Inklusionskonzept: Fernstudium ohne Barrieren

Was ist das Inklusionskonzept?

  • Ein grundlegendes Maßnahmenkonzept der FernUniversität in Hagen zur Inklusion Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
  • Der Fokus des Inklusionskonzepts liegt auf der institutionellen Verankerung von Inklusion als gesamtuniversitäre Querschnittsaufgabe sowie der Berücksichtigung von Inklusion in allen Aspekten des Studiums und der Lehre.
 

Das Inklusionskonzept 2018-2022

Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht der einzelnen Handlungsfelder und jeweiligen Maßnahmen des aktuellen Inklusionskonzeptes 2018-2022 sowie das Dokument zum Download:

Inklusionskonzept 2018-2022 (PDF 2 MB)

Die Laufzeit des aktuellen Inklusionskonzeptes 2018-2022 wurde bis Ende März 2024 verlängert.

 
  • Ziele:

    • Erhöhung der Sichtbarkeit der Informationen zum Thema „Fernstudium ohne Barrieren“
    • Bündelung und zielgruppengerechter Ausbau der Informationen zum Thema „Fernstudium ohne Barrieren“
    • Erhöhung der Aufmerksamkeit für das Thema „Fernstudium ohne Barrieren“ und Sensibilisierung aller Hochschulangehörigen


    Internetportal „Fernstudium ohne Barrieren“

    Gegenstand

    Schaffung eines zentralen, prominent platzierten Portals im Internetauftritt der FernUniversität, das Informationen zum Thema „Fernstudium ohne Barrieren“ zielgruppenspezifisch bündelt und barrierefrei aufbereitet sowie Ansprechpersonen für weitergehende Informationen benennt und konkrete Angebote aufzeigt.

    Umsetzungsverantwortung

    Koordination Inklusion in Zusammenarbeit mit der/m Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, Dezernat 2 (Zentrale Studierendenberatung, Service-Center) und Zentrum für Medien und IT (Bereich Barrierefreie Medien, e-KOO)

    Inhalte

    • für Studierende, um Beratungs- und Unterstützungsangebote aufzuzeigen und Informationen gebündelt bereitzustellen;
    • für Lehrende und an der Gestaltung von Lehre Beteiligte, um Möglichkeiten und Unterstützungs-angebote zur technisch und didaktisch barrierefreien Gestaltung von Studium und Lehre aufzuzeigen und Informationen gebündelt bereitzustellen.


    Informationen zum „Fernstudium ohne Barrieren“

    Gegenstand

    Verstärkte Platzierung des Themas „Fernstudium ohne Barrieren“ in vorhandenen Informationsformaten sowie (Berücksichtigung bei der Entwicklung) neuer Informationsformate.

    Umsetzungsverantwortung

    Koordination Inklusion in Zusammenarbeit mit den unten genannten Verantwortlichen der jeweiligen Informations- und Veranstaltungsformate.

    Inhalte/Ziele

    • Erhöhung der Aufmerksamkeit und Sensibilisierung für das Thema „Fernstudium ohne Barrieren“ für alle Hochschulangehörigen, z. B. mittels Newsblog-Artikel
    • Ergänzung der allgemeinen Informationen zur Studienorganisation um Hinweise zu Unterstützungs-angeboten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, z. B. im Heft
    „Informationen zum Studium 1“ (Zentrale Studierendenberatung/Service-Center, Dezernat 2)
    • Sensibilisierung neuer Beschäftigter für das Thema und vorhandene Angebote, z. B. durch die Einfüh-rungsbroschüre des wissenschaftlichen Personalrates, den Informationstag für neue Beschäftigte und die Begrüßung neuer Professor*innen (Personalentwicklung, Dezernat 3) sowie die Informationsveranstaltungen der Dekanate bzw. Zentralbereiche (Fakultäten) und weiterer Bereiche
    • Vernetzung und kollegialer Austausch von Praxistipps und Erfahrungen zum Thema
    „Fernstudium ohne Barrieren“ unter Lehrenden, z. B. im Blog „e-KOO. Einfach E-Learning“
    (e-KOO, ZMI) oder über das hochschulweite Veranstaltungsformat „Netzwerk Lehre“ (Prorektor/in für Studium und Diversität, Prorektor/in für Digitalisierung, Koordination: Dezernat 1.1)
    • Information der Öffentlichkeit zu aktuellen Forschungsergebnissen im Bereich Inklusion, z. B. mit Hilfe des Hagener Forschungsdialogs (Arbeitskreis Hagener Forschungsdialog, Betreuung: Dezernat 1.2)
    • Entwicklung und Umsetzung ergänzender Kommunikationsmittel (Hochschulbeauftragte/r für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung).


    Informationsflyer „Fernstudium ohne Barrieren“

    Gegenstand

    Erstellung eines Informationsflyers zum Thema „Fernstudium ohne Barrieren“ mit dem Ziel, Studierenden, Studieninteressierten und der Öffentlichkeit einen ersten Eindruck des vorhandenen und spezifischen Angebots für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung zu vermitteln.

    Umsetzungsverantwortung

    Hochschulbeauftragte/r für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

    Inhalte

    • Hinweise auf weitere umfassende inhaltliche Informationen und Ansprechpersonen im Internetportal „Fernstudium ohne Barrieren“
    • Bereitstellung als Online- und Printversion
    • zur Ergänzung des Informationsportfolios bei Messeauftritten und in der Studienberatung sowie des Begrüßungspakets für Studierende.


    Checkliste „Veranstaltungen ohne Barrieren“

    Gegenstand

    Erstellung einer Checkliste zur Umsetzung von Barrierefreiheit in Veranstaltungen mit dem Ziel der Sensibilisierung, an welchen Stellen der Veranstaltungsplanung und Durchführung von Veranstaltungen das Thema Barrierefreiheit relevant ist, sowie zur Unterstützung durch Serviceangebote und Ansprechpersonen.

    Umsetzungsverantwortung

    Veranstaltungsmanagement, Stabsstelle 3 in Zusammenarbeit mit den unten genannten jeweils verantwortlichen Bereichen

    Inhalte

    • inhaltliche Beratung und Bereitstellung der Informationen zu Serviceangeboten und Ansprechpersonen durch die/den Hochschulbeauftragte/n für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung sowie die Koordination Inklusion
    • einmalige Verteilung der Checkliste über die Dekanate in alle Lehrgebiete (über die Zentralbereiche der Fakultäten) sowie fortlaufend über die Raumbuchung an alle Veranstaltende (Dezernat 4.4)
    • Thematisierung von Barrierefreiheit in Beratungs- und Planungsgesprächen des Veranstaltungsmanagements (Stabsstelle 3).

    Global Accessibility Awareness Day (GAAD) an der FernUniversität

    Gegenstand

    Beteiligung der FernUniversität mit einem eigenen Programm am jährlichen Global Accessibility Awareness Day (GAAD) – einem Aktionstag, an dem seit 2012 weltweit Veranstaltungen zum Thema „Digitale Barrierefreiheit“ stattfinden (www.globalaccessibilityawarenessday.org) – zur Information und Sensibilisierung der Hochschulangehörigen sowie zur hochschulöffentlichen Platzierung des Themas.

    Umsetzungsverantwortung

    Koordination Inklusion in Zusammenarbeit mit der/dem Hochschulbeauftragten en für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung und dem ursprünglichen Initiator/innen-Team

    Inhalte

    • mit wechselnden Zielgruppen der Hochschulangehörigen an der FernUniversität und entsprechend unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten und Zielstellungen
    • mit unterschiedlichen Veranstaltungsformaten
    • unter der Schirmherrschaft der Prorektorin/des Prorektors für Studium und Diversität.

    Kurzfassung Inklusions-Konzept

    Gegenstand

    Erstellung einer Kurzfassung zu „Fernstudium ohne Barrieren Konzept der FernUniversität in Hagen zur Inklusion Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung 2018 – 2022“, um Hochschul-angehörigen und vor allem der Öffentlichkeit mit dieser Broschüre einen komprimierten Einblick in das Anliegen und die Aktivitäten an der FernUniversität im Bereich der Querschnittsaufgabe Inklusion zu vermitteln.

    Umsetzungsverantwortung

    Koordination Inklusion

    Inhalte

    • inhaltliche Ergänzung z. B. durch Statements von Lehrenden und Studierenden
    • optisch ansprechende Aufbereitung z. B. mit Fotos
    • Bereitstellung als Online- und Printversion.

  • Ziele:

    • Erhöhung der Aufmerksamkeit und Sensibilisierung der Lehrenden und weiteren, an der Gestaltung von Lehre Beteiligten für die Umsetzung eines „Fernstudiums ohne Barrieren“
    • Erhöhung der Sichtbarkeit der Informationen zum Thema „Studium und Lehre ohne Barrieren“ und deren zielgruppengerechte Aufbereitung
    • Ausbau bestehender und Entwicklung neuer Beratungs- und Qualifizierungsangebote unter Berücksichtigung des Themas „Fernstudium ohne Barrieren“

    Beratung für Lehrende zum Thema „Fernstudium ohne Barrieren“

    Gegenstand

    Berücksichtigung des Themas „Fernstudium ohne Barrieren“ in bestehenden Angeboten zur Beratung und zum Erfahrungsaustausch Lehrender sowie im Rahmen von Entwicklungsprozessen neuer Angebote zur Gestaltung von Studium und Lehre.

    Umsetzungsverantwortung

    Die unten genannten jeweils verantwortlichen Bereiche in Zusammenarbeit mit der/dem Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung und der Koordination Inklusion

    Inhalte

    • im Blog „e-KOO. Einfach E-Learning“ und weiterführender mediendidaktischer Beratung
    (e-KOO, ZMI)
    • in den Veranstaltungen „Netzwerk Lehre“ (Prorektor/in für Studium und Diversität,
    Prorektor/in für Digitalisierung und Internationalisierung, Koordination: Dezernat 1.1)
    • inhaltliche Beratung durch die/den Hochschulbeauftragte/n für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung sowie die Koordination Inklusion.

    Leitfaden „Lehre ohne Barrieren“

    Gegenstand

    Erstellung und regelmäßige Aktualisierung sowie Erweiterung eines Leitfadens für Lehrende und an der Gestaltung von Lehre Beteiligte zum Thema „Lehre ohne Barrieren“.

    Umsetzungsverantwortung

    Koordination Inklusion in Zusammenarbeit mit den an der Gestaltung von Lehre beteiligten Bereichen (u. a. Lehrende/Fakultäten, ZMI (e-KOO und Bereich Barrierefreie Medien), Technische Medienadministration (Dezernat 5), der/dem Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung und ggf. externen Expert*innen

    Inhalte

    Unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte:
    • Nutzung und Bündelung vorhandener Informationen im Themenbereich „Inklusion und Hochschule“ und deren fernuniversitätsspezifische Aufbereitung
    • Vermittlung praxisnaher Tipps (best practice)
    • Angabe konkreter Ansprechpersonen sowie weiterführender Links
    • Strukturierung entlang der Planungsschritte der Praxis
    (z. B. Erstellung von Studienbriefen und Lehrmaterialien, Planung von Präsenzveranstaltungen)
    • Berücksichtigung didaktischer und technischer Aspekte von Barrierefreiheit
    • Aufbereitung als pdf-Datei und Printversion (in kleiner Auflage) sowie als Datenbank/Toolbox
    (unter Berücksichtigung vorhandener Online-Portale im Bereich Lehre)
    • inhaltliche Beratung durch die/den Hochschulbeauftragte/n für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
    • Herausgeberschaft: Prorektor/in für Studium und Diversität.

    Fort- und Weiterbildungsangebote zum „Fernstudium ohne Barrieren“

    Gegenstand

    1. Integration des Themas „Fernstudium ohne Barrieren“ als Querschnittsthema in bestehende Fort- und Weiterbildungsangebote an der FernUniversität (z. B. in die verschiedenen Veranstaltungen des Zertifikatsprogramms „Professionelle Lehrkompetenz für die Hochschule“, welches an der FernUniversität absolviert werden kann und in das Netzwerk hochschuldidaktik nrw eingebunden ist, und des internen E-Teaching Zertifikatsprogramms sowie in die Webberatung und Imperia-Schulungen).

    2. Fort- und Weiterbildungsangebote zum „Fernstudium ohne Barrieren“

    Umsetzungsverantwortung

    Personalentwicklung, Dezernat 3 in Zusammenarbeit mit den zw. die unten genannten verantwortlichen Bereiche/n, Funktionen und Zielgruppen

    Inhalte

    Angebot von weiteren hochschulöffentlichen oder bereichsintern angebotenen, zielgruppenspezifischen Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen im Hinblick auf Inklusion.

  • Ziele:

    • Ausbau der Barrierefreiheit von verpflichtenden Studienmaterialien und der verwendeten Lerninfrastruktur
    • Etablierung eines Unterstützungsangebotes zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Studienmaterial und Lerninfrastruktur

    Informationen und Serviceleistungen im Bezug auf Studienmaterial und Lerninfrastruktur ohne Barrieren

    Gegenstand

    Bereitstellung von Informationen und Serviceleistungen für Lehrende und umsetzende Bereiche zur Qualitätssicherung der Barrierefreiheit von verschiedenen Formaten im eingesetzten Studienmaterial
    (pdf auf Basis von Word und LaTex, Video, Audio) und – in einem späteren Schritt – weiteren Formaten und der Lerninfrastruktur im Hinblick auf verbindliche Standards und Qualitätskriterien an der FernUniversität.

    Umsetzungsverantwortung

    Medienmanagement, Dezernat 5.1 (für pdf) und Digitale Medien Service, ZMI (für Videos)

    Inhalte

    • in einer ersten Stufe: Fokussierung auf Studienmaterial im pdf-Format und Videos; Erhöhung der perso-nellen Kapazitäten in den jeweils verantwortlichen Bereichen zur Umsetzung eines ersten Qualitätsniveaus von Barrierefreiheit sowie zur Identifizierung des notwendigen Ressourcenbedarfs einer langfristigen Sicherung
    • die Entwicklung und Umsetzung weiterer Schritte – in Bezug auf weitere Formate und die Lerninfra-struktur sowie in Bezug auf die ermittelten Bedarfe zur Sicherung der Barrierefreiheit von Studienmaterial im pdf-Format und bei Videos – werden auf Grundlage der Entscheidung zu verbindlichen Standards und Qualitätskriterien an der FernUniversität in die Wege geleitet.

    Barrierefreie und individuell angepasste Studienmaterialien und Lerninfrastruktur

    Gegenstand

    Bereitstellung individuell angepasster Studienmaterialien und Lerninfrastruktur bei Präsenz- und Hybridveranstaltungen

    Umsetzungsverantwortung

    Lehrende in Zusammenarbeit mit der/dem Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung sowie den unten genannten jeweils unterstützenden Bereichen

    Inhalte

    • auf Grundlage einer Abfrage der jeweiligen Bedarfe durch die Lehrenden im Rahmen der Anmeldung von Studierenden zu einer Veranstaltung
    • inhaltliche Beratung durch die/den Hochschulbeauftragte/n für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
    • mit Hilfe der Umsetzung durch unterstützende Bereiche (z. B. Bereich Barrierefreie Medien oder
    Digitale Medien Services, ZMI; Medienmanagement, Dezernat 5.1)
    • ggf. Möglichkeit der Finanzierung über den Hilfsmittelfonds zur Umsetzung einer „Lehre ohne Barrieren“

    Buy Accessible: Barrierefreiheit angeschaffter Studienmaterialien und Lerninfrastruktur

    Gegenstand

    Bedarfserhebung in Bezug auf Barrierefreiheit von Lehrmaterialien bzw. Literatur und Software, die zum Einsatz in der Lehre angeschafft werden. Bedarfserhebung in Bezug auf Barrierefreiheit von Lehrmaterialien bzw. Literatur und Software, die zum Einsatz in der Lehre angeschafft werden.

    Umsetzungsverantwortung

    Koordination Inklusion in Zusammenarbeit mit den genannten Bereichen

    Inhalte

    Ggf. Sensibilisierung der mit der Beschaffung beschäftigten Bereiche (ZMI, Dezernat 4, zum Lizenzmodell: Dezernat 2), mit dem Ziel, die an der FernUniversität verabredeten Standards und Qualitätskriterien für ein „Fernstudium ohne Barrieren“ auch bei der Beschaffung externer Produkte zu berücksichtigen und Lehrende dahingehend zu beraten.

  • Ziele:

    • Erhöhung der Sichtbarkeit der Informationen zum Nachteilsausgleich
    • Weiterentwicklung des Antragsverfahrens auf Nachteilsausgleich
    • Optimierung der Bereitstellung barrierefreier und individuell angepasster Prüfungssituationen
    • Weiterentwicklung von Nachteilsausgleichen als Teil der angemessenen Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention

    Informationen zum Nachteilsausgleich

    Gegenstand

    1. Platzierung und regelmäßige Aktualisierung von Informationen zum Nachteilsausgleich an verschiedenen Stellen im Internetauftritt und in Informationsmaterialien der FernUniversität, um Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung auf vielfältigen Wegen auf die vorhandenen Möglichkeiten und Informationen aufmerksam zu machen.

    2. Anlassbezogene Aktualisierung des Leitfadens „Nachteilsausgleiche in Prüfungen“ bei veränderten rechtlichen Grundlagen oder Weiterentwicklung der Umsetzung an der FernUniversität, um Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung stets aktuelle erste Informationen und vor allem den Hinweis auf frühzeitige Kontaktaufnahme zu geben.

    Umsetzungsverantwortung

    Prüfungsämter und Hochschulbeauftragte/r für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

    Inhalte

    Die bisher bestehenden vielfältigen Einrichtungen und Maßnahmen zur Personalentwicklung werden beibehalten, aber noch stärker als bisher mit gleichstellungsfördernden Zielen verbunden. So soll insbesondere das bereits existierende Personalentwicklungskonzept „Quo Vadis FernUniversität“ (2016) um den Aspekt „gleichstellungsfördernde Personalentwicklung“ nicht nur als Querschnittsthema, sondern als eines der zentralen Schwerpunktthemen erweitert werden. Dabei sollen zukünftig neben den Zielgruppen Doktorandinnen auch Post-Doktorandinnen in den Blick genommen werden.

    Bestandsaufnahme Nachteilsausgleiche

    Gegenstand

    Bestandsaufnahme zu Nachteilsausgleichen aufgrund von Behinderung und/oder chronischer Erkrankung als aussagekräftige Datenbasis zur Identifizierung von Ressourcen- und Handlungsbedarfen für die qualitative Weiterentwicklung des Antragsverfahrens und der Umsetzung von Nachteilsausgleichen.

    Umsetzungsverantwortung

    Prüfungsämter in Zusammenarbeit mit der/m Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

    Inhalte

    • Bestandsaufnahme für einen Zeitraum von mindestens drei Prüfungsphasen
    • Erfassung verschiedener Daten, darunter u. a. die Anzahl der antragstellenden Studierenden und gestellten Anträge, davon gewährt und abgelehnt; bei gewährten Anträgen: tatsächliche Inanspruchnahme dauerhaft oder befristet gewährter Nachteilsausgleiche sowie kurzfristige Rücktritte; Gründe für abgelehnte Anträge, Aufwand für die Prüfungsämter
    • Umsetzung eines abgestimmten Vorgehens der Prüfungsämter für vergleichbare Ergebnisse;
    • gemeinsame Auswertung der Ergebnisse von Prüfungsämtern und der/dem Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung zur Identifizierung von Handlungsbedarfen
    • Information und evtl. Entscheidung des Rektorats zu Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung des Antragsverfahrens und der Umsetzung von Nachteilsausgleichen einschließlich des u. U. benötigten zusätzlichen Ressourcenbedarfs.


    Barrierefreie und individuell angepasste Prüfungssituationen

    Gegenstand

    Bereitstellung barrierefreier und individuell angepasster Prüfungssituationen und Klausurunterlagen zur Ermöglichung einer chancengleichen Teilhabe von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung bei Prüfungen durch den Ausgleich entsprechender Nachteile.

    Umsetzungsverantwortung

    Prüfungsämter

    Inhalte

    • auf Grundlage möglichst frühzeitiger und konkreter Angaben durch die Studierenden im Antrag auf Nachteilsausgleich
    • mit Dokumentation der jeweiligen Verantwortlichkeit für die Bereitstellung der Hilfsmittel oder Assistenzen im Schreiben zur Gewährung des Antrags auf Nachteilsausgleich
    • mit der Möglichkeit der Nutzung des Hilfsmittelfonds zur Umsetzung spezifischer Hilfsmittel oder Studienassistenzen.

    Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung in der (Re-)Akkreditierung

    Gegenstand

    Berücksichtigung der Belange der Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung bei der (Re-)Akkreditierung von Studiengängen entsprechend der Vorgaben des Akkreditierungsrates sowie Umsetzung von Nachteilsausgleichen als angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechts-konvention im Hinblick auf die Studierbarkeit des Studiengangs (z. B. durch Zuschnitte der Module)

    Umsetzungsverantwortung

    Studiengangsverantwortliche bzw. Verantwortliche für die (Re-)Akkreditierung in den Fakultäten/Studiengängen in Zusammenarbeit mit der/m Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung und dem unterstützenden Bereich für (Re-)Akkreditierung, Dezernat 1

    Inhalte

    • Orientierung an den Vorgaben des Akkreditierungsrates z. B. durch den Einbezug des Leitfadens
    „Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung bei der Akkreditierung von Studien-gängen und der Systemakkreditierung“ der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
    • Hinweis auf die Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung sowie auf die Gestaltung angemessener Vorkehrungen an die durch den unterstützenden Bereich für (Re-)Akkreditierung, Dezernat 1, und in den zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen
    • inhaltliche Beratung durch die/den Hochschulbeauftragte/n für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung


    Nachteilsausgleiche in der Weiterentwicklung des Prüfungswesens

    Gegenstand

    Differenzierte Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen als angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention im Rahmen der Weiterentwicklung des Prüfungswesens an der FernUniversität.

    Umsetzungsverantwortung

    Prorektor/in für Studium und Diversität

    Inhalte

    Diskussion z. B. von verschiedenen Prüfungsformen als Wahloption und Nachholterminen im gleichen Prüfungszeitraum.

  • Ziele:

    • Erfassung von Barrieren und Barrierefreiheit von Gebäuden
    • Bereitstellung von Informationen zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Barrieren und Barrierefreiheit der Gebäude
    • Ausbau der Barrierefreiheit von Gebäuden unter Berücksichtigung des Zwei-Sinne-Prinzips

    Erhöhung der Sichtbarkeit von vorhandenen barrierefreien Einrichtungen

    Gegenstand

    Ausbau der Hinweise auf vorhandene barrierefreie Einrichtungen als Serviceleistung und zur Orientierung für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

    Umsetzungsverantwortung

    Die unten genannten jeweils verantwortlichen Bereiche in Zusammenarbeit mit der/m Hochschulbeauftragte/r für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung und der Koordination Inklusion

    Inhalte

    • durch weitere Beschilderung in den Gebäuden, die die FernUniversität nutzt (Gebäudemanagement, Dezernat 4; Leitungen der Regional- und Studienzentren)
    • auf Internetseiten mit Angaben zu Gebäuden und Räumlichkeiten, die die FernUniversität auf dem Campus, in den Regional- und Studienzentren sowie für Lehrveranstaltungen und Prüfungen nutzt
    (Gebäudemanagement, Dezernat 4; Regional- und Studienzentren, Dezernat 2; Webredaktionen in den Lehrgebieten/Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der zentralen Hochschulverwaltung)
    • durch Erweiterung von vorhandenem Informationsmaterial um differenzierte Informationen zur Barriere-freiheit, u. a. interaktiver Ausbau des Campusplans, sowie Erstellung weiterer Produkte (Hochschulbeauftragte/r für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz)
    • inhaltliche Beratung durch die/den Hochschulbeauftragte/n für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung und der Koordination Inklusion
    • insgesamt mittels ansprechender medialer Aufbereitung und mit prominenter Platzierung (z. B. mit eigenem Reiter „Fernstudium ohne Barrieren“ auf den Internetseiten der Regional- und Studienzentren)


    Einrichtung eines Rückmelde- und Verbesserungs-Systems

    Gegenstand

    Entwicklung und Umsetzung eines Rückmelde- und Verbesserungs-Systems für Studierende
    (und Beschäftigte) zur Meldung von Mängeln oder Verbesserungsideen in Bezug auf Barrierefreiheit

    Umsetzungsverantwortung

    Hochschulbeauftragte/r für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

    Inhalte

    • in Form eines Online-Formulars im Internetportal „Fernstudium ohne Barrieren“, evtl. übergangsweise auf den Internetseiten „Studieren mit Behinderung“
    • Weiterleitung der Anregungen durch die/den Umsetzungsverantwortliche/n an die jeweils operativ zuständigen Bereiche, die die Entscheidung und ggf. Umsetzung der Anregungen in ihre Prozesse aufnehmen
    • Rückmeldung zur Umsetzung der Anregungen durch die operativ zuständigen Bereiche an die/den Umsetzungsverantwortliche/n, die/der die Kommunikation mit den Studierenden übernimmt
    • langfristig evtl. technische Umsetzung über das Campusmanagement


    Ausweitung der Barrierefreiheit auf das Zwei-Sinne-Prinzip

    Gegenstand

    1. Schrittweise Ausweitung der Barrierefreiheit auf das Zwei-Sinne-Prinzip in den Gebäuden, die die FernUniversität nutzt, durch die Erweiterung des Campus Leitsystems in einem ersten Gebäude, um Erfahrungen zur Akzeptanz und Tauglichkeit für mögliche weitere Umsetzungen zu sammeln.

    2. Schrittweise Ausweitung der Barrierefreiheit auf das Zwei-Sinne-Prinzip auf den Zuwegen zu den Gebäuden des Campus unter Berücksichtigung bestehender oder geplanter Entwicklungsprozesse, zum Beispiel mit Hilfe einer App mit Sprachausgabe.

    Umsetzungsverantwortung

    Gebäudemanagement, Dezernat 4.4

    Inhalte

    • erste Umsetzungen im Philipp-Reis-Gebäude (Gebäude 5)
    • Auswertung der Ergebnisse sowie Identifizierung und Priorisierung von Handlungsbedarfen
    • unter Einbezug der/s Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung und der Vertretungen der behinderten und chronisch kranken Studierenden und Beschäftigten
    • evtl. auf der Grundlage externer Expertise (z. B. der Agentur Barrierefrei NRW/Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (FTB))
    • Information und Entscheidung des Rektorats zu nächsten möglichen Schritten der Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips in weiteren Gebäuden einschließlich des benötigten zusätzlichen Ressourcenbedarfs


    Bestandsaufnahme und Ausbau der Barrierefreiheit von Gebäuden

    Gegenstand

    Begehung mit unabhängigen, fachlichen Expert/inn/en (Prüfung der Einbindung der Agentur Barrierefrei NRW/Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (FTB)) in Abstimmung mit der/dem Hochschulbeauf-tragten bzw. den Vertretungen der behinderten und chronisch kranken Studierenden und Beschäftigten mit dem Ziel des weiteren Ausbaus von Barrierefreiheit auf Grundlage der aktuell gültigen Rechtsvorschriften

    Umsetzungsverantwortung

    Koordination Inklusion in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement, Dezernat 4.4, der Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz, der/m Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung und den Vertretungen der behinderten und chronisch kranken Studierenden und Beschäftigten

    Inhalte

    • Bestandsaufnahme von Barrierefreiheit in den Gebäuden, die die FernUniversität nutzt; dabei können im ersten Schritt Gebäude mit sehr geringer Nutzung durch die Studierenden ggf. ausgelassen werden
    • Identifizierung von bestehenden Handlungsbedarfen und Sensibilisierung für diese
    • gemeinsame Erstellung einer bedarfsorientierten Prioritätenliste für Vorhaben in den Gebäuden/Bereichen und korrespondierende Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit
    • Information und Entscheidung des Rektorats zu den vorgeschlagenen Vorhaben zum weiteren Ausbau der Barrierefreiheit in den von der FernUniversität genutzten Gebäuden einschließlich des u. U. benötigten zusätzlichen Ressourcenbedarfs

  • Ziele:

    • Grundlegende Verständigung in der FernUniversität in Hagen auf die Standards und
    • Qualitätskriterien eines „Fernstudiums ohne Barrieren“
    • Stärkung der institutionellen Verankerung der Aufgabe Inklusion zur Beratung der Hochschulleitung auf strategischer Ebene sowie zur Koordination und Schnittstellenarbeit auf operativer Ebene
    • Koordination der Umsetzung des Inklusions-Konzepts in Verantwortung verschiedener Bereiche
    • Umsetzung zentraler Maßnahmen durch eine übergreifende Fachstelle

    Standards und Qualitätskriterien eines „Fernstudiums ohne Barrieren“

    Gegenstand

    Entwicklung und Durchführung eines Prozesses zur Formulierung, Entscheidung und schrittweisen Einführung bzw. Umsetzung verbindlicher Standards und Qualitätskriterien eines „Fernstudiums ohne Barrieren“ an der FernUniversität.

    Umsetzungsverantwortung

    Prorektor/in für Studium und Diversität in Zusammenarbeit mit den unten genannten Bereichen

    Inhalte

    In Bezug auf:
    • die Erstellung und Beschaffung von verschiedenen Formaten von Studienmaterial und Lerninfrastruktur an der FernUniversität (z. B. pdf auf Basis von Word und LaTex, Video, Audio, Literatur, Software, mobile Angebote, Internetangebote) auf Grundlage der aktuell gültigen Rechtsvorschriften (Dezernat 5 (Technische Medienadministration), ZMI (Digitale Medien Services, Bereich Barrierefreie Medien), Dezernat 4 (Beschaffung));
    • die Entwicklung von Kriterien für eine barrierefreie Gestaltung von Lehre (ggf.) im Rahmen eines hochschulweiten Prozesses zur Entwicklung einer Lehrstrategie der FernUniversität und deren Berücksichtigung in den Evaluationsinstrumenten im Qualitätssicherungssystem für die Lehre (Lehrende, Fakultäten);
    • Entwicklung der Standards und Kriterien sowie eines Prozessvorschlags zur schrittweisen (verbindlichen oder freiwilligen) Einführung in einem jeweils Expertise gestützten Prozess zu den einzelnen Formaten von Studienmaterial und Lerninfrastruktur bzw. der Gestaltung von Lehre;
    • Information und Entscheidung des Rektorats zu den vorgeschlagenen Standards und Qualitätskriterien eines „Fernstudiums ohne Barrieren“ und deren Umsetzung, einschließlich des u. U. benötigten zusätzlichen Ressourcenbedarfs.


    Koordination Inklusion

    Gegenstand

    Einrichtung einer Koordinationsstelle zum Thema „Inklusion“ zur Koordination der Umsetzung des Inklusions-Konzepts, zur Umsetzung einzelner Maßnahmen sowie zur weiterführenden Verankerung von Inklusion als Querschnittsaufgabe in Lehre und Forschung der FernUniversität.

    Umsetzungsverantwortung

    Prorektor/in für Studium und Diversität

    Inhalte

    • Koordination der Umsetzung des Inklusions-Konzepts durch die jeweils aufgeführten Umsetzungs-verantwortlichen, Mittelverwaltung, Kommunikation in die Hochschule, Evaluation, Fortschreibung
    (Konzeption, Mittelplanung, Gremienbefassung)
    • Umsetzung folgender Maßnahmen und Entwicklungsfelder des Inklusions-Konzepts: 1 Internetportal „Fernstudium ohne Barrieren“, 2 Informationen zum „Fernstudium ohne Barrieren“, 5 GAAD, 6 Kurz-fassung Inklusions-Konzept, 8 Leitfaden „Lehre ohne Barrieren“, 12 Buy Accessible und 21 Bestands-aufnahme und Ausbau der Barrierefreiheit von Gebäuden
    • Schnittstellenmanagement mit den Zentralbereichen/Dekanaten der Fakultäten, insbesondere Prüfungs-ämtern, Lehrgebieten sowie den die Gestaltung von Studium und Lehre unterstützenden nichtwissenschaftlichen Bereichen (z. B. ZMI, Medienadministration, Studierendensekretariat, Gebäudemanagement oder Beschaffung) zur Umsetzung des Konzepts
    • in Abgrenzung und Ergänzung zur/zum Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung
    und/oder chronischer Erkrankung mit dem Aufgabenbereich der Beratung der Studierenden

    Berücksichtigung von Inklusion in Entwicklungsvorhaben

    Gegenstand

    Entwicklung und Umsetzung einer frühzeitigen Information und Einbindung der/s Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung bzw. der Vertretungen der Studierenden und/oder Beschäftigten mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung sowie vorhandener interner und externe Expertise in Planungs- und Entwicklungsvorhaben

    Umsetzungsverantwortung

    Prorektor/in für Studium und Diversität

    Inhalte

    Entwicklungsfeld

    Hilfsmittelfonds zur Umsetzung einer „Lehre ohne Barrieren“

    Gegenstand

    Entwicklung und Umsetzung eines Hilfsmittelfonds, aus dem die/der Hochschulbeauftragte für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung individuelle Hilfsmittel oder Assistenzen (z. B. Gebärdendolmetscher) zur Umsetzung von Barrierefreiheit in der Lehre ermöglichen kann.

    Umsetzungsverantwortung

    Hochschulbeauftragte/r für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

    Inhalte

    • im Rahmen von Präsenz- und Hybridveranstaltungen in der Lehre, Prüfungen und studienbegleitenden Angeboten der FernUniversität
    • nach Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Übernahme der Finanzierung durch einen anderen Kostenträger
    • auf Grundlage eines niedrigschwelligen Antragsverfahrens für Lehrende
    • in einem festzulegenden finanziellen Rahmen je Antrag
    • mit jährlicher Berichterstattung über die Inanspruchnahme durch die/den Hochschulbeauftragte/n für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung an das Rektorat
    • Entscheidung des Rektorats über die konzeptionelle Ausgestaltung nach Vorlage durch die/den Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
    (in Zusammen arbeit mit der Koordination Inklusion)

 
 

Hintergrundinformationen

Das Inklusionskonzept der FernUniversität in Hagen basiert auf einem Verständnis von Inklusion, das die Ursachen für Lernbarrieren weniger in Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung sieht, sondern in den Bildungsinstitutionen bzw. gesamtgesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten.

Inklusion zielt somit auf die Entwicklung von inklusiven Strukturen, Kulturen und Praktiken. Die FernUniversität in Hagen will mit ihrem Inklusionskonzept „Fernstudium ohne Barrieren“ zu einer Willkommenskultur beitragen, strukturelle Studienbedingungen verbessern und gemeinsam mit Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung nach Lösungen suchen. Dabei wird auch davon ausgegangen, dass alle Studierenden profitieren können von barrierefreien Studienmaterialien und Lerninfrastrukturen.
Inklusion wird dabei als eine Aufgabe der Qualitätsverbesserung der Lehre gesehen.

Das Ziel eines Fernstudiums ohne Barrieren umfasst alle Bereiche der Hochschulorganisation und des Blended Learning Konzepts der FernUniversität in Hagen: Studienmaterial und Lerninfrastruktur, das Prüfungswesen, Informations- und Beratungsangebote, Gebäude, Beratung und Qualifizierung von Lehrenden – getragen vom Leitbild der Universität.

Das Konzept wurde in einem zweijährigen Bottom-Up-Prozess im Rahmen des Diversitäts-Audits „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbandes an der FernUniversität in Hagen entwickelt. Der partizipative Auditierungsprozess begleitet die Hochschule bei der Erarbeitung und Umsetzung einer eigenen Strategie für einen wertschätzenden Umgang mit Vielfalt und flankiert die mit dem Hochschulentwicklungsplan 2020 angestoßenen Prozesse im Handlungsfeld Lehre und Studium.

Chancengerechtigkeit | 09.04.2024