Amtliche Beglaubigung
Für die Zulassung zu einem Studiengang an der FernUniversität ist eine Überprüfung der jeweils erforderlichen Qualifikation durch das Studierendensekretariat erforderlich. Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung kann durch das Originalzeugnis oder eine amtlich beglaubigte Zeugniskopie erfolgen.
Wo kann ich meine Unterlagen in Deutschland amtlich beglaubigen lassen?
Eine amtliche Beglaubigung darf jede inländische Behörde oder ein amtlich bestellter Notar vornehmen.
Worauf muss ich achten?
Wichtig ist, dass
- eine Kopie vom Zeugnisoriginal (nicht von einer schon einmal beglaubigten Kopie) beglaubigt wird,
- alle Seiten (Vorder- und Rückseite) beglaubigt werden,
- der Beglaubigungsvermerk aussagt, was beglaubigt wird,
- die oder der Beglaubigende den Vermerk mit Ort, Datum und Unterschrift versieht und
- ein Dienstsiegelabdruck (enthält in der Regel ein Emblem) vorhanden ist.
Hinweis
Für die Einschreibung an der FernUniversität in Hagen beglaubigen das Studierendensekretariat sowie die Campusstandorte und Studienzentren kostenlos, wenn Sie das Originalzeugnis vorlegen.
Wo kann ich meine Unterlagen im Ausland amtlich beglaubigen lassen?
Im Ausland sind die deutschen Botschaften und Konsulate neben den dortigen Studienzentren der FernUniversität die einzigen amtlichen Stellen, die sowohl die Richtigkeit einer Fotokopie als auch die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen können.
Hinweis
Dies gilt nicht für die deutschsprachigen Länder Österreich und Schweiz. In diesen Ländern kann auch von einer Behörde oder von einem amtlich bestellten Notar eine amtliche Beglaubigung vorgenommen werden.