Studium ändern – Ihr Studium, Ihre Flexibilität!

Foto: Torsten Silz

Das Studium an der FernUniversität gestalten Sie eigenverantwortlich so, wie es zu Ihrem Leben passt. Ändern sich persönliche Interessen oder entwickeln sich neue berufliche Ziele, dann unterstützen wir Sie gern bei der Änderung Ihres Studiums – denn wenn sich Ihr Leben wandelt, darf Ihr Studium folgen. Alle Infos finden Sie hier.

 
  • Vollzeit- und Teilzeitstudierende können während des Rückmeldezeitraums (01.06. bis 30.09. / 01.12. bis 31.03.) und mit Wirkung für das neue Semester zwischen diesen Studienmodellen online einmal wechseln. An Ihre Entscheidung sind Sie ein Semester lang gebunden.

    Der Hörerstatus hat sozialversicherungsrechtliche Bedeutung:

    • Vollzeitstudierende widmen Zeit und Arbeitskraft primär dem Studium. Es kann eine Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung bestehen sowie eventuell BAföG beantragt werden. Der Bezug von Bürgergeld ist in der Regel ausgeschlossen, doch es besteht das Werkstudentenprivileg.
    • Teilzeitstudierende sind primär berufstätig und darüber sozialversichert. Der Bezug von BAföG ist in der Regel ausgeschlossen. Die Anzahl der Module ist nicht begrenzt.

    Zum Hörerstatuswechsel 

  • Während der Einschreibungsphase (01.06. bis 31.07. / 01.12. bis 31.01.) haben Sie die Möglichkeit, Ihren Studiengang zum neuen Semester zu wechseln und damit Ihrem Studium eine neue Richtung zu geben. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Studiengangwechsel.

    Studiengangszweithörende dürfen aus hochschulrechtlichen Gründen an der FernUniversität nur einen Studiengang studieren.

    Akademiestudierende, die in einen Studiengang wechseln möchten, stellen während der Einschreibungsphase einen Antrag auf Einschreibung unter Angabe der Matrikelnummer.

  • Parallelstudium aufnehmen

    Voll- und Teilzeitstudierende der FernUniversität, die sich an einer anderen deutschen Hochschule als Ersthochschule neu immatrikulieren, müssen uns darüber informieren. Sie führen dann das FernUni-Studium als "Studien­gangs­zweit­hörende/r" fort.

    • Bitte senden Sie dazu die Immatrikulationsbescheinigung Ihrer neuen Erst­hoch­schule und Ihre FernUni-Matrikelnummer per E-Mail an studierendensekretariat.

    Parallelstudium beenden

    Wenn Sie das Studium an der Ersthochschule beenden, müssen Sie uns informieren. Sie setzen Ihr Studium an der FernUniversität dann als Vollzeit- oder Teilzeitstudierende/r fort.

    • Senden Sie die Exmatrikulationsbescheinigung und Ihre FernUni-Matrikelnummer per E-Mail an studierendensekretariat und geben Sie an, ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit studieren werden. Bitte beachten Sie die unter "Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium" beschriebenen sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen.
    • Veranlassen Sie die Übermittlung des digitalen Krankenversicherungsnachweises.
  • Umfassende Informationen zum Wechsel in das Masterstudium finden Sie auf den Informationsseiten zum Master-Übergang.

 
 

Antrag auf Studiengangwechsel

Ihren Antrag können Sie während der folgenden Fristen stellen:

  • 1. Dezember bis 31. Januar für das neue Sommersemester
  • 1. Juni bis 31. Juli für das neue Wintersemester

Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag (PDF 352 KB) (PDF 390 KB).
Antragsformular (PDF) (PDF 2 MB)

Bitte per E-Mail an studierendensekretariat oder per Post an die FernUniversität, Studierendensekretariat, Universitätsstr. 47, 58097 Hagen, senden.

 

Weitere Fragen und Antworten

Sie möchten noch mehr über die Rückmeldung mit Änderung an der FernUniversität erfahren? In unserem FAQ helfen wir weiter.

Zu den FAQ

 

Kontakt

Sie haben noch Fragen zum Fernstudium an der FernUni? Melden Sie sich gerne bei uns!

Studienservice Foto: Hardy Welsch

Studienservice

E-Mail: info

Telefon: +49 2331 987-2444

Telefonische Sprechzeiten:
Mo. – Do. 08:00 – 18:00 Uhr
Fr. 08:00 – 16:00 Uhr

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Webredaktion Studium | 28.11.2025