Anerkennungen

Wo kann ich ausführliche Informationen zur Anerkennung erhalten?

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Sie können ausführliche Informationen im Studiengangsportal Ihres Studiengangs unter dem Punkt "Anerkennung" finden.

Wie kann ich die Anerkennung meiner bisherigen Prüfungsleistungen beantragen?

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Es sind zwingend die studiengangsspezifischen Anerkennungsformulare, die Sie im jeweiligen Studiengangsportal finden, zu verwenden. Formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, die Sie mit dem Bescheid zurückerhalten:

  • Beglaubigte Kopien der Zeugnisse (Prüfungsbescheinigungen), die die bisher erbrachten Leistungen dokumentieren.
  • Offizielle Unterlagen, aus denen der Umfang der Lehrveranstaltungen (SWS oder Kreditpunkte), der Inhalt der Lehrveranstaltungen und Art und Dauer der Prüfungsleistungen hervorgehen (z.B. Belegbögen, Auszüge aus Modulhandbüchern oder einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis des entsprechenden Semesters, offizielle oder selbst erstellte und vom Veranstalter bestätigte Inhaltsangaben zu den Lehrveranstaltungen, Studienordnung, Prüfungsordnung u.ä.m.), damit eine Gleichwertigkeitsprüfung erfolgen kann.

Anträge ohne Zuordnung werden nicht geprüft. Ebenso ist bezüglich der o.g. Unterlagen ein Verweis auf www-Adressen anderer Hochschulen nicht ausreichend. Sie sind in einer Bringschuld, die nötigen Unterlagen in Papierform vorzulegen.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meines Anerkennungsverfahrens erfahre?

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Die Bearbeitungszeit beträgt etwa acht Wochen, da jeder Antrag einer Einzelfallprüfung unterzogen werden muss.

Das Ergebnis meines Anerkennungsverfahrens wird nicht vor dem Ende der Einschreibefrist vorliegen. Welche Module soll ich belegen?

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Belegen Sie zunächst solche Module, die für Ihre Anerkennung nicht in Betracht kommen (z. B. weil Sie deren Anerkennung nicht beantragt haben). Sobald der Anerkennungsbescheid vorliegt, können Sie Module stornieren und/oder nachbelegen. Bitte beachten Sie aber, dass auch hierbei Fristen zu beachten sind und ggf. Verwaltungsgebühren entstehen.

Können Sie mir vorab telefonisch oder per E-Mail eine grobe, unverbindliche Einschätzung zu meinem Anerkennungsverfahren geben?

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Das ist nicht möglich. Erst nach einer Einzelfallprüfung ist eine aussagekräftige Einschätzung möglich, so dass immer erst ein konkretes Anerkennungsverfahren eingeleitet werden muss.

Kann ich vor einer Immatrikulation bereits eine Auskunft über eine Anerkennung einholen?

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Sie können bereits vor der Immatrikulation eine Auskunft über die Anerkennung einholen. Dazu verwenden Sie ebenfalls die studiengangsspezifischen Anerkennungsformulare, die Sie im jeweiligen Studiengangsportal finden, und fügen dem Antrag die genannten Unterlagen bei.

Bitte beachten Sie, dass in der Zeit der Einschreibung vermehrt Anträge gestellt werden und Ihnen der Bescheid eventuell erst nach dem Ende der Einschreibefrist zugeht. Sie können sich in diesem Fall trotzdem immatrikulieren und zunächst Module belegen, für die Sie keine Anerkennung erwarten. Alternativ können Sie eine nachträgliche Belegung vornehmen.

Kann ich bei einem Wechsel meines Studiengangs an der FernUniversität in Hagen Prüfungsleistungen auf den anderen Studiengang anerkennen lassen?

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Bei einem Wechsel des Studiengangs an der FernUniversität in Hagen gelten alle im alten Studiengang erbrachten Leistungen (positive und negative Prüfungsversuche) weiter, wenn sie auch im neu aufgenommenen Studiengang Prüfungsinhalt sind. Durch einen Studiengangswechsel kann die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten in einem Modul nicht vergrößert werden.

Werden meine Noten bei einer Anerkennung von Prüfungsleistungen übernommen?

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Bei intern erbrachten benoteten Prüfungsleistungen werden die Noten übernommen.

Die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, erfolgt ohne Note. Es wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen. Die Note eines Moduls kann übernommen werden, wenn die Notensysteme vergleichbar sind und Inhalt und Umfang des Moduls übereinstimmen. Die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Voraussetzung obliegt den Antragstellenden.

Kann ich einzelne Kurse von Modulen anerkennen lassen?

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Eine Anerkennung von Prüfungsleistungen ist nur für ganze Module möglich. Teilmengen können nicht anerkannt werden.

Kann ich mir Prüfungsleistungen aus einem Bachelorstudiengang für einen Masterstudiengang anerkennen lassen?

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Prüfungsleistungen aus einem Studiengang, dessen Abschluss Voraussetzung für die Einschreibung in den Masterstudiengang ist, können nicht anerkannt werden.

mathinf.webteam | 08.04.2024