Habilitationskommission
Die Habilitationskommision (geregelt in der Habilitationsordnung $4) führt Habilitationsverfahren durch und trifft alle notwendigen Entscheidungen.
Stimmberechtigte Mitglieder sind alle hauptamtlichen Professorinnen und Professoren, die habilitierten Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie die habilitierten akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät.
Aus der Gruppe der hauptamtlichen Professorinnen und Professoren werden vom Fakultätsrat der oder die Vorsitzende und zwei Stellvertreter gewählt. Aus der Gruppe der nicht habilitierten akademischen Mitarbeiter und der Gruppe der Studierenden werden ebenfalls vom Fakultätsrat jeweils zwei Mitglieder (und Ersatzmitglieder) für zwei Jahre in die Habilitationskommission gewählt.
Angehörige der Habilitationskommission
Vorsitzender
- Herr Spitzer (Vorsitzender)
- Herr Mönch (1. Stellvertreter)
- Herr Haake (2. Stellvertreter)
Aus der Gruppe der nicht habilitierten akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Herr Sauerwald
- Herr Schesler
Ersatzmitglieder
- Frau Bergold
- Frau Wiehe
Aus der Gruppe der Studierenden
- Herr Gajke
- Frau Ruisinger
Ersatzmitglieder
- Frau Mühlenbeck
- Frau Noutsia
Ansprechperson
Jan Engelkamp
E-Mail: jan.engelkamp
Downloads
- Habilitationsordnung (pdf, 101 KB)