Hörerstatus

​​Die FernUniversität steht unterschiedlichen Gruppen von Studieninteressierten offen. Je nach individueller Voraussetzung und Studienabsicht bestehen die im Folgenden aufgeführten Auswahlmöglichkeiten für den Hörerstatus.

Ein Mann und zwei Frauen sitzen am Tisch und diskutieren Foto: Jakob Studnar

Vollzeitstudierende/r

Vollzeitstudierende haben eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung und studieren den geplanten Studiengang in einem zeitlichen Umfang von etwa 40 Stunden wöchentlich. Dieser Status entspricht dem Status eines Studierenden an einer Präsenzhochschule und ist Voraussetzung für die Förderung durch BAföG. Vollzeitstudierende erhalten einen Studienausweis und sind Mitglieder der Hochschule.

Teilzeitstudierende/r

Teilzeitstudierende sind ebenfalls Studierende eines Studienganges und müssen eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, studieren aber überwiegend berufsbegleitend in einem zeitlichen Umfang von etwa 20 Stunden wöchentlich. Die Studiendauer verlängert sich. Teilzeitstudierende erhalten einen Studienausweis und sind Mitglieder der Hochschule.

Studiengangszweithörende/r

Studiengangszweithörende studieren parallel zu ihrem Studium an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes einen weiteren anderen Studiengang an der FernUniversität (Zeitaufwand wie beim Teilzeitstudium entsprechend der zeitlichen Kapazitäten). Auch hier ist der Nachweis einer entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Studiengangszweithörende erhalten einen Studienausweis und sind für die Dauer der Zulassung Angehörige der Hochschule.

Akademiestudierende/r

Das Akademiestudium an der FernUniversität entspricht dem Gasthörerstudium an Präsenzhochschulen. Als Akademiestudierende/r kann jede/r zugelassen werden, die/der einzelne Kurse/Module in einem Fernstudium studieren möchte. Der Nachweis von bestimmten Zulassungsvoraussetzungen ist für das Akademiestudium nicht erforderlich, da Sie nicht in einen Studiengang eingeschrieben werden und somit keinen Hochschulabschluss erlangen. Das Akademiestudium steht allen Interessierten offen. Die Zulassung zum Studium erfolgt für die Dauer eines Semesters, eine erneute Zulassung ist jeweils für ein weiteres Semester möglich. Akademiestudierende können auch gleichzeitig noch an einer anderen Hochschule eingeschrieben sein.

Kooperationsstudierende/r

Kooperationsstudierende sind Studierende, die aufgrund einer Kooperation mit einer anderen Hochschule sowohl dort als auch an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben sind. Derzeit sind folgende Doppelabschlussprogramme möglich:

  • Bachelor of Arts Kulturwissenschaft (in Kooperation mit der Johannes Kepler Universität Linz) keine Neueinschreibung mehr möglich
  • Bachelor of Science Wirtschaftswissenschaft (in Kooperation mit den Universitäten Pécs, St. Petersburg und Szeged)
  • Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik (in Kooperation mit der Universität Pécs )
  • Master of Science Wirtschaftswissenschaft (in Kooperation mit den Universitäten Pécs, St. Petersburg, Szeged)

Informationen zum Wechsel des Hörerstatus

Informationen zum Wechsel des Hörerstatus finden Sie in unserer Rubrik Rückmeldung.

Webredaktion Studium | 22.05.2023