Informationen für Studierende

 

FernUni interne Services und Beratungsangebote

Hochschulbeauftragte*r für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

Linda Pattio

E-Mail: beratung-barrierefrei

Telefon: +49 2331 987-1527

Telefonische Sprechzeiten:
Donnerstag: 11:00 - 13:00 Uhr

Es können auch individuelle Termine für eine persönliche, telefonische oder virtuelle Beratung vereinbart werden.

Inklusionsberatung des AStA

Petra Lambrich

E-Mail: petra.lambrich

Telefon: Tel: +49 (0) 2331 – 3487718

Kontakt

Fernstudium mit Blindheit oder Sehbehinderung

Aus dem gesamten Kursangebot der FernUniversität in Hagen wurde eine Reihe von Kursen für Blinde und Sehbehinderte speziell aufbereitet. Ziel der Auswahl ist es, Blinden und Sehbehinderten ein möglichst breit gefächertes Studienangebot zu unterbreiten.

Weitere Informationen, wie Infos zu Studienfächern sowie Prüfungen und Klausuren, gibt es auf den Webseiten des Bereichs audiotaktile Medien.

Nachteilsausgleiche

Am 25.11.2021 fand in Kooperation von studyFIT und dem Referat Chancengerechtigkeit gemeinsam mit dem kombabb-Kompetenzzentrum NRW eine Informationsveranstaltung zu Nachteilsausgleichen im Studium statt. Die
Präsentationen können Sie nachfogend herunterladen.

Auch das Deutsche Studierendenwerk stellt Informationen zu Nachteilsausgleichen zur Verfügung

Rechtsgutachten zu Nachteilsausgleichen

 

Externe Angebote

  • Informations- und Beratungsstelle des Deutschen Studentenwerks (IBS)

    Die IBS unterstützt als zentrales Kompetenzzentrum Akteure und Initiativen, die sich um eine Verbesserung der Studienbedingungen beeinträchtigter Studierender bemühen, insbesondere die Beauftragten und Berater*innen in Hochschulen und Studentenwerken.

  • kombabb-Kompetenzzentrum NRW

    Das kombabb-Kompetenzzentrum NRW ist eineInformations- und Beratungsstelle zum Thema „Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung“. Der Schwerpunkt liegt auf dem Übergang Schule – Studium.

  • DAAD Förderprogramme

    Auch wenn es keine speziellen Förderprogramm gibt, kann der DAAD auf Antrag die durch eine Behinderung oder chronische Erkrankung begründeten auslandsbedingten Mehrkosten, die von keinem anderen Kostenträger gedeckt werden können, bis zu einer Obergrenze von in der Regel 10.000 Euro übernehmen.

Chancengerechtigkeit | 09.04.2024