Geschlechtergleichstellung

Die FernUniversität berücksichtigt Gleichstellungsaspekte bei allen hochschulpolitischen Planungs- und Entscheidungsprozessen (Gender Mainstreaming). Diese grundlegenden Ziele sind in der Hochschulstrategie und -entwicklungsplanung der FernUniversität verankert und leitend für die Konkretisierung in den verschiedenen Instrumenten der Gleichstellungsarbeit.

Die FernUniversität hält konkrete Zielvorgaben und Zeitpunkte, zu denen diese erreicht werden sollen, für ein wirksames Instrument, um die Gleichstellung aller Geschlechter zu verwirklichen.

Um die grundlegenden gleichstellungspolitischen Ziele der FernUniversität in verbindlichen (quantifizierten) Ziel- und Zeitvorgaben zu konkretisieren sowie entsprechende Maßnahmen und Anreize zur Erreichung dieser Ziele festzulegen, bedient sich die FernUniversität daher folgender Instrumente der Gleichstellungsarbeit:

  • Aus den Gleichstellungsplänen werden Chancengerechtigkeitspläne. Chancengerechtigkeit sowie Diversität werden in die Gleichstellungspläne integriert. Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Rektorat werden die Gleichstellungspläne zu Chancengerechtigkeitsplänen. Hierdurch kommt die Zentrale Hochschulverwaltung dem Wunsch der Hochschule nach, Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit enger mit Maßnahmen, die zur Chancengerechtigkeit beitragen, zu verknüpfen. Dadurch soll der enge Bezug aufeinander, Schnittmengen und Überschneidungen von Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und Chancengerechtigkeit besser sichtbar gemacht und konsequent ausgebaut werden. Die FernUniversität verfolgt einen intersektionellen Ansatz in dem Chancengerechtigkeit als gesamtuniversitäre Querschnittsaufgabe verankert ist. Dem sollten auch die neuen Pläne Rechnung tragen. Die Grundzüge als Gleichstellungspläne gemäß § 5a und § 6 LGG NRW bleiben dabei erhalten.

    Der gesetzlich festgelegte „Gleichstellungsplan“ besteht an der FernUniversität aus zwei Instrumenten:

    Der Rahmenplan zur Gleichstellung aller Geschlechter. Dieser schafft einen hochschulweit gültigen Ordnungsrahmen in Bezug auf Ziele und Handlungsfelder der Gleichstellungsarbeit.
    Rahmenplan (PDF 1 MB)

    Die Chancengerechtigkeitspläne der Fakultäten, der zentralen Einrichtungen und der Zentralen Hochschulverwaltung konkretisieren auf Bereichsebene verbindliche Zielvorgaben sowie bereichsbezogene Maßnahmen.
    Chancengerechtigkeitspläne (PDF 5 MB)

  • Das Gleichstellungskonzept der FernUniversität zielt auf die Gestaltung und Weiterentwicklung der Gleichstellungsarbeit mit Aufgaben in hochschulweiter Verantwortung oder Umsetzung. Es legt bereichsübergreifende Zielvorgaben und Maßnahmen fest und beinhaltet entsprechende Anreizsysteme und Fördermöglichkeiten.

 

Referentin für Geschlechtergleichstellung

Dr. Sarah Oberkrome<br />M.A. Gender Studies Foto: FernUniversität

Dr. Sarah Oberkrome
M.A. Gender Studies

E-Mail: sarah.oberkrome

Telefon: +49 2331 987-4611

Gebäude 5, B 202

 

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der FernUniversität gibt Auskunft und Beratung für Einzelpersonen sowie Hochschulbereiche in Fragen der Gleichstellung aller Geschlechter.

Zu ihren Aufgaben gehören mitunter die Teilnahme und/oder Mitwirkung an Bewerbungs- und Berufungsverfahren, an Gremiensitzungen und in Kommissionen, in Hochschulentwicklungsprozessen und bei der Umsetzung und Fortschreibung der Instrumente der Gleichstellungsarbeit.

Chancengerechtigkeit | 09.04.2024