Erfolge im Professorinnenprogramm

Allgmeine Ziele und Rahmenbedingungen des Programms

Das Professorinnenprogramm (PP) wurde 2008 von Bund und Ländern ins Leben gerufen, um den Anteil an Professorinnen an deutschen Hochschulen zu erhöhen – in den drei bisherigen Programmphasen (PP I bis PP III) wurden hierfür insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und 845 Professuren gefördert.

Das Programm wirkt auf zwei Ebenen. Es erhöht die Anzahl der Professorinnen an deutschen Hochschulen und stärkt durch spezifische Maßnahmen die Gleichstellungsstrukturen an Hochschulen.

Gefördert wird die Anschubfinanzierung von erstberufenen Wissenschaftlerinnen auf unbefristete, regulär im Haushalt der Hochschule eingeplante W2- und W3- Professuren. Förderzeitraum ist maximal fünf Jahre. Zu den Rahmenbedingungen des Programms gehört, dass die durch Anschubfinanzierung der Regelprofessur im Haushalt freiwerdenden Mittel plus weitere Mittel in mindestens gleicher Höhe von Land und Hochschule von der FernUniversität für gleichstellungsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden müssen.

Die Fortführung des Programms wurde für die einzelnen Programmphasen in den Jahren 2012, 2017 und erneut 2022 beschlossen. Die Ausfinanzierung des Professorinnenprogramms III läuft noch bis 2025. Die erste Bewerbungsphase für das Professorinnenprogramm 2030 startet im August 2023.

 

Das Professorinnenprogramm III

Bereits zum zweiten Mal konnte die FernUniversität mit ihrem Gleichstellungskonzept einen Spitzenplatz bei der Beantragung des Professorinnenprogramms III belegen. Die erfolgreichen Hochschulen können eine Bewilligung für die Anschubfinan­zierung von Professuren erhalten. Die FernUniversität konnte im PP III die Förderung einer Regelprofessur im Fach „Mediendi­daktik“ beantragen.

Folgende gleichstellungsfördernde Maßnahmen wurden mit der Bewerbung im Professorinnenprogramm III bewilligt und können bis Ende September 2025 umgesetzt werden:

  • Mit den Brückenstipendien „Karrierebrücke Master – Promotion“ und „Karrierebrücke Promotion – Postdocphase“ möchte die FernUniversität Übergangsphasen zwischen akademischen Karrierestufen von Frauen unterstützen, um ihre weitere wissenschaftliche Laufbahn zu fördern. Ziel der Maßnahme ist es zum einen, Finanzierungslücken zwischen Karrierephasen auszugleichen, um qualifizierte Frauen für die Wissenschaft zu gewinnen und zu halten. Des Weiteren sollen mithilfe des Stipendiums Räume für Geförderte geschaffen werden, um die kommende Karriere- und Projektphase gemäß der individuellen Situation vorzubereiten – beispielsweise durch gezielte Selbstevaluation hinsichtlich der Planung einer wissenschaftlichen Laufbahn, durch Ausarbeitung und Abstimmung einer Projektplanung, durch erste konkrete Projektschritte oder auch bereits durch Vorbereitung einer Mitteleinwerbung für die kommende Karrierephase.

    Karrierebrücke Master – Promotion
    Qualifizierte Masterstudentinnen können sich auf ein Brückenstipendium zur Vorbereitung auf eine Promotion an der FernUniversität bewerben. Gefördert wird ein Brückenstipendium in Höhe von 1350 € (plus ggfs. 400 € Kinderzuschlag) für eine maximale Laufzeit von sechs Monaten. Diese Zeit soll von den Frauen genutzt werden, um eine Promotion an der FernUniversität vorzubereiten. Die Stipendiat­innen werden durch den Forschungs- und Graduiertenservice in einer möglichen wissenschaftlichen Laufbahnplanung beraten.

    Karrierebrücke Promotion – Postdocphase
    Das Stipendium richtet sich an qualifizierte promovierte Nachwuchswissen­schaftlerinnen, die ihre akademische Laufbahn fortsetzen möchten, aber noch keine Anschlussfinanzierung haben. Für zunächst sechs Monate können die Nachwuchswissenschaftlerinnen mit maximal 1850 € pro Monat (plus ggfs. Reisekosten und ggf. Kinderzuschlag) gefördert werden (eine Weiterfinanzierung für maximal 12 Monate ist möglich), um in dieser Zeit ein Forschungsexposé auszuarbeiten und sich auf Projektstellen zu bewerben; oder um einen Antrag auf ein Drittmittelprojekt auszuarbeiten und sich dadurch ihre eigene Stelle zu finan­zieren. Die Stipendiatinnen werden durch den Forschungs- und Graduierten­service in ihrer weiteren Karriereplanung beraten sowie in der Vorbereitung eines Dritt­mittel­antrags unterstützt. Bewerben können sich auch externe Nachwuchs­wissen­schaftlerinnen, die einen Drittmittelantrag für ein Projekt stellen wollen, das im Erfolgsfall an der FernUniversität angesiedelt wird.

    Antragsberechtigt sind qualifizierte Masterstudentinnen und -absolventinnen (intern oder extern) mit Promotionsabsicht und Betreuungszusage an der FernUniversität in Hagen sowie qualifizierte Postdoktorandinnen (intern oder extern), die ihre eigene Stelle an der FernUniversität in Verbindung mit einem Forschungsprojekt einwerben wollen

    Bewerbungen sind fortlaufend möglich, werden aber quartalsweise entschieden. Um zum jeweiligen Termin rechtzeitig die Unterlagen zur Entscheidungsfindung durch die Gleichstellungskommission vorbereiten zu können, reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bitte bis zu den folgenden Fristen ein: 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober 2024.

    Sollten Sie sich kurzfristig bewerben wollen und der beantragte Beweilligungszeitraum vor Ende der nächsten Einreichungsfrist liegen, so melden Sie sich bitte bei Frau Natascha Compes.

    Fragen zur Maßnahme können Sie an Natascha Compes, Referat Chancengerechtigkeit, per E-Mail natascha.compes oder telefonisch unter -2179 richten.


    Downloads

  • Einrichtung eines Recruitingservices für qualifizierte Wissenschaftlerinnen an der FernUniversität in Hagen.

    Der Wissenschaftsrat empfiehlt proaktive Rekrutierung bereits seit 2007 als geeignetes Frauenförderinstrument, um die Zahl der Bewerbungen von Frauen zu erhöhen und somit langfristig den Frauenanteil an Professuren zu steigern. Besonders in Fächern mit einem geringen Frauenanteil kann durch eine gezielte Suche und Ansprache von qualifizierten Frauen den Fachbereichen signalisiert werden, dass es kompetente Frauen in ihrem Fach gibt, diese aber bisher in ihrer Disziplin noch nicht adäquat wahrgenommen wurden.

    Fragen zur Maßnahme beantwortet Christine Charon, Referat Forschungs- und Graduiertenservice/Gleichstellungsstelle per E-Mail unter christine.charon oder telefonisch unter -1343.

  • Der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer familiären Erwerbsunterbrechung (z.B. Mutterschutz und Elternzeit oder Pflegeverantwortung für Familienmitglieder) ist stets eine Herausforderung, die durch eine nachhaltige und familienfreundliche Personalpolitik begleitet und unterstützt werden sollte. Insbesondere für Wissenschaftlerinnen ist die Vereinbarkeit von Elternschaft mit ihren Aufgaben in Forschung und Lehre ein besonderer „Balanceakt“, der nicht selten schon frühzeitig eine Entscheidung gegen Kinder oder gegen die Fortführung der wissenschaftlichen Karriere zur Folge hat. Der gezielte Ausbau von bedarfsgerechten Wiedereinstiegsprogrammen für Nachwuchswissenschaftlerinnen ist daher zentral.

    Wiedereinstiegsstellen für Frauen
    Insbesondere Wissenschaftlerinnen mit Care-Verpflichtungen machten in Folge der Corona-Pandemie einen Großteil der Aussteiger*innen aus dem Wissenschaftsbetrieb aus. Die Wiedereinstiegsstellen sollen Wissenschaftlerinnen nach einem Drop-Out aufgrund hoher Care-Belastungen eine Rückkehr in die Wissenschaft erleichtern. Wissenschaftlerinnen, die aufgrund einer hohen Belastung durch Care-Verpflichtungen die Durchführung ihres Qualifikationsvorhabens unterbrochen haben, können bis zu zwei Jahre auf einer halben Stelle (50 %, E13 TV-L) beschäftigt werden. Die Anstellung an der FernUniversität in Hagen soll der Vorbereitung auf den nächsten Karriereschritt in der Wissenschaft, bspw. der Weiterführung und Abschluss des eigenen wissenschaftlichen Qualifikationsprojektes (Dissertation/Habilitation/Berufungsfähigkeit) dienen. Hierbei ist die Einbindung in Forschung und Lehre sowie die akademische Selbstverwaltung vorgesehen.

    Ausschreibungstext (PDF 121 KB)

    Antragsformular (DOCX 48 KB)


    Führungskräfteschulung: „Wissenschaft und Mutterschaft – Wege aus der Unvereinbarkeit“
    Wissenschaftler*innen in Führungspositionen stehen vor einer besonderen Heraus­forderung, wenn sie Personalverantwortung für Menschen mit Sorgeverant­wortung haben. Denn vor allem Menschen mit Sorgeaufgaben erleben die Wissenschaft oft als feindliches/herausforderndes Terrain. Trotz aller Bemühungen um Vereinbarkeit und Familienfreundlichkeit erfahren viele Wissenschaftlerinnen mit Kindern oder anderen Sorgeaufgaben noch immer strukturelle Benachteiligungen und Lösungen müssen oft mühsam und individuell erarbeitet werden. Dies erfordert ein besonderes Engagement von Führungskräften. An diesem Punkt setzt der Workshop an. Die Teilnehmenden werden dabei unterstützt, gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, mit denen sie dem Dropout von Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Sorgeverantwortung entgegen­steuern und ein chancengerechtes Arbeitsumfeld schaffen können.

    Nächster Termin: 22.02.2024 von 9:00–13:00 Uhr (online)
    Informationen und Anmeldung

    Fragen zur Maßnahme können Sie an Natascha Compes, Referat Chancengerechtigkeit, per E-Mail natascha.compes oder telefonisch unter -2179 richten.

  • Im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Debatten um Alltagssexismus erlangen sexualisierte Belästigung und Gewalt auch im Hochschulkontext wieder mehr Aufmerksamkeit. Die FernUniversität hat eine Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt erlassen und entsprechende Anlaufstellen geschaffen, an die sich Betroffene wenden können. Dennoch fehlt es nach wie vor an Sensibilisierung und Aufklärung über die Themen. Neben dem Fokus auf Frauen als potenzielle Betroffene von Belästigung und Gewalt, gilt es auch Mehrfachdiskriminierungen (z.B. in Bezug auf sexuelle Orientierung, Rassismus oder Ableism) im Blick zu haben und spezifische Vulnerabilitäten im Kontext von vielfältigen Geschlechteridentitäten zu berücksichtigen.

    Fragen zur Maßnahme können Sie an Natascha Compes, Referat Chancengerechtigkeit, per E-Mail natascha.compes oder telefonisch unter -2179 richten.

 

Das Professorinnenprogramm II

Die FernUniversität hat erfolgreich am Professorinnenprogramm II des Bundes und der Länder teilgenommen. Neben der Anschubfinanzierung von zwei Regelprofessuren in den Fächern "Geschichte" sowie "Bildung und Differenz", die mit Frauen besetzt wurden, konnten durch die eingeworbenen Fördermittel wichtige Fördermaßnahmen in den Themenfeldern „Gender in Lehre und Forschung“, „Familienfreundlichkeit“ und „Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses“ auf den Weg gebracht werden. Dazu zählen folgende gleichstellungsfördernde Maßnahmen:

  • Eine Professur für "Gender im Recht" konnte eingerichtet werden, mit Befristung auf fünf Jahre. Die Folgefinanzierung der W2-Genderprofessur, die über die Projektlaufzeit des Professorinnenprogramms II hinausgeht, wird danach von der FernUniversität übernehmen.

    Die Professur mit einer Voll-Denomination für Genderforschung wurde zunächst mit Professorin Ulrike Lembke besetzt, die erfolgreich mehrere Veranstaltungen durchgeführt hat. Dazu zählten ein Expert*innenworkshop „Gender in der rechtswissenschaftlichen Lehre“ am 17.03.2018 im Regionalzentrum Berlin der FernUniversität und das Kolloquium „Von der Eizellspende bis zur Elternverantwortung – Reformbedarf im Familien- und Abstammungsrecht“ an der FernUniversität in Hagen am 22./23.06.2018 an, in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund djb e.V. Weiterhin fand eine inter- und transdisziplinäre Forschungswerkstatt „Gender, Diversity, Diskriminierung in der Forschung der FernUniversität“ am 26.06.2018 an der FernUniversität in Hagen statt.

    Zum Wintersemester 2018 ist Professorin Lembke einem Ruf an die Humboldt-Universität zu Berlin gefolgt. Die Professur wird nun von ihrer langjährigen Mitarbeiterin Dr.* Anja Böning vertreten.

  • Besetzt mit der renommierten Philosoph*in und Genderforscher*in Dr.* Antke Antek Engel konnte eine Gastprofessur „Gender und Queer Studies“ am Lehrgebiet Bildung und Differenz von Prof.* Dr.* Katharina Walgenbach implementiert werden.

    Seit dem Wintersemester 2019/2020 ist Antke Antek Engel für ein Jahr am Auf- und Ausbau von Forschungsschwerpunkten zum Thema Gender und Queer Studies beteiligt und unterstützt die Netzwerkbildung in diesen Bereichen. In der Lehre ist xier maßgeblich an der Erstellung von Lehrvideos beteiligt und bietet Lehrveranstaltungen an zu den Differenzdimensionen Geschlecht und Sexualität (Queer Theory).

  • Angedockt an den Graduiertenservice der FernUniversität wurde ein Mentoring-Programm für den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs geschaffen. Dieses umfasst eine eineinhalb-jährige Programmlinie für Postdoktorandinnen und eine einjährige Programmlinie für Doktorandinnen.

    Die Mentees nehmen am 1:1 Mentoringverhältnis teil, einer Form des Peer-Mentorings, und einem auf sie zugeschnittenen Workshop-Programm. Die Mentees verpflichten sich in Bezug auf letzteres zur Teilnahme an mindestens zwei Workshops (Doktorandinnen) bzw. drei Workshops (Postdoktorandinnen). Darüber hinaus wurde ein interner Mentor*innenpool aufgebaut, der aus Postdoktorandinnen besteht.

  • Seit 2016 wurden insgesamt neun thematisch gebundene Promotionsstipendien im Bereich Genderforschung/Gender Studies an Promovend*innen vergeben.

  • Die Anschubfinanzierung eines FamilienServiceBüros konnte gewährleistet werden. Seit Mitte 2016 beraten die Mitarbeiterinnen des FamilienService in allen Fragen bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium. Zielgruppe sind die Studierenden, die Beschäftigten und insbesondere der wissenschaftliche Nachwuchs.

    So wurde beispielsweise eine Maßnahme zur Finanzierung der Kinderbetreuung auf Tagungen geschaffen, eine Informationsbroschüre zum Mutterschutz für Studentinnen herausgegeben und die hochschulweite Vernetzung vorangetrieben, mitunter im dual career Netzwerk Ruhr und im Hochschulnetzwerk Familie NRW.

  • Zuletzt wurde die Veranstaltung „Gender Day“ im Rahmen des Projekts „Gender in der Lehre“ pilotiert. Seit 2016 findet der Gender Day jährlich am 12. Dezember an der FernUniversität statt. Dabei werden Workshops, Vorträge und Arbeitsgruppen angeboten, die sich jedem Jahr einem anderen Schwerpunktthema widmen rund um geschlechtergerechte Lehre.

    Darüber hinaus wurde eine umfangreiche Broschüre zu „Gender in der Lehre“ (PDF 8 MB) über das Professorinnenprogramm finanziert, die als Handreichung dient für Fragestellungen zu geschlechtergerechter Sprache und geschlechtersensibler Gestaltung von Lehrmaterial.

 

Weitere Details zur Antragstellung und Förderung

Die FernUniversität in Hagen erzielte bei der Bewerbung mit ihrem Gleichstellungskonzept 2014-2017 beim Professorinnenprogramm II eine Spitzenbewertung. Von den 76 Bewerbungen, die bei der Ausschreibung 2014 für die erste Antragsstufe eingegangen waren, wurden insgesamt zehn Hochschulen – darunter die FernUniversität – als herausragende Vorbilder für chancengerechte Hochschulen bezeichnet und bekamen damit die Möglichkeit, sich an der zweiten Antragsstufe zu beteiligen.

Auch in der zweiten Antragsstufe konnte die FernUniversität überzeugen. Zwei Förderanträge wurden vom BMBF positiv beschieden. Mit Einreichen der beiden Förderanträge hat sich die FernUniversität dazu verpflichtet, zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen zu implementieren. Dafür haben das BMBF, die FernUniversität und das MIWF insgesamt mehr als 1,5 Mio. € für fünf Jahre bereit gestellt.

Bei der Bewerbung für das Professorinnenprogramm III gehörte die FernUniversität in Hagen in Nordrhein-Westfalen zu den 10 Universitäten, 7 Fachhochschulen, 2 Kunst- und Musikhochschulen, die in der ersten Antragsstufe erfolgreich waren. Insgesamt bewarben sich in der ersten Ausschreibungsrunde 111 Hochschulen und in der zweiten Auschreibungsrunde 71 Hochschulen mit einem Gleichstellungskonzept, einer Dokumentation oder einem Gleichstellungszukunftskonzept.

 
Chancengerechtigkeit | 16.03.2024