakob Studnar

Die FernUniversität in Hagen steht für ein respektvolles, diskriminierungsfreies Miteinander. Als demokratisch verfasste Hochschule, die Bildung und Teilhabe ermöglicht, soll sie für alle Menschen ein sicherer Ort sein, an dem sie sich ohne Angst vor Ausgrenzung oder Herabsetzung am Hochschulleben beteiligen können.

Die FernUniversität fördert ein offenes Miteinander sowie eine konstruktive und produktive Debattenkultur. Sie spricht sich ausdrücklich gegen Diskriminierung, Verunglimpfung und Herabsetzung jeglicher Art aus.

Kontakt:

Dr. Anja Böning

Antidiskriminierungsbeauftragte der FernUniversität in Hagen

E-Mail: beschwerdestelle

 

Unterstützung und Beratung im Hochschulalltag

Diskriminierende Situationen können im Hochschulalltag in unterschiedlichen Kontexten auftreten – etwa im Studium, in der Lehre, im Arbeitsumfeld oder in der Kommunikation untereinander.

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Nicht immer ist dabei sofort klar, wie ein Vorfall einzuordnen ist oder welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. In Zeiten gesellschaftlicher wie auch affektiver Polarisierungsdynamiken („wir gegen die“) ist der Umgang mit unterschiedlichen oder verhärteten Positionen besonders herausfordernd.

Für solche Situationen bietet die Antidiskriminierungsbeauftragte der FernUniversität eine vertrauliche Erstberatung an. Sie ist Ansprechperson für alle Mitglieder der Hochschule und nimmt Meldungen von erlebten oder beobachteten Diskriminierungsvorfällen entgegen. Eine Kontaktaufnahme ist auch dann möglich, wenn Unsicherheit darüber besteht, ob es sich um Diskriminierung handelt oder keine formale Beschwerde eingereicht werden soll.

Was passiert nach einer Kontaktaufnahme?

Im Rahmen der Erstberatung wird die geschilderte Situation gemeinsam eingeordnet. Ziel ist es, Betroffene oder Beobachtende zu unterstützen, Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und – sofern gewünscht – bei der Vermittlung zu weiteren Beratungs- oder Unterstützungsangeboten zu begleiten.

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Die Beratung dient der Orientierung und ist nicht an eine formelle Beschwerde gebunden. Für die Einordnung eines Vorfalls kann es hilfreich sein, sich im Vorfeld einige Notizen zu machen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Wann und wo hat sich der Vorfall ereignet?
  • Was ist konkret passiert?
  • Wie kam es zu der Situation?
  • Kann jemand den Vorfall bezeugen
  • Wie endete die Situation?