Fond für Hilfsmittel des Inklusionskonzeptes

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Eine Studentin kann zwei Stufen zum Seminarraum nicht überwinden, aber eine Rampe würde Abhilfe schaffen? Ein barrierefreies WC ist am Prüfungsort vorhanden, jedoch benötigt ein Student zusätzlich einen speziellen Toilettenlift? Studierende sind auf eine Schriftdolmetschung angewiesen, um Ihnen während einer nichtverpflichtenden Online-Veranstaltung folgen zu können?

In diesen und ähnlichen Fällen steht mit dem Inklusionskonzept 2018-2022 der FernUniversität ein Hilfsmittelfond zur Verfügung, um kurzfristig die Ausleihe oder Beschaffung von Hilfsmitteln und Unterstützungsleistungen zu finanzieren. Die Laufzeit des aktuellen Inklusionskonzeptes 2018-2022 wurde bis Ende März 2024 verlängert, sodass weiterhin Mittel abgerufen werden können.

Aus dem Hilfsmittelfond können (individuelle) Hilfsmittel (z. B. Technik, Ausstattung, Software oder Schriftdolmetschung) für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung finanziert werden. Die Förderung ist für Präsenz- und Hybridveranstaltungen in der Lehre, in Prüfungen, in studienbegleitenden Angeboten und in der Beratung möglich.

Lehrende sowie an der Durchführung von Lehre und Prüfungen Beteiligte können einen Antrag auf Förderung aus dem Hilfsmittelfond stellen. Der Antrag auf Förderung ist per Mail bei Linda Pattio (beratung-barrierefrei ), der Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung zu stellen.

Den Antrag finden Sie hier: (PDF 74 KB)

Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer: (PDF 111 KB)

Chancengerechtigkeit | 09.11.2023