Für Beschäftigte

Familienfreundliche FernUniversität

Die FernUniversität hat sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken:

FamilienService

Die Mitarbeiter*innen im FamilienService beraten Beschäftigte und Studierende der FernUniversität rund um das Thema Vereinbarkeit von Studium, (Beruf) und Familie bzw. wissenschaftlicher Qualifikation/Wissenschaft, Beruf und Familie.

Erstattung Kinderbetreuungskosten für Beschäftigte

Auf Antrag im FamilienService können Kinderbetreuungskosten während Dienstreisen, der Teilnahme an Tagungen oder zwingend dienstlich erforderlichen externen Fortbildungen teilweise erstattet werden.

Mutterschutztopf

Für den Zeitraum des Mutterschutzes bekommt die Universität als Arbeitgeber die Kosten, die ihr für die werdende Mutter entstehen (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) über das sogenannte Umlageverfahren U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz erstattet. Das bedeutet, dass die Universität für die 14 Wochen Mutterschutzfrist und bei individuellen Beschäftigungsverboten außerhalb dieser 14 Wochen Mutterschutz keine Ausgaben hat und für diesen Zeitraum Mittel zur Verfügung stehen, um eine Vertretung in vollem Umfang zu bezahlen.

Portal Frauen und Familie in MINT

Ein Informationsangebot der Fakultät Mathematik und Informatik zu den Studienfächern Mathematik und Informatik, das mit überholten Vorurteilen aufräumen möchte und über die verschiedenen Unterstützungsangebote informiert.

Fortbildungen zur Genderkompetenz

Im Fortbildungsprogramm der FernUniversität werden (ggfs. in Zusammenarbeit mit externen Anbietern) thematisch relevante Veranstaltungen angeboten, die einem integrativen Ansatz folgend der Sensibilisierung und Entwicklung von Gender-Kompetenz dienen.

Berufungsleitfaden

Der Berufungsleitfaden zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Berufungsverfahren wird nach dem Rahmenplan unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten und der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten einmal in deren Amtszeit aktualisiert und weiterentwickelt.

Entlastung der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten

Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten werden für die Erfüllung ihrer Aufgaben als Fakultätsgleichstellungsbeauftragte am Lehrgebiet unterstützt. Dem Lehrgebiet, an dem sie tätig sind, werden hierfür zusätzliche Mittel für Wissenschaftliche Hilfskräfte (in Höhe von 10 Std./Woche) zur Verfügung gestellt.

Ausgleich Gremienarbeit

In Anerkennung überproportionaler Beanspruchung werden Professorinnen zusätzliche Mittel für bis zu zehn WHK-Wochenstunden für den Zeitraum zur Verfügung gestellt, in dem sie mindestens in drei Gremien der Selbstverwaltung der Hochschule mitwirken. Weitere Informationen dazu finden Sie im aktuellen

Geschlechtsparitätische Besetzung von Gremien und Ämtern

Bei Mitgliedschaften und Ämtern in Gremien der FernUniversität, Wissenschaftsorganisationen sowie für Wissenschaftspreise wird auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet und auf die paritätische Repräsentanz geachtet.

Gendersensible Personalentwicklung

Gender-Sensibilität und -Kompetenz wird als Qualitätskriterium für alle Bereiche der Personalentwicklung (z.B. Personalentwicklungskonzept, Personalauswahlverfahren, Zusammenarbeit mit Trainer*innen und Berater*innen im internen Fortbildungsprogramm, Führungskräftesensibilisierung) berücksichtigt.

 
Gleichstellung | 22.02.2024