Häufige Fragen zur Antragsprüfung (FAQ)

Ihr Antrag auf Einschreibung ist eingegangen und wird geprüft. Damit ist Ihr Studium zum Greifen nah. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, wenn es Unstimmigkeiten oder Rückfragen gibt. Im Portal finden Sie dann weiterführende Hinweise. Unsere Rückfrage ist ein normaler Teil der Antragsprüfung und bedeutet noch keine Ablehnung. Mehr dazu hier in den FAQ.

 

Das Wichtigste in Kürze

 

 

Portalhinweise verstehen

1. Warum erhalte ich einen Hinweis zu meinem Antrag?

Bei der Prüfung Ihres Antrags ist aufgefallen, dass eine Angabe oder Unterlage fehlt, nicht lesbar ist oder für die Prüfung nicht ausreicht. Der Hinweis nennt die erforderliche Handlung.

2. Wo finde ich die Hinweise?

Die Hinweise erscheinen in Ihrer Antragsübersicht in der hellblauen Fläche „Bitte beachten Sie Folgendes“. Über „Unterlagen nachreichen“ gelangen Sie zu den betroffenen Bewerbungsbestandteilen.

3. Ist der Hinweis bereits eine Ablehnung?

Nein. Der Hinweis ist noch keine Entscheidung über Ihren Antrag. Er informiert Sie darüber, was für die weitere Prüfung erforderlich ist oder welche andere Antragstellung in Betracht kommt.

4. Muss ich zu jedem Hinweis eine Stellungnahme abgeben?

Nein. Laden Sie eine Stellungnahme nur hoch, wenn der Hinweis dies ausdrücklich verlangt und im Portal der Bewerbungsbestandteil „Stellungnahme“ freigeschaltet wurde. In allen anderen Fällen nutzen Sie das Uploadfeld des betroffenen Bewerbungsbestandteils.

Unterlagen oder Erklärungen nachreichen

5. Wie reiche ich Unterlagen nach?

  1. Öffnen Sie Ihren Antrag im Bewerbungs- und Einschreibungsportal.
  2. Wählen Sie „Unterlagen nachreichen“.
  3. Öffnen Sie den betroffenen Bewerbungsbestandteil.
  4. Laden Sie die angeforderte Datei hoch.
  5. Senden Sie die Nachreichung über die Schaltfläche des jeweiligen Bewerbungsbestandteils ab.

6. Warum kann ich nur bestimmte Bewerbungsbestandteile bearbeiten?

Für die Nachreichung werden nur die Bereiche freigeschaltet, die noch geprüft oder korrigiert werden müssen. Laden Sie die Unterlage in dem Bereich hoch, auf den sich der Hinweis bezieht.

7. Kann ich Unterlagen per E-Mail einreichen?

Nein. Reichen Sie ergänzende Unterlagen ausschließlich über das Bewerbungs- und Einschreibungsportal ein. Per E-Mail übersandte Dateien ersetzen die Nachreichung im Portal nicht.

8. Welche Dateien kann ich hochladen?

Verwenden Sie die im jeweiligen Uploadfeld zugelassenen Dateiformate. Scans, Fotos oder Screenshots müssen vollständig und gut lesbar sein. Bei mehrseitigen Nachweisen sollten alle zusammengehörenden Seiten möglichst in einer PDF-Datei enthalten sein.

9. Reicht es aus, die Datei hochzuladen?

Nein. Senden Sie die Nachreichung anschließend über die Schaltfläche des jeweiligen Bewerbungsbestandteils ab. Nicht abgesendete Uploads werden nicht geprüft.

10. Kann ich eine abgesendete Nachreichung noch ändern?

Eine abgesendete Nachreichung ist abgeschlossen und kann nicht mehr bearbeitet werden. Prüfen Sie deshalb vor dem Absenden, ob die Datei vollständig und lesbar ist.

11. Welche Frist gilt für die Nachreichung?

Die maßgebliche Frist steht in Ihrem Bewerbungs- und Einschreibungsportal. In der Regel beträgt sie 14 Tage. Wenn der im Portal genannte Mangel bei Fristablauf nicht behoben ist, wird der Antrag abgelehnt.

Besondere Hinweise

12. Was muss ich beim Identifikationsnachweis beachten?

Laden Sie einen gültigen und gut lesbaren Identifikationsnachweis vollständig hoch. Sie dürfen Angaben schwärzen, die nicht zur Identifikation benötigt werden. Der aktuelle Name wird dem Identifikationsnachweis entnommen.

13. Was muss ich beim Nachweis des Hochschulzugangs beachten?

Laden Sie das Zeugnis vollständig mit allen Seiten hoch. Wenn Sie den Hochschulzugang durch einen deutschen Hochschulabschluss nachweisen, benötigen wir das Abschlusszeugnis und die zugehörige Urkunde. Der Studienabschluss muss regelmäßig eine Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern haben.

Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zur Aufnahme eines Bachelor- oder Staatsexamensstudiengangs an der FernUniversität in Hagen. Ein Hochschulzugang kann gegebenenfalls über eine berufliche Qualifikation bestehen.

14. Was muss ich tun, wenn im Zeugnis ein früherer Name steht?

Laden Sie einen Nachweis über die Namensänderung hoch, beispielsweise eine Heiratsurkunde. Der Name im Identifikationsnachweis gilt als Ihr aktueller Name.

15. Welche Unterlagen werden bei einer beruflichen Qualifikation benötigt?

Laden Sie das vollständige Prüfungszeugnis Ihrer Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung hoch. Angaben zur Berufspraxis machen Sie durch eine Erklärung; Beschäftigungsnachweise sind dafür nicht erforderlich.

Wenn die erforderliche Berufspraxis erst bis zum Semesterbeginn erfüllt wird, geben Sie dies in der angeforderten Erklärung an. Eine Berufsausbildung muss bundes- oder landesrechtlich geregelt sein.

16. Was muss ich beim Online-Self-Assessment einreichen?

Laden Sie die Teilnahmebescheinigung mit Verifikationscode hoch. Das Ergebnis des Online-Self-Assessments benötigen wir nicht.

17. Was gilt bei einer endgültig nicht bestandenen Prüfung?

Eine endgültig nicht bestandene erforderliche Prüfung kann die Einschreibung in denselben oder einen vergleichbaren Studiengang ausschließen. Die Vergleichbarkeit wird anhand des Einzelfalls geprüft.

Wenn Sie den Prüfungsanspruch ausschließlich wegen Fristablaufs verloren haben, muss dies aus dem Nachweis Ihrer bisherigen Hochschule eindeutig hervorgehen. Wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt, muss daraus hervorgehen, dass Sie im angegebenen Studiengang keine erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben.

18. Was gilt, wenn ich an einer weiteren deutschen Hochschule eingeschrieben bin?

Als Studiengangszweithörerin oder Studiengangszweithörer können Sie an der FernUniversität nur einen Studiengang aufnehmen. Angaben zu einer Beurlaubung machen Sie im freigeschalteten Bereich „Stellungnahme“, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Für die Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftsinformatik können sich aus den jeweiligen Prüfungsordnungen Einschränkungen für ein Parallelstudium ergeben. Beachten Sie hierzu den konkreten Hinweis in Ihrem Portal.

19. Was muss ich tun, wenn die M10-Meldung fehlt?

Veranlassen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse die elektronische Meldung Ihres Versicherungsstatus (M10) an die FernUniversität in Hagen. Die Absendernummer lautet H0001901. Dies gilt auch bei privater Krankenversicherung.

Bestätigen Sie anschließend über das Webformular zur M10, dass Sie die Meldung angefordert haben. Ein Versicherungsnachweis als Upload ersetzt die elektronische M10 nicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Krankenversicherung.

Alternativen und Beratung

20. Was muss ich bei einem unvollständigen SEPA-Mandat tun?

Wenn Sie per Lastschrift zahlen möchten, laden Sie ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Mandat hoch. Das SEPA-Mandat betrifft die gewählte Zahlungsweise, nicht die fachlichen Voraussetzungen für die Einschreibung.

21. Wie kann ich einem angebotenen Wechsel in das Akademiestudium zustimmen?

Wenn Ihnen das Akademiestudium als Alternative genannt wird, ziehen Sie den bisherigen Antrag zurück und stellen Sie einen neuen Antrag auf Akademiestudium. Für das Wintersemester 2026/27 ist dies bis zum 30. September 2026 möglich. Ob im Akademiestudium zu Ihrem gewünschten Studiengang Prüfungsleistungen erbracht werden können, müssen Sie auf den Webseiten der Fakultäten in Erfahrung bringen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Akademiestudium.

22. Wann ist eine Studienberatung sinnvoll?

Nutzen Sie die Studienberatung, wenn Sie Unterstützung bei der Wahl eines geeigneten Studiengangs oder einer Studienform benötigen. Eine Beratung ersetzt nicht die fristgerechte Nachreichung im Portal.

Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Studienberatung.

Weitere Bearbeitung und Kontakt

23. Was geschieht nach meiner Nachreichung?

Wir prüfen die abgesendeten Angaben und Unterlagen im Rahmen Ihres Antrags. Wenn der Antrag vollständig ist und die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Einschreibung weiterbearbeitet. Den aktuellen Stand sehen Sie im Bewerbungs- und Einschreibungsportal.

24. Wann sollte ich das Service-Center kontaktieren?

Kontaktieren Sie das Service-Center, wenn eine erforderliche Funktion im Portal technisch nicht verfügbar ist oder der Hinweis auch mithilfe dieser FAQ objektiv nicht umgesetzt werden kann. Geben Sie dabei Ihre Bewerbernummer an.

Senden Sie keine Unterlagen per E-Mail. Eine Kontaktaufnahme verlängert die im Portal angegebene Frist nicht und beschleunigt die Bearbeitung des Antrags nicht.

 

Service-center-telefongespraech-hwFoto: Hardy Welsch

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Webredaktion Studium | 18.08.2026