Datenschutzrecht trifft Künstliche Intelligenz: Neues Zusatzmodul erweitert das Zertifikatsstudium
Foto: Envato
Künstliche Intelligenz verändert Arbeitsprozesse in Unternehmen und Organisationen grundlegend. Gleichzeitig steigen die rechtlichen Anforderungen an Entwicklung, Einsatz und Betrieb von KI-Systemen. Wer im Bereich Datenschutz tätig ist, benötigt daher zunehmend Kompetenzen an der Schnittstelle von Datenschutzrecht, KI-Recht und technologischem Verständnis.
Aus diesem Grund wird das Zertifikatsstudium Datenschutzrecht um ein neues, freiwilliges Zusatzmodul erweitert.
KI-Kompetenz für die Praxis
Das Zusatzmodul „Grundlagen der KI, KI-Recht und datenschutzgerechte Anwendung“ umfasst 10 ECTS und vermittelt sowohl technisches Grundlagenwissen als auch die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Inhalte gliedern sich in vier Themenbereiche:
- Technische und rechtliche Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
- Pflichten beim Anbieten und Betrieb von Hochrisiko-KI
- Weitere rechtliche Rahmenbedingungen
- KI-Recht und Datenschutzrecht
Im dritten Modulteil besteht die Möglichkeit, für die Prüfung zwischen zwei fachlichen Schwerpunkten zu wählen und die Weiterbildung entsprechend der eigenen Interessen zu vertiefen.
Mehr Qualifikation – erweiterter Abschluss
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Zusatzmoduls erhöht sich der Umfang des Zertifikatsstudiums von 30 auf 40 ECTS. Absolvent erhalten damit den Abschluss Diploma of Advanced Studies (DAS). Die Erweiterung ermöglicht es, aktuelles Wissen zu einem der dynamischsten Rechtsgebiete gezielt mit bestehenden Datenschutzkompetenzen zu verbinden und sich auf die wachsenden Anforderungen im Umgang mit KI-Systemen vorzubereiten.
Ausblick: Geplante Weiterentwicklung des Masterstudiengangs
Neben der Erweiterung des Zertifikatsstudiums gibt es einen weiteren Ausblick: Der Masterstudiengang Datenschutzrecht soll – vorbehaltlich der Zustimmung des Akkreditierungsrats – ab dem Sommersemester 2027 um eine 120-ECTS-Variante ergänzt werden. Damit könnte der Studiengang erstmals auch für Absolvent nichtjuristischer Studiengänge offenstehen. Voraussetzung wären ein Hochschulabschluss mit mindestens 180 ECTS sowie eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung. Geplant ist damit ein zusätzlicher Qualifizierungsweg für Fachkräfte, die sich an der Schnittstelle von Datenschutz, Recht und Digitalisierung weiterentwickeln möchten.