Zur Entwicklung eines französischen Föderalismus
13. März 2025Online-Vortag des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften
Zeitraum
13.03.2025, 17:00 Uhr
Artikel 1 Abs. 1 S. 1 der französischen Verfassung lautet bis heute unverändert „Frankreich ist eine unteilbare Republik […].“ Die Formulierung, die einst auch für den Zentralismus Frankreichs stand, stellt noch bis heute die normative Verankerung der (dezentralen) Einheitsstaatlichkeit Frankreichs dar. Schon im antiken Griechenland sprachen Platon und Aristoteles vom Zusammenhang zwischen der Unteilbarkeit und der Einheit, wobei die Unteilbarkeit das Mittel zur Erreichung von Einheit darstellt. Auch aus heutiger Sicht soll das Prinzip der Unteilbarkeit in den drei Teilbereichen des Staats (des Staatsgebiets, der Staatsgewalt und des Staatsvolks) durch die Beschränkung regionaler Autonomie staatliche Einheit erreichen. Nichtsdestotrotz wurde das Prinzip im Verlauf der V. Republik stark eingeschränkt. Es tut sich daher die Frage auf, worin nach der Unabhängigkeitsbewegung der Überseekörperschaften der 1960er-Jahre, der Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen auf regionale Entscheidungsträger und dem Urteil des Conseil constitutionnel zur Verfassungsmäßigkeit eines Lokalrechts der Region Elsass-Mosel noch der normative Gehalt des Unteilbarkeitsprinzips besteht. Welche Auswirkungen hat dies auf Frankreichs Organisationsform als Einheitsstaat?
Die Referentin Madeleine Lasserre studierte bis 2020 Jura mit einer Zusatzqualifikation im Common Law an der Universität Münster sowie an der Université Bordeaux IV. Nach ihrem ersten Staatsexamen nahm sie eine Cotutelle-Promotion auf, betreut von Prof. Dr. Gernot Sydow (Institut für internationales und vergleichendes öffentliches Recht, Universität Münster) und Prof. Dr. Thomas Hochmann (Centre de Théorie et Analyse du Droit, Université Paris Nanterre). Seit 2023 forscht sie an der Université Paris Nanterre zum Thema ihrer Doktorarbeit: „Unteilbarkeit in der Verfassung der V. Republik – Zur Entwicklung eines französischen Föderalismus“. Ihre Arbeit wird sie im April 2025 verteidigen.