Antidiskriminierung

FernUni für alle: Antidiskriminierung an der FernUniversität

An der FernUniversität sollen sich alle Menschen wohl und sicher fühlen und sich im Hochschulleben in ihrer Verschiedenheit entfalten können. Die FernUniversität spricht sich gegen Diskriminierung jeglicher Art aus und fördert eine offene Kultur des Hinschauens, Ansprechens und der konstruktiven Veränderung. Die gesamte Hochschulgemeinschaft ist mitverantwortlich, um an der FernUniversität sichere, kooperative und diskriminierungsarme Studien­, Lern­ und Arbeitsräume zu schaffen.

Grundverständnis

Hochschulen sind demokratisch verfasste Institutionen, die Bildung und Partizipation ermöglichen. Sie sind zugleich aber auch soziale Orte inmitten der Gesellschaft und unterliegen wie alle Bildungsinstitutionen dem Risiko, gesellschaftliche Machtverhältnisse und Ungleichheitsmechaniken, wie sie in der Bildungs-­, Hochschul-­ und Ungleichheitsforschung hinreichend beforscht sind, zu reproduzieren und an der Aufrechterhaltung struktureller Ungleichheiten mitzuwirken. Das heißt, bestimmte Gruppen werden in der Hochschule privilegiert, andere benachteiligt. Hierbei geht es nicht um Befindlichkeiten. Der Mythos von Universitäten als „enlightened organizations“ kann insofern inzwischen als entlarvt gelten: Auch hier wirken Machtasymmetrien, Vorurteile und Mikroaggressionen und produzieren Benachteiligung. Inzwischen belegen einige Studien, dass Diskriminierungserfahrungen von Studierenden und Beschäftigten zum Hochschulalltag gehören.

Benachteiligung und Diskriminierung können in unterschiedlichen Zusammenhängen auftreten:

  • Bei der institutionellen Diskriminierung erfolgt die Benachteiligung sozialer Gruppen systematisch aufgrund überindividueller Sachverhalte wie Regeln, Verordnungen, organisationaler Routinen und Organisationskulturen mit ihren ungeschriebenen Gewohnheiten oder auch Handlungsanweisungen. Die Benachteiligung erfolgt nicht aus bewusster Diskriminierungsabsicht einzelner Personen. Sie ist Effekt organisationalen Handelns. Dies führt dazu, dass institutionelle Diskriminierungen häufig indirekt geschehen und von Betroffenen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt als solche erkannt werden.
  • Individuelle Diskriminierung geschieht durch Handlungen und Verhaltensweisen einzelner Personen, die benachteiligend wirken. Häufig wissen Personen nicht, dass sie diskriminieren, da Diskriminierungen vielfach durch Stereotype ausgelöst werden, die auf flottierendes gesellschaftliches Wissen zurückzuführen sind.

Um der Tabuisierung und Verharmlosung von Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing entgegenzuwirken, ist es unerlässlich eine Kultur des Wegschauens zu durchbrechen und eine Kultur des Hinsehens, des Benennens und der Unterstützung Betroffener zu leben. Dafür bedarf es eines „Verbündet-Seins“ als einer bestimmten Form der Solidarität und einer „Dein Anliegen ist mein Anliegen“-Haltung, die nicht paternalistisch ist, sondern vorhandene Ressourcen und Möglichkeiten einsetzt, um Benachteiligung abzubauen.

Vor diesem Hintergrund bildet Antidiskriminierungsarbeit an Hochschulen einen Baustein, um Chancengerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und Beschäftigung systematisch zu fördern. Sie dient der Umsetzung rechtlich verbürgter Gleichstellungsgebote und Diskriminierungsverbote. Sie ist zugleich eine Dimension von Organisationsentwicklung, da sie, wie auch Gleichstellung und Inklusion, auf die Berücksichtigung von (Un-)Gleichheitsthematiken in allen Vorgängen und Prozessen des Hochschulbetriebs abzielt und dem wirksamen Abbau institutioneller Diskriminierung dient.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das 2006 in Kraft getreten ist, setzt europäische Antidiskriminierungsrichtlinien um und hat zum Ziel, vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität zu schützen.

Das AGG gilt für alle Beschäftigten und entsprechend auch für die Beschäftigten an Hochschulen. Das Gesetz regelt Rechte und Pflichten sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für Arbeitnehmer*innen. Erfasst sind alle Abschnitte des Arbeitsverhältnisses (Stellenausschreibung, Einstellung, Beförderung, Beendigung mit Ausnahme der Kündigung, für die die Regelungen zum Kündigungsschutz gelten). Betroffene Beschäftigte haben ein Beschwerderecht und ein Leistungsverweigerungsrecht. Das AGG regelt darüber hinaus einen Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz. Das Diskriminierungsverbot des AGG gilt für alle Beschäftigten, auch für Arbeitskolleg*innen untereinander. Ein Verstoß gegen das AGG stellt eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar und kann Sanktionen (Versetzung, Abmahnung und sogar Kündigung) zur Folge haben.

Das AGG gilt nicht ausdrücklich für Studierende. Da Hochschulen staatliche Einrichtungen sind, sind sie an Art. 3 Abs. 3 GG gebunden. Entsprechend gibt es einen Diskriminierungsschutz für alle Menschen an der Hochschule. § 3 Abs. 5 HG NRW regelt, dass Hochschulen den Auftrag haben, Studierende sozial zu fördern und ihre besonderen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Um ein diskriminierungsarmes Studium zu ermöglichen, können Studierende an der FernUniversität vorhandene Benachteiligungen melden und Beschwerden einreichen.

Die Antidiskriminierungsstelle als Teil der Dienststelle

  • informiert zu (Anti-)Diskriminierung
  • initiiert und begleitet Maßnahmen zur strukturellen und institutionellen Veränderung
  • kooperiert mit anderen Anlauf- und Beratungsstellen der Hochschule
  • nimmt Meldungen zu Vorfällen entgegen
  • bietet Erst- und Verweisberatung sowie Vermittlung an
  • berät zum internen Beschwerdeverfahren der FernUniversität

Was die Stelle leider nicht anbieten kann:

  • parteiliche Beratung
  • parteiliche Begleitung im Klärungs- und Beschwerdeprozess

Wegweiser bei Diskriminierung

Was tun bei Diskriminierung?

Der Wegweiser (PDF 183 KB) bei Diskriminierung gibt konkrete Tipps im Umgang mit Diskriminierung für betroffene, beobachtende sowie verursachende Personen.

Handlungsorientierung für Erstgespräche in Fällen von Diskriminierung

Die Handlungsorientierung für Erstgespräche in Fällen von Diskriminierung (PDF 443 KB) ist ein Leitfaden für den Umgang mit Fällen von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt.

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Chancengerechtigkeit | 09.01.2024