Referat Chancengerechtigkeit
Das Referat Chancengerechtigkeit ist für die Herstellung von Chancengleichheit zuständig. Dies ist für die FernUniversität nicht nur die Erfüllung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe und eines gesetzlichen Auftrages, sondern ein zentrales Ziel, auf das sie kontinuierlich und aktiv in allen Bereichen der Hochschule hinwirkt – auch in der Gestaltung und als Gegenstand von Forschung und Lehre.
Ihre Handlungsfelder sind:
Gleichstellungsarbeit im Referat
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Der gesetzlich festgelegte „Gleichstellungsplan“ (nach § 5a und § 6 LGG NRW) besteht an der FernUniversität aus zwei Instrumenten: dem Rahmenplan zur Gleichstellung aller Geschlechter und den Chancengerechtigkeitsplänen der Fakultäten, der zentralen Einrichtungen und der Zentralen Hochschulverwaltung.
Der Rahmenplan zur Gleichstellung aller Geschlechter schafft einen hochschulweit gültigen Ordnungsrahmen in Bezug auf Ziele und Handlungsfelder der Gleichstellungsarbeit.Rahmenplan (PDF 486 KB)
Die Chancengerechtigkeitspläne (vormals Gleichstellungspläne) der Fakultäten, der zentralen Einrichtungen und der Zentralen Hochschulverwaltung konkretisieren auf Bereichsebene verbindliche Zielvorgaben sowie bereichsbezogene Maßnahmen.
Aus den Gleichstellungsplänen werden Chancengerechtigkeitspläne. Chancengerechtigkeit sowie Diversität werden in die Gleichstellungspläne integriert. Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Rektorat werden die Gleichstellungspläne zu Chancengerechtigkeitsplänen. Hierdurch kommt die Zentrale Hochschulverwaltung dem Wunsch der Hochschule nach, Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit enger mit Maßnahmen, die zur Chancengerechtigkeit beitragen, zu verknüpfen. Dadurch soll der enge Bezug aufeinander, Schnittmengen und Überschneidungen von Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und Chancengerechtigkeit besser sichtbar gemacht und konsequent ausgebaut werden. Die FernUniversität verfolgt einen intersektionellen Ansatz in dem Chancengerechtigkeit als gesamtuniversitäre Querschnittsaufgabe verankert ist. Dem sollten auch die neuen Pläne Rechnung tragen. Die Grundzüge als Gleichstellungspläne gemäß § 5a und § 6 LGG NRW bleiben dabei erhalten.
Das Referat Chancengerechtigkeit entwickelt auf Wunsch von Gleichstellungskommission, Rektorat und Senat ein Begleitkonzept, um die Fakultäten und zentralen Bereiche optimal bei Bedarf bei der Umsetzung Ihrer Chancengerechtgkeitspläne zu unterstützen.
Der Chancengerechtigkeitspläne sind in den „Amtlichen Mitteilungen der
FernUniversität“ veröffentlicht. Sie treten zum 14.03.2025 in Kraft. Ausgefertigt und genehmigt aufgrund der Beschlüsse des Senats vom 05.03.2025 und der Gleichstellungskommission vom 17.02.2025.Chancengerechtigkeitspläne (PDF 5 MB) (PDF 5 MB)
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Das Gleichstellungskonzept der FernUniversität zielt auf die Gestaltung und Weiterentwicklung der Gleichstellungsarbeit mit Aufgaben in hochschulweiter Verantwortung oder Umsetzung. Es legt bereichsübergreifende Zielvorgaben und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern fest und beinhaltet entsprechende Anreizsysteme und Fördermöglichkeiten.
- aktuelles Gleichstellungskonzept (PDF 3 MB)
Die aktuellen Gleichstellungskonzepts hat eine Laufzeit von März 2025 bis März 2028.
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Bereits zum zweiten Mal konnte die FernUniversität mit ihrem Gleichstellungskonzept einen Spitzenplatz bei der Beantragung des Professorinnenprogramms III belegen. Die erfolgreichen Hochschulen können eine Bewilligung für die Anschubfinanzierung von Professuren erhalten. Die FernUniversität konnte im PP III die Förderung einer Regelprofessur im Fach „Mediendidaktik“ beantragen.
Mehrere schlagkräftige gleichstellungsfördernde Maßnahmen wurden mit der Bewerbung im Professorinnenprogramm III bewilligt und können bis Ende 2025 umgesetzt werden. Mehr Informationen finden Sie auf hier.