Kosten des Fernstudiums

Die FernUniversität in Hagen ist eine staatliche Universität und wird durch das Land NRW finanziert. Im Unterschied zu einem Präsenzstudium entstehen jedoch im Fernstudium zusätzliche Kosten bei der Vermittlung der Lehre, z.B. bei der Produktion und dem Vertrieb der Studienbriefe oder bei der dezentralen Betreuung. Um diese Kosten zu decken, werden von den Studierenden Gebühren erhoben.
Wie hoch diese ausfallen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Semesterkosten
- im Vollzeitstudium ca. 300 Euro
- im Teilzeitstudium ca. 200 Euro
Die Semesterkosten bestehen aus folgenden Komponenten:
- einer Grundgebühr von 50 Euro (pro Semester einmalig)
- einer Beleggebühr von 8 Euro je belegtem ECTS-Punkt
- dem Studierendenschaftsbeitrag von 9 Euro
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Die Studienpläne sind so konzipiert, dass man in einem Vollzeitstudium im Umfang von 30 ECTS-Punkten und in einem Teilzeitstudium im Umfang von 15 bis 20 ECTS-Punkten studiert. Durch die Wahl Ihrer persönlichen Studienform und die Auswahl Ihrer Kurse/Module bestimmen Sie die Höhe der Semesterkosten.
Hier einige Berechnungsbespiele:
Teilzeitstudium im Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft
Semesterkosten 179 Euro
- 50 Euro Grundgebühr
- 120 Euro Beleggebühr (1 Modul im Umfang von 15 ECTS-Punkten x 8 Euro)
- 9 Euro Studierendenschaftsbeitrag
Teilzeitstudium im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft
Semesterkosten 219 Euro
- 50 Euro Grundgebühr
- 160 Euro Beleggebühr (2 Module im Umfang von 10 ECTS-Punkten x 8 Euro)
- 9 Euro Studierendenschaftsbeitrag
Vollzeitstudium im Masterstudiengang Mathematik
Semesterkosten 299 Euro
- 50 Euro Grundgebühr
- 240 Euro Beleggebühr (3 Module im Umfang von 10 ECTS-Punkten x 8 Euro)
- 9 Euro Studierendenschaftsbeitrag
Gesamtkosten der Studiengänge
- Bachelorstudiengänge > von ca. 1.500 Euro bis ca. 2.000 Euro
- Masterstudiengänge > von ca. 600 Euro bis ca. 1.100 Euro
Die dargestellten Gesamtkosten wurden wie folgt berechnet:
- Regelstudienzeit eines Vollzeitstudiums in Semestern x Grundgebühr von 50 Euro
- Anzahl der für den Studiengang erforderlichen gebührenpflichtigen ECTS-Punkte x Beleggebühr von 8 Euro je ECTS-Punkt
- Regelstudienzeit eines Vollzeitstudiums in Semestern x Studierendenschaftsbeitrag von aktuell 9 Euro
Bei einem Teilzeitstudium bzw. bei einer individuell gestaltenden Studienzeit erhöhen sich die Gesamtkosten um je weitere 50 Euro (Grundgebühr) und 9 Euro (Studierendenschaftsbeitrag) je Semester.
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Anbei finden Sie die Übersicht der Gesamtkosten in einem Vollzeitstudium. Bei einem Teilzeitstudium bzw. bei einer individuell gestaltenden Studienzeit erhöhen sich die Gesamtkosten um je weitere 50 Euro (Grundgebühr) und 9 Euro (Studierendenschaftsbeitrag) je Semester.
Bachelorstudiengänge:
- Bildungswissenschaft: (ca.1.700 Euro)
- Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie: (ca. 1.700 Euro)
- Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie: (ca. 1.700 Euro)
- Psychologie: (ca. 1.700 Euro)
- Informatik: (ca. 1.500 Euro)
- Mathematik: (ca. 1.500 Euro)
- Mathematisch-technische Softwareentwicklung: (ca. 1.500 Euro)
- Wirtschaftswissenschaft: (ca. 1.700 Euro)
- Wirtschaftsinformatik: (ca. 1.700 Euro)
- Bachelor of Laws (LL.B.): (ca. 1.800 Euro)
Examensstudiengang:
- Erste Juristische Prüfung (EJP): (ca. 2.500 Euro)
Masterstudiengänge:
- Bildung und Medien – eEducation: (ca. 1.100 Euro)
- Geschichte Europas – Epochen, Umbrüche, Verflechtungen: (ca. 1.100 Euro)
- Politikwissenschaft - Regieren und Partizipation (ehemals Governance): (ca. 1.100 Euro)
- Philosophie – Philosophie im europäischen Kontext: (ca. 1.100 Euro)
- Soziologie – Zugänge zur Gegenwartsgesellschaft: (ca. 1.100 Euro)
- Neuere deutsche Literatur im medienkulturellen Kontext: (ca.1.100 Euro)
- Psychologie: (ca. 900 Euro)
- Informatik: (ca. 900 Euro)
- Praktische Informatik: (ca. 600 Euro)
- Mathematik: (ca. 900 Euro)
- Data Science: (ca. 900 Euro)
- Wirtschaftswissenschaft: (ca. 900 Euro)
- Volkswirtschaft: (ca. 900 Euro)
- Wirtschaftswissenschaft für Ingenieure / -innen und Naturwissenschaftler / -innen (ca. 900 Euro)
- Wirtschaftsinformatik: (ca. 900 Euro)
- Rechtswissenschaft Master of Laws: (ca. 800 Euro)
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Zum Wintersemester 2021/22 ändert die FernUniversität in Hagen das Gebührenmodell. Ziel ist, die Kosten des Fernstudiums gleichermaßen auf alle Studierende zu verteilen.
Das neue Gebührenmodell besteht aus folgenden Komponenten:
- Grundgebühr pro Semester 50,00 EUR
- Beleggebühr 8,00 EUR je belegte, gebührenpflichtige ECTS
- kostenlose Kurs-/Modulwiederholung für 4 Semester ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung
Die Semesterkosten inkl. des Studierendenschaftsbeitrags von aktuell 9,00 EUR betragen
- bei einem Teilzeitstudium 179,00 bis 219,00 EUR
- bei einem Vollzeitstudium 299,00 EUR
Die Grundausstattung der FernUniversität wird genau wie an den anderen nordrhein-westfälischen Präsenzhochschulen aus Mitteln des Landes finanziert. Bei der Vermittlung der Lehre im Fernstudium entstehen im Unterschied zur klassischen Präsenzlehre jedoch zusätzliche Kosten. Diese fernstudienspezifischen Leistungen – wie die Produktion und Bereitstellung der Studienbriefe, die fachliche Betreuung über die Online-Plattformen und in den Regionalzentren sowie die dezentrale Organisation von Klausuren – werden jedoch nicht vom Land übernommen. Zur Deckung dieser Kosten ist die FernUniversität über eine Rechtsverordnung des Landes verpflichtet, die Gebühren von ihren Studierenden zu erheben.
Bisher waren alle diese Kosten in der Modul-/Kursgebühr von 20,00 EUR je belegter Semesterwochenstunde enthalten und wurden nur durch die Studierenden getragen, die eine Erstbelegung vorgenommen haben. Studierende, die in den Folgesemestern Module/Kurse wiederholt bzw. keine Kurse belegt haben, wurden an der Finanzierung nicht beteiligt, obwohl sie weiterhin die Infrastruktur genutzt haben. Das neue Gebührenmodell verteilt die fernstudienspezifischen Kosten nunmehr gleichmäßiger auf alle Studierenden über die fixe Grundgebühr. Kosten für die belegten Module/Kurse werden weiterhin variabel erhoben.
Natürlich berücksichtigt die FernUniversität auch zukünftig die besondere Situation der sozialbedürftigen Studierenden und bietet ihnen Ermäßigungen für die belegten Module/Kurse an. Teilzeitstudierende können Beleggebühr bis zu 20 gebührenpflichtige ECTS (bis zu 160,00 EUR), Vollzeitstudierende bis zu 30 gebührenpflichtige ECTS (bis zu 240,00 EUR) ermäßigt bekommen. Damit erhalten sozialbedürftige Studierende kostenfrei die für ihren Studiengang erforderliche Studienbriefe. Lediglich die Grundgebühr von 50,00 EUR, die je Semester zu bezahlen ist, bleibt.
Häufige Fragen
Antworten auf die meistgestellten Fragen im Bereich Kosten des Fernstudiums.
Förderungen für Studierende
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