Übergang vom Bachelor zum Master

Foto: Jörg Koch

Sie planen nach Ihrem Bachelorstudium ein Masterstudium an der FernUniversität?

In einer heterogenen Gesellschaft mit unterschiedlichen Bildungsmöglichkeiten (Erwerb des Bachelorabschlusses an der FernUniversität oder an einer anderen Hochschule) gibt es mehrere Wege für die Aufnahme des Masterstudiums. Wählen Sie bitte Ihre persönliche Option für den optimalen Übergang zum Masterstudium aus. Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten an:

Informationen für externe Bewerber/-innen anderer Hochschulen

  • Sie haben Ihren Bachelorabschluss bereits erworben und die Zeugnisunterlagen liegen Ihnen vor, dann können Sie die Einschreibung innerhalb der Bewerbungsfrist beantragen.

    Unterlagen für die Einschreibung:

    • Antrag auf Einschreibung (nur mit Unterschrift, wenn dieser nicht über das Uploadportal abgegeben wird)
    • Identifikationsnachweis (z. B. Kopie des Personalausweises, des Reisepasses, des Aufenthaltstitels)
    • Hochschulabschlusszeugnis und ggf. zusätzliche Nachweise (z. B. Urkunde, Nachweis bestimmter fachspezifischer Kenntnisse) in Kopie
    • Nachweis der Krankenversicherung (z. B. Kopie Ihrer Versicherungskarte, beide Seiten, oder durch Ihre Mitgliedsbescheinigung. Die Vorlage des Nachweises entfällt, sofern Sie bei Ihre Krankenkasse eine elektronische Meldung für die studentische Krankenversicherung veranlasst haben.)
    • ggf. Nachweis der Namensänderung, sofern der Name auf dem Hochschulzeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist (z. B. Kopie der Heiratsurkunde, Kopie des Personalausweises)

    Hinweise zum Einschreibverfahren:

    Bei Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen werden Sie direkt eingeschrieben und müssen nichts weiter beachten.

  • Sie haben Ihren Bachelorabschluss bereits erworben (alle Prüfungsleistungen sind abgeschlossen) und Sie warten nur auf die offizielle Ausstellung der Zeugnisunterlagen / auf die feierliche Übergabe, dann können Sie die Einschreibung innerhalb der Bewerbungsfrist beantragen.

    Unterlagen für die Einschreibung:

    • Antrag auf Einschreibung (nur mit Unterschrift, wenn dieser nicht über das Uploadportal abgegeben wird)
    • Identifikationsnachweis (z. B. Kopie des Personalausweises, des Reisepasses, des Aufenthaltstitels)
    • Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes über das abgeschlossene Bachelorstudium mit der Angabe der Gesamtnote und der Note der Bachelorarbeit in Kopie
    • Transcript (Leistungsübersicht mit erbrachten ECTS-Punkten) in Kopie
    • Nachweis der Krankenversicherung (z. B. Kopie Ihrer Versicherungskarte, beide Seiten, oder durch Ihre Mitgliedsbescheinigung. Die Vorlage des Nachweises entfällt, sofern Sie bei Ihre Krankenkasse eine elektronische Meldung für die studentische Krankenversicherung veranlasst haben.)
    • ggf. Nachweis der Namensänderung, sofern der Name auf dem Hochschulzeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist (z. B. Kopie der Heiratsurkunde, Kopie des Personalausweises)

    Hinweise zum Einschreibverfahren:

    Bei Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen werden Sie eingeschrieben und werden gebeten, das offizielle Bachelorzeugnis in Kopie bis spätestens zum Ende der Rückmeldefrist für das Folgesemester (für das WiSe bis 31.07. / für das SoSe bis 31.01.) vorzulegen.

  • Hinweis: Diese Option gilt nicht für den Masterstudiengang Psychologie.

    Sie haben den Bachelorabschluss noch nicht erworben, befinden sich aber in der Abschlussphase und erfüllen folgende Bedingungen:

    • für das Wintersemester: Sie werden die letzten Prüfungsleistungen des laufenden Sommersemesters rechtzeitig erbringen und den vollständigen Bachelorabschluss bis spätestens 15.11. vorlegen können
    • für das Sommersemester: Sie werden die letzten Prüfungsleistungen des laufenden Wintersemesters rechtzeitig erbringen und den vollständigen Bachelorabschluss bis spätestens 15.05. vorlegen können

    dann empfehlen wir Ihnen, die Einschreibung innerhalb der Bewerbungsfrist zu beantragen. Ihnen wird nach der Prüfung der Zugangsvoraussetzungen der Beginn des Studiums über ein temporäres Akademiestudium ermöglicht. Das Angebot des temporären Akademiestudiums werden Sie schriftlich erhalten.

    Unterlagen für die Einschreibung:

    • Antrag auf Einschreibung (nur mit Unterschrift, wenn dieser nicht über das Uploadportal abgegeben wird)
    • Identifikationsnachweis (z. B. Kopie des Personalausweises, des Reisepasses, des Aufenthaltstitels)
    • Transcript mit bisher erbrachten Leistungen mit ECTS - Angabe (mindestens 150 ECTS-Punkte) in Kopie
    • Nachweis der Krankenversicherung (z. B. Kopie Ihrer Versicherungskarte, beide Seiten, oder durch Ihre Mitgliedsbescheinigung. Die Vorlage des Nachweises entfällt, sofern Sie bei Ihre Krankenkasse eine elektronische Meldung für die studentische Krankenversicherung veranlasst haben.)
    • ggf. Nachweis der Namensänderung, sofern der Name auf dem Hochschulzeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist (z. B. Kopie der Heiratsurkunde, Kopie des Personalausweises)

    Hinweise zum temporären Akademiestudium und anschließender Umschreibung in den Masterstudiengang

    Das Studierendensekretariat wird Ihre Studienberechtigung anhand der bis dahin erbrachten Leistungen (mindestens 150 ECTS) überprüfen. Sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihnen übergangsweise die Aufnahme des Akademiestudiums (entspricht Gasthörerstudium) angeboten, damit Sie pünktlich zum Semesterbeginn mit dem Studium starten können. Sobald Sie Ihr endgültiges Bachelorzeugnis sowie die Urkunde erhalten, können Sie diese in Kopie bis zum 15.11. für das Wintersemester und bis zum 15.05. für das Sommersemester einreichen und um die Umschreibung in den Masterstudiengang bitten. Umgehend nach Eingang der Unterlagen werden Sie rückwirkend für das komplette Semester in den Masterstudiengang umgeschrieben.

    Umschreibung in den Masterstudiengang:

    • für das Wintersemester: bis 15.11.
    • für das Sommersemester: bis 15.05. (nicht für Master Psychologie)
    • Die Umschreibung können Sie formlos mit einem Schreiben postalisch oder per E-Mail beantragen.

    Unterlagen für die Umschreibung:

    • Schreiben mit Angabe Ihrer Matrikelnummer, des Masterstudiengangs und dem gewünschten Hörerstatus
    • Hochschulabschlusszeugnis und ggf. zusätzliche Nachweise (z. B. Urkunde, Nachweis bestimmter fachspezifischer Kenntnisse) in Kopie

    Warum der Umweg über das Akademiestudium?

    Da Sie den vollständigen Bachelorabschluss noch nicht erworben haben, können wir Sie noch nicht in den Masterstudiengang einschreiben. Gleichzeitig möchten wir Ihnen einen nahtlosen Übergang in das Masterstudium ohne zeitliche Verluste ermöglichen.

    Im Akademiestudium erhalten Sie das belegte Studienmaterial (mit Ausnahme für den Master Psychologie) und können pünktlich zum Semesterbeginn mit Ihrem Studium starten. Um jedoch an den Masterprüfungen teilnehmen zu können, müssen Sie bis 15.11./15.05. den Studienabschluss bei der FernUniversität vorlegen.

    (Ausnahme: Die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät erlaubt die Prüfungsteilnahme an den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen auch als Akademiestudierende/-r.)

    Fakultät Belegung der Master­module im Akademiestudium Teilnahme an den Master­prüfungen im Akademiestudium
    Fakultät für Kultur- und Sozial­wissen­schaften möglich nicht möglich
    Fakultät für Mathematik und Informatik möglich nicht möglich
    Fakultät für Psychologie nicht möglich nicht möglich
    Rechts­wissen­schaft­liche Fakultät möglich nicht möglich
    Fakultät für Wirt­schafts­wissen­schaft möglich möglich

Informationen für Bachelor-Studierende der FernUniversität

  • Sie haben Ihren Bachelorabschluss bereits erworben, dann können Sie die Umschreibung in den Masterstudiengang innerhalb der Rückmeldefrist beantragen.

    Unterlagen für die Rückmeldung:

    • Rückmeldeantrag mit Angabe des gewählten Masterstudiengangs und dem gewünschten Hörerstatus

    Hinweise zum Rückmeldeverfahren:

    Bei Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen werden Sie umgeschrieben und müssen nichts weiter beachten.

  • Sie haben den Bachelorabschluss noch nicht erworben, befinden sich aber in der Abschlussphase und erfüllen folgende Bedingungen:

    • für das Wintersemester: Sie werden die letzten Prüfungsleistungen des laufenden Sommersemesters rechtzeitig erbringen und den vollständigen Bachelorabschluss bis spätestens 15.11. vorlegen können
    • für das Sommersemester: Sie werden die letzten Prüfungsleistungen des laufenden Wintersemesters rechtzeitig erbringen und den vollständigen Bachelorabschluss bis spätestens 15.05. vorlegen können

    dann empfehlen wir Ihnen, sich zunächst zu Ihrem bisherigen Bachelorstudiengang innerhalb der Rückmeldefrist zurückmelden und nach dem Bestehen aller Bachelorleistungen die Umschreibung formlos bis zu dem jeweils u. g. Zeitpunkt zu beantragen.

    Umschreibung in den Masterstudiengang:

    • für das Wintersemester: bis 15.11.
    • für das Sommersemester: bis 15.05. (nicht für Master Psychologie)
    • Die Umschreibung können Sie formlos unter Angabe Ihrer Matrikelnummer per E-Mail an master beantragen.

    Unterlagen für die Umschreibung:

    • Bitte schicken Sie eine formlose E-Mail nach dem Bestehen aller Bachelorleistungen an master mit der Angabe des gewählten Masterstudiengangs und dem gewünschten Hörerstatus.

    Hinweise zum Umschreibverfahren:

    Da Sie den vollständigen Bachelorabschluss noch nicht erworben haben, können wir Sie während der Rückmeldefrist noch nicht in den Masterstudiengang umschreiben. Gleichzeitig möchten wir Ihnen einen nahtlosen Übergang in das Masterstudium ohne zeitliche Verluste ermöglichen.

    Im Bachelorstudium erhalten Sie das belegte Studienmaterial (mit Ausnahme für den Master Psychologie) und können pünktlich zum Semesterbeginn mit Ihrem Studium starten. Um jedoch an den Masterprüfungen teilnehmen zu können, müssen Sie bis zum 15.11./15.05. die Umschreibung in den Masterstudiengang beantragen.

    Ausnahmen:

    • Die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät erlaubt die Prüfungsteilnahme an den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen auch als Bachelorstudierende/r.
    • Die Rechtswissenschaftliche Fakultät erlaubt Studierenden des Studiengangs Bachelor of Laws, die alle Prüfungsleistungen, insbesondere die Bachelorarbeit, abgegeben haben und nur noch auf deren Bewertung warten, bis zu drei Module des Studienganges Master of Laws mit einer Modulabschlussprüfung abzuschließen.
    • Die Fakultät für Psychologie erlaubt Studierenden im letzten Semester des B.Sc. das Modul MM1 des Masterstudiengangs zu belegen.
    Fakultät Belegung der Master­module im Bachelor­studium Teilnahme an den Master­prüfungen im Bachelor­studium
    Fakultät für Kultur- und Sozial­wissen­schaften möglich nicht möglich
    Fakultät für Mathematik und Informatik möglich nicht möglich
    Fakultät für Psychologie eingeschränkt möglich: Modul 1 (36681) nicht möglich
    Rechts­wissen­schaft­liche Fakultät möglich einge­schränkt möglich (bis zu max. 3 Modulen)
    Fakultät für Wirt­schafts­wissen­schaft möglich möglich

    Was muss ich tun, wenn ich bis zum 15.11./15.05. die Bewertung meiner letzten Prüfungsleistungen noch nicht erhalte?

    Die Fristen für die Umschreibung in die Masterstudiengänge (15.11./15.05.) sind den Fakultäten bekannt. Daher bemühen sich die Lehrgebiete, spätestens bis dahin die Korrekturarbeiten abzuschließen. Sollte es unerwartet zur Verzögerung kommen, wird zwischen dem Studierendensekretariat und dem jeweiligen Prüfungsamt nach einer individuellen Lösung gesucht, damit Sie weiter ohne zeitlichen Verlust Ihr Studium fortsetzen können. Wichtig ist, dass Sie auch in diesem Fall die formlose Umschreibung in den Masterstudiengang über E-Mail: master beantragen.

Informationen für Akademie­studierende der FernUniversität

  • Sie erwerben im Akademiestudium die fehlenden fachspezifischen Kenntnisse und werden

    • für das Wintersemester: Ihre letzten Prüfungsleistungen für das laufende Sommersemester rechtzeitig ablegen und mit Nachweis der jeweiligen Leistungsbescheinigung bis zum 15.11. dem Studierendensekretariat vorlegen können
    • für das Sommersemester: Ihre letzten Prüfungsleistungen für das laufende Wintersemester rechtzeitig ablegen und mit Nachweis der jeweiligen Leistungsbescheinigung bis zum 15.05. dem Studierendensekretariat vorlegen können

    dann empfehlen wir Ihnen, sich zunächst zum Akademiestudium während der Rückmeldefrist zurückmelden und nach dem Bestehen der Prüfungsleistungen die Umschreibung bis zu dem jeweils u. g. Zeitpunkt zu beantragen.

    Umschreibung in den Masterstudiengang:

    • für das Wintersemester: bis 15.11.
    • für das Sommersemester: bis 15.05. (nicht für Master Psychologie)
    • Hinweis: Antrag bitte beim Studierendensekretariat per E-Mail: master anfordern.

    Unterlagen für die Umschreibung:

    • Antrag auf Umschreibung mit Unterschrift (Erhalt auf Anfrage per E-Mail beim Studierendensekretariat: master)
    • Identifikationsnachweis (z. B. Kopie des Personalausweises, des Reisepasses, des Aufenthaltstitels)
    • Hochschulabschlusszeugnis in Kopie
    • Bescheinigungen über erworbene fachspezifische Kenntnisse in Kopie
    • Nachweis der Krankenversicherung (z. B. Kopie Ihrer Versicherungskarte, beide Seiten, oder durch Ihre Mitgliedsbescheinigung. Die Vorlage des Nachweises entfällt, sofern Sie bei Ihrer Krankenkasse eine elektronische Meldung für die studentische Krankenversicherung veranlasst haben.)
    • ggf. Nachweis der Namensänderung, sofern der Name auf dem Hochschulzeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist (z. B. Kopie der Heiratsurkunde, Kopie des Personalausweises)

Webredaktion Studium | 26.01.2024