Telearbeit, Homeoffice, Mobile-Office - nichtwissenschaftliche Beschäftigte

Die Kanzlerin und der Personalrat der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung haben eine Dienstvereinbarung zu alternierender Telearbeit, Home-Office und Mobile-Office geschlossen.

Mit der dort vereinbarten Ausgestaltung der alternierenden Telearbeit, des Home-Office und des Mobile-Office als zeitgemäße, krisenresistente und innovative Arbeitsformen wird eine räumliche und zeitliche Flexibilisierung der Arbeit unter Wahrung sowohl der rechtlichen Anforderungen als auch des sicheren IT-Betriebs nach aktuellem Stand der Technik ermöglicht. Mithin kann ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um familiäre, gesundheitliche und berufliche Anforderungen mit den dienstlichen Belangen in Einklang zu bringen, gegebenenfalls einen schnelleren beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen und Ausfallzeiten zu reduzieren.

Die gesteigerte Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit bei dieser Arbeitsausführung stellen besondere Anforderungen sowohl an die Beschäftigten als auch an ihre Vorgesetzten. Diese Arbeitsform gründet auf einer von Vertrauen und Wertschätzung getragenen Arbeitskultur an der FernUniversität in Hagen.

Diese modernen Arbeitsformen verringern den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Beschäftigten für Fahrten zum Dienstort und zurück und entlasten im öffentlichen Interesse nachhaltig Verkehrswege und Umwelt.

Die Teilnahme von Beschäftigten erfolgt auf freiwilliger Basis. Es besteht kein Rechtsanspruch auf alternierende Telearbeit, Home-Office oder Mobile-Office.

  • Alternierende Telearbeit im Sinne dieser Dienstvereinbarung ist eine auf Informations- und Kommunikationstechnik gestützte regelmäßige Tätigkeit, die abwechselnd zeitweise am Büroarbeitsplatz an der Hochschule und zeitweise an einem außerhalb der Hochschule liegenden Heimarbeitsplatz in der Wohnstätte der bzw. des Beschäftigten verrichtet wird. Alternierende Telearbeit muss mittels des Formulars beantragt werden.

    Der Antrag zur alternierenden Telearbeit für nichtwissenschaftlich Beschäftigte erfolgt über eine digital ausfüllbare pdf-Datei und muss vollständig, spätestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn der alternierenden Telearbeit, eingereicht werden. Bitte lesen Sie vorab die Dienstvereinbarung zu Alternierender Telearbeit, sowie Home- und Mobile-Office.

    Die erforderlichen IT-Endgeräte und Software stellt die Hochschule. Für einen entsprechenden Arbeitsplatz zu Hause müssen die Beschäftigten sorgen.

    Alternierende Telearbeit wird grundsätzlich befristet, beim Erstantrag maximal für ein Jahr, im Rahmen der Verlängerung maximal für zwei Jahre gewährt.

  • Home-Office im Sinne dieser Dienstvereinbarung ist eine auf Informations- und Kommunikationstechnik gestützte anlassbezogene konkrete Aufgabenerfüllung, die an einem außerhalb der Hochschule liegenden Heimarbeitsplatz in der Wohnstätte der bzw. des Beschäftigten verrichtet wird.

    Anlass- oder aufgabenbezogen kann von Beschäftigten formlos bei der oder dem jeweiligen Vorgesetzten Home-Office beantragt werden. Die bzw. der Vorgesetzte entscheidet abschließend.

    Die Entscheidung ist zu dokumentieren. Home-Office darf jährlich den Umfang von bis zu maximal des vierfachen der individuell geltenden wöchentlichen Arbeitszeit (d. h. bei Vollbeschäftigung 20 Arbeitstage) im Zeitpunkt der Antragsstellung nicht überschreiten.

    Für Beschäftigte im wissenschaftlichen Bereich arbeitet eine eigene Arbeitsgruppe künftig an einem dem Bedürfnis der Wissenschaft entsprechenden Angebot.

  • Mobile-Office im Sinne dieser Dienstvereinbarung ist eine auf Informations- und Kommunikationstechnik gestützte anlassbezogene Aufgabenerfüllung, die an einem außerhalb der Hochschule oder Heimarbeitsplatz liegenden beliebigen anderen geeigneten Ort verrichtet wird.

    Anlassbezogen kann von Beschäftigten formlos bei der oder dem jeweiligen Vorgesetzten Mobile-Office beantragt werden. Ein Anlass ist gegeben, wenn im Rahmen einer Dienstreise vor, während oder nach dienstlichen Terminen zum Beispiel im Zug oder Hotelzimmer gearbeitet wird.

    Für Beschäftigte im wissenschaftlichen Bereich arbeitet eine eigene Arbeitsgruppe künftig an einem dem Bedürfnis der Wissenschaft entsprechenden Angebot.

Kontakt

Referat Organisations- und Personalentwicklung
E-Mail: alternierende-telearbeit

Mehr zum Thema