Rechte, Pflichten und Erfolge

Die FernUniversität in Hagen verpflichtet sich in besonderer Weise der Herstellung von Chancengleichheit. Die Gleichstellung aller Geschlechter ist ein Entwicklungsziel der FernUniversität und als zentrale Querschnittsaufgabe in der Hochschulentwicklung fest verankert. Die FernUniversität kommt damit nicht nur einer gesellschaftlichen Aufgabe und einem gesetzlichen Auftrag nach. Sie stellt sich auch den zeitgemäßen Anforderungen und den gesetzlichen Grundlagen, die die Gleichstellungsarbeit bestimmen.

Die Gleichstellungsarbeit selbst, aber auch die Instrumente der Gleichstellung sind gesetzlich verankert und müssen durch die FernUniversität umgesetzt werden. Ein Fundament bilden folgende rechtliche Grundlagen:

  • Hervorzuheben im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) ist Artikel 3:

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

  • Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), einem Bundesgesetz, das im August 2006 in Kraft trat, ist in § 1 beschrieben:

    Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

  • Auch das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG NRW) enthält umfangreiche Vorgaben im Bereich der Gleichstellungsarbeit.
    Hervorzuheben sind insbesondere:

    • § 5a Erstellung und Fortschreibung von Gleichstellungsplänen
    • § 6 Inhalt des Gleichstellungsplanes
    • Abschnitt IV Gleichstellungsbeauftragte (§§ 15-21)
  • Das Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) nennt die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern unter den Aufgaben der Hochschulen:

    § 3 (4) Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Hochschule und wirken auf die Beseitigung der für Frauen bestehenden Nachteile hin. Bei allen Vorschlägen und Entscheidungen sind die geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu beachten (Gender Mainstreaming). Die Hochschulen tragen der Vielfalt ihrer Mitglieder (Diversity Management) sowie den berechtigten Interessen ihres Personals an guten Beschäftigungsbedingungen angemessen Rechnung.

    Darüber hinaus sind folgende Paragraphen hervorzuheben:

    • § 11c Geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien
    • § 24 Gleichstellungsbeauftragte; gleichstellungsbezogene Mittelvergabe
    • § 37a Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung von Professorinnen und Professoren
  • Art. 2 EUV

    Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

    Art. 3 Abs.3 S.4 EUV

    Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.

    Weitere Informationen finden Sie in der Kurzdarstellung zur Europäischen Union.

  • Art. 157 AEUV

    (1) Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.

    (2) Unter "Entgelt" im Sinne dieses Artikels sind die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen zu verstehen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen zahlt. Gleichheit des Arbeitsentgelts ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bedeutet,

    a) dass das Entgelt für eine gleiche nach Akkord bezahlte Arbeit aufgrund der gleichen Maßeinheit festgesetzt wird,

    b) dass für eine nach Zeit bezahlte Arbeit das Entgelt bei gleichem Arbeitsplatz gleich ist.

    [...]

  • Der Europarat hat 2011 die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat. Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention in Istanbul unterzeichnet und 34 davon haben sie inzwischen ratifiziert.

    Der Grundundsatz lässt sich Art. 1 Abs.1 der Konvention entnehmen:

    Art. 1

    (1) Zweck dieses Übereinkommens ist es,

    a. Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen;

    b. einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und
    eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der
    Rechte der Frauen, zu fördern;

    c. einen umfassenden Rahmen sowie umfassende politische und sonstige Maßnahmen
    zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen und
    häuslicher Gewalt zu entwerfen;

    d. die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu fördern;

    e. Organisationen und Strafverfolgungsbehörden zu helfen und sie zu unterstützen, um
    wirksam mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, einen umfassenden Ansatz für die
    Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt anzunehmen.

    Weitere Informationen:

    Diskriminierung und sexualisierter Gewalt

    Instanbulkonvention der UN-Women.

 

Erfolge

  • Die FernUniversität hat über den Programmstrang "Nachwuchsförderung" des Landesprogramms für geschlechtergerechte Hochschulen des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW die Förderung einer Juniorprofessur für Frauen- und Geschlechterforschung eingeworben.

    Die Professur wurde mit Dr.* Irina Gradinari besetzt, die seit 2016 eine Juniorprofessur für literatur- und medienwissenschaftliche Genderforschung inne hat. Die Juniorprofessur ist an die Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften angebunden.

    Mit dem Landesprogramm für geschlechtergerechte Hochschulen versucht das Wissenschaftsministerium in NRW die Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen in NRW voranzutreiben. Neben der Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten durch einen Sockelbetrag, stellt das Wissenschaftsministerium Fördergelder für Nachwuchsförderung und für Genderforschung zur Verfügung.

  • Die FernUniversität in Hagen erzielte mit ihrem Gleichstellungskonzept 2014-2017 bei der Bewerbung für das Professorinnenprogramm II des Bundes und der Länder eine Spitzenbewertung. Die Hochschule konnte so zwei Förderanträge für Regelprofessuren einreichen und außerdem folgende zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen auf den Weg zu bringen:

  • Die FernUniversität war 2019 Gastgeberin zweier Tagungen im Bereich Geschlechterforschung: vom 3. - 4. Juli fand die Arbeitstagung der KEG (Konferenz der Einrichtungen für Frauen- und Geschlechterstudien im deutschsprachigen Raum) an der FernUniversität statt, im Anschluss folgte die Tagung der Fachgesellschaft Geschlechterstudien vom 4. - 6. Juli unter dem Titel „(Re-)Visionen. Epistomologien, Ontologien und Methodologien der Geschlechterforschung“.

    Die Organisation lag federführend bei der FernUni-Wissenschaftlerin und 2. Vorstandsprecherin der Fachgesellschaft Jun.-Prof.* Dr.* Irina Gradinari (Literatur- und medienwissenschaftliche Genderforschung), der zentralen Gleichstellungsbeauftragen der Hochschule Kirsten Pinkvoss und dem Gleichstellungsteam der FernUniversität.

    Rückblick zu beiden Tagungen

  • Das Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) hat im Jahr 2021 das „Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten“ in zehnter Ausgabe (seit 2003) vorgelegt. Das Ranking bezieht sich auf den Gleichstellungsauftrag der Hochschulen und zielt darauf, Gleichstellungserfolge von Hochschulen in einem bundesweiten Vergleich darzustellen. Bewertet wird die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Studium, wissenschaftlicher Weiterqualifikation und Personal der Hochschulen. Die Differenzierung nach diesen Bereichen – Studierende, wissenschaftliche Qualifikation, Personal – sowie Veränderungen im Zeitverlauf zeigen die Stärken und Schwächen der einzelnen Hochschulen auf. Das CEWS-Hochschulranking ist international bisher einmalig.

    Das Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten 2021 beruht auf Angaben für das Jahr 2019, bei einzelnen Indikatoren werden auch Daten der Vorjahre berücksichtigt. In das Ranking werden die Universitäten und Hochschulen einbezogen, die Mitglied in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sind sowie weitere Hochschulen, soweit sie mindestens 30 Professorinnen und Professoren aufweisen. Eingeflossen sind die Daten von 293 Hochschulen, das Gesamtranking gibt Auskunft über 66 Universitäten, 139 Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und 43 Künstlerische Hochschulen. Aufgrund der gegenwärtigen Datenlage – die Daten entstammen durchgängig der Hochschulstatistik des Statistischen Bundesamtes – liegt dem Ranking derzeit ein binäres Geschlechtermodell zugrunde.

    Vorgänger waren das Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten von 2017 und 2019.

    Zusammenfassung zur Platzierung der FernUniversität

    Die Ergebnisse des Hochschulrankings nach Gleichstellungsaspekten 2021 zeigen für die FernUniversität im bundesweiten Vergleich, wie auch schon im Jahr 2019, nach wie vor insbesondere Handlungsbedarf im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchses auf. Dieses Ergebnis deckt sich mit den hochschulinternen Analysen und den entsprechenden Maßnahmen bzw. angestoßenen Projekten/Förderprogrammen an der FernUniversität (z.B. Habilitandinnen-Stipendien, Service wissenschaftlicher Nachwuchs, Netzwerk Promovendinnen, Netzwerk Habilitandinnen, Mentoring-Programm für den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs). Neben der anhaltenden Herausforderung der FernUniversität den Frauenanteil auf den Ebenen der wissenschaftlichen Qualifizierung nachhaltig zu steigern, konnte die FernUniversität jedoch erfreulicherweise bereits die Teilhabe von Frauen am wissenschaftlichen Personal anheben. So nimmt sie nun in der Rangliste „Frauenanteil am wissenschaftlichen und künstlerischen Personal unterhalb der Lebenszeitprofessur“ einen Platz in der Mittelgruppe ein (in 2015 war die FernUniversität in dieser Rangliste noch in der Schlussgruppe platziert).

    Die FernUniversität konnte ihr sehr gutes Ergebnis für die FernUniversität im Bereich Professuren halten. Die Teilhabe von Frauen an diesen Führungspositionen in Wissenschaft und Forschung ist ein wesentlicher Indikator für den Stand der Gleichstellung an einer Hochschule und wird durch nationale Programme, wie z.B. das Professorinnen-Programm, an dem auch die FernUniversität teilnimmt, gezielt gefördert. Die FernUniversität liegt im Ranking mit dem Indikator „Professuren“ (Frauenanteil Professuren im Verhältnis zum Frauenanteil Promotionen) im bundesweiten Vergleich auf einem guten Platz in der Spitzengruppe.

  • Der Gender-Report NRW wird alle drei Jahre von der Koordinations- und Forschungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW erstellt. Dieser Report enthält die Ergebnisse jeweils aktueller Studien zu Geschlechter(un)gerechtigkeit an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Der erste Gender-Report wurde 2010 veröffentlicht. Der zweite Gender-Report zu Hochschulentwicklungen, Gleichstellungspraktiken und Wissenschaftskarrieren ist Ende 2013 erschienen.

    Der dritte Gender-Report über Geschlechter(un)gerechtigkeit an nordrhein-westfälischen Hochschulen ist Ende 2016 erschienen. Den Schwerpunkt bildet eine aktuelle Studie zum "Gender Gap in der Hochschulmedizin". Der Bericht enthält außerdem die Fortschreibung geschlechterbezogener Daten für die 37 Hochschulen in Trägerschaft des Landes. Darüber hinaus werden Gleichstellungspraktiken an den Hochschulen in NRW dokumentiert, vor allem mit Blick auf das neue Hochschulgesetz (Gleichstellungsquote, Gremienbesetzung).

    Der vierte Gender Report erschien Ende 2019 und konzentriert sich auf den Gender Pay Gap an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. In der Schwerpunktstudie wurden geschlechterbezogene Entgeltungleichheiten auf der Ebene der Professuren, im wissenschaftlichen Mittelbau sowie unter Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung untersucht. Daneben wurde untersucht, wie die gesetzlichen Gleichstellungsvorgaben in konkrete Gleichstellungspolitik umgesetzt werden. Dabei stehen die Handlungsfelder ‚sexualisierte Belästigung und Gewalt‘ sowie ‚geschlechterbezogene Entgeltungleichheit am Arbeitsplatz Hochschule‘ im Mittelpunkt.

    Gender Report 2019 (pdf)

  • Die Gleichstellungsarbeit an der FernUniversität hat insbesondere durch die Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards [externer Link] der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die in der Mitgliederversammlung am 02.07.2008 beschlossen wurde, wesentliche Impulse erhalten. Dementsprechend hat die FernUniversität in 2010 ein Gleichstellungskonzept veröffentlicht und im Februar 2013 den Abschlussbericht zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards eingereicht. Sie ist mit ihrem Umsetzungsstand 2013 in der Stufe 2 von höchstens 4 eingruppiert worden.

    Abschlussbericht zur Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards 2013 (PDF 456 KB)

    Das war der FernUniversität Ansporn, mit der Fortschreibung des Gleichstellungskonzeptes ein nachhaltiges und überzeugendes Gesamtkonzept für die Hochschule auf den Weg zu bringen. Mit Erfolg: Die aktuelle Fortschreibung – das Gleichstellungskonzept 2019-2022 – legte die Basis für die Antragstellung und das erfolgreiche Abschneiden im Rahmen des Professorinnenprogramms II.

Gleichstellung | 12.01.2024