Übergang vom Bachelor zum Master

Foto: Jörg Koch

Nach dem Bachelorabschluss können Sie Ihre akademische Laufbahn im einem unserer Masterstudiengänge fortsetzen. Wählen Sie bitte Ihre persönliche Option für den optimalen Übergang zum Masterstudium aus. Wir bieten Ihnen mehrere Möglichkeiten an.

Für Externe (Hochschulwechsler*innen)

  • Sie können die Einschreibung in Ihren gewünschten Masterstudiengang direkt während der Einschreibfrist beantragen.

    Den Antrag sowie weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.

  • Sie haben alle Prüfungsleistungen abgeschlossen und warten nur auf die offizielle Ausstellung Ihrer Zeugnisunterlagen, dann können Sie die Einschreibung direkt während der Einschreibfrist beantragen. Anstelle Ihres Bachelorzeugnisses benötigen wir für die Einschreibung:

    • unterschriebene und gestempelte Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes über das abgeschlossene Bachelorstudium mit der Angabe der Gesamtnote
    • Leistungsübersicht mit ECTS-Punkten aller Fächer

    Beim Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen werden Sie eingeschrieben und gebeten, das offizielle Bachelorzeugnis bis spätestens zum Ende der Rückmeldefrist für das Folgesemester (zum 31.07. bei Einschreibung zum Sommersemester oder zum 31.01. bei Einschreibung zum Wintersemester) nachzureichen. Das Zeugnis können Sie formlos unter Angabe Ihrer Matrikelnummer über master nachreichen.

    Den Antrag sowie weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.

  • Sofern Sie bisher mindestens 150 ECTS-Punkte erreicht haben und ihre letzten Prüfungsleistungen noch in diesem Semester erbringen, können Sie die Einschreibung während der Einschreibfrist beantragen. Anstelle Ihres Bachelorzeugnisses benötigen wir für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen:

    • Leistungsübersicht mit mindestens 150 ECTS-Punkten der einzelnen Fächer

    Beim Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen werden wir Ihnen während des Bewerbungsverfahrens zwei Möglichkeiten anbieten:

    Möglichkeit 1

    Fristverlängerung bis zum 31.03./30.09.

    Wir verlängern Ihnen die Frist bis zum 31.03. (bei der Einschreibung Sommersemester) bzw. 30.09. (bei der Einschreibung zum Wintersemester) für das Nachreichen des offiziellen Bachelorzeugnisses oder ersatzweise einer bis zu diesem Datum unterschriebenen und gesiegelten Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes über den erfolgreichen Bachelorabschluss.

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei dieser Fristverlängerung die Studienunterlagen etwas verspätet (ca. 14 Tage nach dem Semesterstart) erhalten.

    Möglichkeit 2

    Akademiestudium mit Umschreibung bis zum 15.05./15.11.

    (gilt nicht für den Masterstudiengang Psychologie)

    Wir werden Ihnen übergangsweise die Aufnahme des Akademiestudiums (= Gasthörerstatus) anbieten. Im Akademiestudium erhalten Sie das belegte Studienmaterial und können pünktlich das Semester starten. Um jedoch an den Masterprüfungen teilnehmen zu können, werden Sie sich bis spätestens zum 15.05. (bei der Einschreibung Sommersemester) bzw. 15.11. (bei der Einschreibung zum Wintersemester) in Ihren Masterstudiengang umschrieben müssen. Die Umschreibung können Sie formlos unter Vorlage Ihres Bachelorzeugnisses und der Angabe Ihrer Matrikelnummer über master beantragen.

    Hinweise zur Belegung der Mastermodule und Prüfungsteilnahme im Akademiestudium:

    Fakultät Belegung der Master­module im Akademiestudium Teilnahme an den Master­prüfungen im Akademiestudium
    Fakultät für Kultur- und Sozial­wissen­schaften möglich nicht möglich
    Fakultät für Mathematik und Informatik möglich nicht möglich
    Fakultät für Psychologie nicht möglich nicht möglich
    Rechts­wissen­schaft­liche Fakultät möglich nicht möglich
    Fakultät für Wirt­schafts­wissen­schaft möglich möglich

    Den Antrag sowie weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.

Für Studierende der FernUniversität

  • Als eingeschriebene/r Studierende/r der Fernuniversität können den Studiengangswechsel einfach mit der Rückmeldung zum Folgesemester beantragen.

    Den Antrag sowie weitere Informationen zum Studiengangswechsel finden Sie hier.

  • Wenn Ihr Bachelorabschluss (Zeugnis oder Bestätigung des Prüfungsamtes) zur Rückmeldezeit noch nicht vorliegt, weil Sie Ihre letzten Prüfungsleistungen in diesem Semester noch erbringen und/oder auf die Benotung der letzten Prüfungsleistungen warten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    1. Bitte melden Sie sich zuerst in Ihrem Bachelorstudiengang über studyPORT zurück.
    2. Sie können schon als Bachelorstudierende/r einige Module aus Ihrem künftigen Masterstudiengang für das Folgesemester belegen (Da nicht in jeder Fakultät alle Mastermodule für den Übergang freigegeben sind, beachten Sie bitte bei Ihrer Auswahl die Hinweise in den Studiengangsportalen.)
    3. Sobald Ihr Bachelorabschluss vorliegt (Bestätigung/Eintragung des Prüfungsamtes ist ausreichend), können Sie formlos unter Angabe Ihrer Matrikelnummer über master die Umschreibung in den Masterstudiengang beantragen.

    Die Umschreibungen sind bis zu folgenden Terminen möglich:

    • bis zum 15.11. für das Wintersemester
    • bis zum 15.05. für das Sommersemester (gilt nicht für den Masterstudiengang Psychologie)

    Hinweise zur Belegung der Mastermodule und Prüfungsteilnahme im Bachelorstudium

    Fakultät Belegung der Master­module im Bachelor­studium Teilnahme an den Master­prüfungen im Bachelor­studium
    Fakultät für Kultur- und Sozial­wissen­schaften möglich nicht möglich
    Fakultät für Mathematik und Informatik möglich nicht möglich
    Fakultät für Psychologie eingeschränkt möglich: Modul 1 (36681) nicht möglich
    Rechts­wissen­schaft­liche Fakultät möglich einge­schränkt möglich (bis zu max. 3 Modulen)
    Fakultät für Wirt­schafts­wissen­schaft möglich möglich

Für Akademiestudierende der FernUniversität (Vorab-Module)

  • Über das Akademiestudium können Sie bestimmte fachspezifische Kenntnisse (die so genannten Vorab-Module) erwerben und anschließend in den gewählten Masterstudiengang wechseln. Als Akademiestudierende/r müssen Sie sich nicht neu bewerben, sondern können folgende Möglichkeiten für den Übergang nutzen.

    Möglichkeit 1

    Umschreibung mit der Rückmeldung bis 31.01./31.07.

    Wenn Ihnen die abgeschlossenen Vorab-Module vorliegen, beantragen Sie bitte den Wechsel vom Akademiestudium in den Studiengang mit der Rückmeldung zum Folgesemester.

    Möglichkeit 2

    Umschreibung bis 15.05./15.11.

    Wenn die abgeschlossenen Vorab-Module zur Rückmeldezeit noch nicht vorliegen, weil Sie die letzten Prüfungsleistungen gerade noch erbringen und/oder auf die Benotung der letzten Prüfungsleistungen warten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    1. Bitte melden Sie sich zuerst im Akademiestudium über studyPORT zurück.
    2. Sie können schon als Akademiestudierende/r die ersten Module aus Ihrem künftigen Masterstudiengang für das Folgesemerster belegen. Da nicht in jeder Fakultät alle Mastermodule für den Übergang freigegeben sind, beachten Sie bitte bei Ihrer Auswahl die Hinweise in den Studiengangsportalen.

    Sobald die Noten Ihrer Vorab-Module vorliegen, können Sie die Umschreibung über master mit folgenden Angaben/Unterlagen beantragen.

    • Angabe Ihrer Matrikelnummer
    • Mitteilung über den angeforderten Nachweis Ihrer Krankenversicherung
    • Kopie Leistungsbescheinigung/en über bestandene Prüfungsmodule (Auszug aus dem Prüfungsportal reicht aus)

    Die Umschreibungen sind bis zu folgenden Terminen möglich:

    • bis zum 15.11. für das Wintersemester
    • bis zum 15.05. für das Sommersemester (gilt nicht für den Masterstudiengang Psychologie)

    Hinweise zur Belegung der Mastermodule und Prüfungsteilnahme im Akademiestudium:

    Fakultät Belegung der Master­module im Akademiestudium Teilnahme an den Master­prüfungen im Akademiestudium
    Fakultät für Kultur- und Sozial­wissen­schaften möglich nicht möglich
    Fakultät für Mathematik und Informatik möglich nicht möglich
    Fakultät für Psychologie nicht möglich nicht möglich
    Rechts­wissen­schaft­liche Fakultät möglich nicht möglich
    Fakultät für Wirt­schafts­wissen­schaft möglich möglich
Webredaktion Studium | 30.04.2025