Instrumente der Gleichstellung

Konkretisierung von Zielen und Maßnahmen

Um die grundlegenden gleichstellungspolitischen Ziele der FernUniversität in verbindlichen (quantifizierten) Ziel- und Zeitvorgaben zu konkretisieren, sowie entsprechende Maßnahmen und Anreize zur Erreichung dieser Ziele festzulegen, bedient sich die FernUniversität daher Instrumente der Gleichstellungsarbeit. Diese werden durch die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und das Referat Chancengerechtigkeit implementiert.

Der gesetzlich festgelegte „Gleichstellungsplan“ (nach § 5a und § 6 LGG NRW) besteht an der FernUniversität aus zwei Instrumenten: dem Rahmenplan zur Gleichstellung aller Geschlechter und den Chancengerechtigkeitsplänen der Fakultäten, der zentralen Einrichtungen und der Zentralen Hochschulverwaltung.

Der Rahmenplan zur Gleichstellung aller Geschlechter schafft einen hochschulweit gültigen Ordnungsrahmen in Bezug auf Ziele und Handlungsfelder der Gleichstellungsarbeit.

Rahmenplan (PDF 1 MB)

Die Chancengerechtigkeitspläne (vormals Gleichstellungspläne) der Fakultäten, der zentralen Einrichtungen und der Zentralen Hochschulverwaltung konkretisieren auf Bereichsebene verbindliche Zielvorgaben sowie bereichsbezogene Maßnahmen.

Aus den Gleichstellungsplänen werden Chancengerechtigkeitspläne. Chancengerechtigkeit sowie Diversität werden in die Gleichstellungspläne integriert. Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Rektorat werden die Gleichstellungspläne zu Chancengerechtigkeitsplänen. Hierdurch kommt die Zentrale Hochschulverwaltung dem Wunsch der Hochschule nach, Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit enger mit Maßnahmen, die zur Chancengerechtigkeit beitragen, zu verknüpfen. Dadurch soll der enge Bezug aufeinander, Schnittmengen und Überschneidungen von Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und Chancengerechtigkeit besser sichtbar gemacht und konsequent ausgebaut werden. Die FernUniversität verfolgt einen intersektionellen Ansatz in dem Chancengerechtigkeit als gesamtuniversitäre Querschnittsaufgabe verankert ist. Dem sollten auch die neuen Pläne Rechnung tragen. Die Grundzüge als Gleichstellungspläne gemäß § 5a und § 6 LGG NRW bleiben dabei erhalten.

Das Referat Chancengerechtigkeit entwickelt auf Wunsch von Gleichstellungskommission, Rektorat und Senat ein Begleitkonzept, um die Fakultäten und zentralen Bereiche optimal bei Bedarf bei der Umsetzung Ihrer Chancengerechtgkeitspläne zu unterstützen.

Der Chancengerechtigkeitspläne sind in den „Amtlichen Mitteilungen der
FernUniversität“ veröffentlicht. Sie treten zum 02.02.2022 in Kraft. Ausgefertigt und genehmigt aufgrund der Beschlüsse des Senats vom 02.02.2022, des Rektorats vom 07.12.2021 und der Gleichstellungskommission vom 24.11.2021.

Chancengerechtigkeitspläne (PDF 5 MB)

DasGleichstellungskonzept der FernUniversität zielt auf die Gestaltung und Weiterentwicklung der Gleichstellungsarbeit mit Aufgaben in hochschulweiter Verantwortung oder Umsetzung. Es legt bereichsübergreifende Zielvorgaben und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern fest und beinhaltet entsprechende Anreizsysteme und Fördermöglichkeiten.

Die Laufzeit des aktuellen Gleichstellungskonzepts 2019-2022 wurde verlängert. Die Laufzeit endet somit nun nicht schon am 31.12.2022, sondern erst zum 31.03.2024. Hierdurch besteht die Chance, noch länger die Förderungen nutzen zu können.

Die Gleichstellungsarbeit an der FernUniversität erfolgt in allen Bereichen auf der Grundlage belastbarer Daten. Sie basiert auf der Analyse und Bewertung geschlechterdifferenzierter Daten, die regelmäßig in Bezug auf Studierende, Nachwuchswissenschaftler*innen und Beschäftigte an der Hochschule erhoben werden.Die zentralen Ergebnisse werden im „Gender Monitor“ zusammen gefasst.

Gleichstellung | 23.08.2023