Mobilitätswende als rechtliche Gestaltungsaufgabe

Bei einer Summer School am Campus Berlin diskutierten Studierende und Promovierende mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis über aktuelle Fragen des Mobilitätsrechts.


Mobilitätswende Summer School Foto: FernUniversität

Wie lassen sich Klimaschutz, verändertes Mobilitätsverhalten und neue Technologien rechtlich gestalten? Mit diesen Fragen beschäftigte sich die Summer School „Mobilitätsrecht“, die der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, und Rechtsdidaktik von Prof. Dr. Arne Pilniok vom 31. August bis 4. September am Campus Berlin der FernUniversität veranstaltete.

Fortgeschrittene Studierende und Promovierende trafen dort auf Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis. Vorträge und Diskussionen wurden durch Exkursionen und Kurzvorträge der Teilnehmenden ergänzt. Im Fokus standen sowohl die rechtlichen Grundlagen der Mobilitätswende als auch konkrete Fragen der Verkehrsplanung.

Von Tempo 30 bis zum Deutschlandtakt

Ein Schwerpunkt lag auf der kommunalen Ebene. Die Teilnehmenden beschäftigten sich unter anderem mit Parkverboten, Tempo-30-Zonen und den Handlungsmöglichkeiten, die sich für Kommunen aus der Reform der Straßenverkehrsordnung ergeben. Bei einem Besuch im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg konnten sie nachvollziehen, wie Verkehrsplanung in der Praxis funktioniert. Verkehrsplaner Simon Stolz stellte anschließend das Verkehrsberuhigungskonzept Ostkreuz-Kiez vor.

Auch die überörtliche Mobilität spielte eine Rolle. Beiträge zur Bundesverkehrswege- und Eisenbahninfrastrukturplanung nahmen das Verhältnis von Klimaschutz, Planungsbeschleunigung und rechtlichen Vorgaben in den Blick. Diskutiert wurden außerdem das deutschlandweite Fahrplankonzept „Deutschlandtakt“ sowie das Spannungsverhältnis zwischen Gemeinwohlorientierung und Wirtschaftlichkeit bei der Nutzung der Eisenbahninfrastruktur.

Neue Technik, neue Rechtsfragen

Welche rechtlichen Fragen entstehen durch Elektrifizierung und automatisiertes Fahren? Damit beschäftigten sich die Teilnehmenden nicht nur theoretisch. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben lernten sie das Projekt NoWeL4 kennen, in dem der fahrerlose Betrieb von Kleinbussen im Nordwesten Berlins erprobt wird. Dabei ging es neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten insbesondere um die rechtlichen Voraussetzungen neuer Mobilitätsangebote. Zum Abschluss rückten grundsätzliche Impulse zur rechtlichen Gestaltung in den Vordergrund – vom Umgang mit öffentlichem Straßenraum bis zum Entwurf eines Bundesmobilitätsgesetzes.

Die fünf Tage zeigten damit die große Bandbreite des Mobilitätsrechts. Technologische Entwicklungen, Klimaschutzziele und gesellschaftliche Veränderungen stellen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung vor neue Aufgaben. Die Summer School verband diese Themen mit konkreten Beispielen und ermöglichte den Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Teilnehmenden.

Mit dabei waren:

Prof. Dr. Arne Pilniok, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, und Rechtsdidaktik – Veranstalter der Summer School; Dr. Markus Ehrmann, Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg; Prof. Dr. Katharina Manderscheid, Hamburg; Dr. Konstantin Setzer, wissenschaftlicher Mitarbeiter; Dr. Olaf Dilling, Rechtsanwalt; Dr. Charlotte Heppner, Rechtsanwältin; Dr. Almut Neumann, Richterin am Verwaltungsgericht; Simon Stolz, Verkehrsplaner; Dr. Sarah Langstädtler, Rechtsanwältin; Prof. Dr. Urs Kramer, Passau; Dr. Nicholas Otto, Akademischer Rat, Münster: Matthias Hartwig, Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität; Dr. Stefan Drechsler, Akademischer Rat, Regensburg; Prof. Dr. Georg Hermes, Rechtsanwalt

Presse | 25.09.2026