FAQs - Neue Gebührenordnung

Warum erhebt die FernUniversität Gebühren?

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Die Finanzierung der FernUniversität unterscheidet sich von der Finanzierung der Präsenzhochschulen.

Die Präsenzhochschulen werden vollständig durch das Land NRW finanziert. Studierende, die ein Studium dort aufnehmen, bezahlen lediglich den Sozialbeitrag und in der Regel das Semesterticket (derzeit ca. 300,00 bis 340,00 EUR pro Semester).

Die Finanzierung der FernUniversität besteht aus zwei Säulen. Die Grundfinanzierung der Hochschule erfolgt durch das Land NRW (diese deckt ca. 2/3 der Kosten). Für die besonderen Kosten des Fernstudiums (z. B. Kosten für Aufbereitung und Vertrieb von Studienmaterial, Kosten der Regionalzentren) bekommt die Hochschule keine Mittel vom Land. Der Gesetzgeber hat aber die FernUniversität im § 6 des Hochschulabgabengesetzes NRW (HAbgG) verpflichtet, diese Kosten auf ihre Studierenden umzulegen und als Gebühren zu erheben.

Welche Alternativen gibt es zur Erhebung der Gebühren?

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Aktuell gibt es keine Alternativen. Der Gesetzgeber, das Land NRW, verpflichtet die FernUniversität, die besonderen Kosten des Fernstudiums (z. B. Kosten für Aufbereitung und Vertrieb von Studienmaterial, Kosten der Regionalzentren) auf ihre Studierenden umzulegen. Perspektivisch könnte der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage ändern und die besonderen Kosten des Fernstudiums ganz oder anteilig übernehmen.

Die FernUniversität hat sich in mehreren Gesprächen für die Erhöhung des Landeszuschusses und anteilige Übernahme der besonderen Kosten des Fernstudiums (z. B. Kosten der Regionalzentren) eingesetzt und führt diesen Prozess aktiv weiter fort.

Warum ändert die FernUniversität das Gebührenmodell?

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Die FernUniversität möchte die Kosten des Studiums und die notwenige aber moderate Gebührenerhöhung (vergl. nachfolgendes FAQ) auf alle Studierende gleichermaßen verteilen.

Um das Studienmaterial zu produzieren und um die Betreuung anbieten zu können, muss die FernUniversität eine spezielle und umfangreiche Infrastruktur (u. a. Logistikzentrum und 13 Regionalzentren) dauerhaft finanzieren. Diese Kosten entstehen der FernUniversität also dauerhaft, und werden in dem neuen Modell auf alle eingeschriebenen Studierenden umgelegt.

Die bisherige Erhebung nur einer variablen Gebühr auf Basis der belegten Module/Kurse hat dazu geführt, dass Studierende, die erstmalig die Module/Kurse belegt haben, finanziell stärker belastet wurden als Studierende, die Module/Kurse über mehrere Semester nur wiederholt haben.

Mit einer fixen Grundgebühr und einer variablen Modul-/Kursgebühr möchte die FernUniversität alle Studierenden, unabhängig von ihrer individuellen Aktivität, gleichermaßen an der Finanzierung beteiligen.

Ist mit der Änderung des Gebührenmodells eine Gebührenhöhung verbunden?

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Die FernUniversität hat in den letzten 14 Jahren keine Gebührenhöhungen durchgeführt. Durch Innovationen und Optimierung der Abläufe ist es der Hochschule gelungen, trotz steigender Personal- und Infrastrukturkosten einen stabilen Preis anbieten zu können. Dieses Ziel wurde weiterhin bei der der Einführung des neuen Gebührenmodells verfolgt.

Durch die Umstellung des Gebührenmodells und gleichmäßige Verteilung der Kosten auf alle Studierende ergibt sich eine moderate Preissteigerung nur bei einzelnen Teilzeitstudiengängen. Das Vollzeitstudium wird sogar günstiger, wie Sie den nachfolgenden Berechnungsbeispielen entnehmen können.

Semesterkosten im Teilzeitstudium inkl. des Studierendenschaftsbeitrags von aktuell 9,00 EUR betragen:

bis SS 21: 169,00 bis 249,00 EUR je nach Studiengang

ab WS 21/22: 179,00 bis 219,00 EUR je nach Studiengang

Semesterkosten im Vollzeitstudium inkl. des Studierendenschaftsbeitrags von aktuell 9,00 EUR betragen:

bis SS 21: 329,00 bis 369,00 EUR je nach Studiengang

ab WS 21/22: bis 299,00 EUR je nach Studiengang

Wie teuer wird ein Studium pro Semester im neuen Gebührenmodell?

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179,00 EUR bis zu 219,00 EUR in einem Teilzeitstudium (gemäß dem Studienplan studiert man im Teilzeitstudium Module/Kurse in einem Umfang von 15-20 ECTS je Semester).

Beispiel bei Belegung der Kurse/Module im Umfang von 20 ECTS:

Grundgebühr 50,00 EUR + Beleggebühr 20 ECTS x 8,00 EUR + Studierendenschaftsbeitrag von aktuell 9,00 EUR = 219,00 EUR

Bis zu 299,00 EUR in einem Vollzeitstudium (gemäß dem Studienplan studiert man im Vollzeitstudium Module/Kurse in einem Umfang von 30 ECTS je Semester).

Beispiel bei Belegung der Kurse/Module im Umfang von 30 ECTS:

Grundgebühr 50,00 EUR + Beleggebühr 30 ECTS x 8,00 EUR + Studierendenschaftsbeitrag von aktuell 9,00 EUR = 299,00 EUR

Wie teuer sind die gesamten Studiengänge?

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Für komplette Bachelorstudiengänge ist mit Gesamtkosten von ca. 1.650,00 bis 2.100,00 EUR je nach Studiengang (vergl. Tabelle unten) zu rechen.

Die kompletten Masterstudiengänge kosten je nach Studiengang 750,00 bis 1.400,00 EUR (vergl. Tabelle unten)

Die nachfolgenden Tabellen bilden die Kosten der einzelnen Bachelor- und Masterstudiengänge im Voll- und Teilzeitstudium ohne den Studierendenschaftsbeitrag von aktuell 9,00 EUR je Semester ab.


Bachelorstudiengänge

Kosten (Vollzeit / Teilzeit) laut Regelstudienzeit:

  • Bildungswissenschaft: (1620 € / 1920 €)
  • Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie: (1620 € / 1920 €)
  • Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie: (1620 € / 1920 €)
  • Psychologie: (1740 € / 2040 €)
  • Informatik: (1580 € / 1880 €)
  • Mathematik: (1580 € / 1880 €)
  • Wirtschaftswissenschaft: (1580€ / 1730 €)
  • Wirtschaftsinformatik: (1580 € / 1730 €)
  • Bachelor of Laws (LL.B.): (1870 € / 2020 €)

Examensstudiengang

Kosten:

  • Erste Juristische Prüfung (EJP): (ca. 2.500 Euro)

Masterstudiengänge

Kosten (Vollzeit / Teilzeit) laut Regelstudienzeit:

  • Bildung und Medien – eEducation: (1040€ / 1240 €)
  • Europäische Moderne – Geschichte und Literatur: (1040€ / 1240 €)
  • Geschichte Europas – Epochen, Umbrüche, Verflechtungen: (1040€ / 1240 €)
  • Governance: (1040€ / 1240 €)
  • Philosophie – Philosophie im europäischen Kontext: (1040€ / 1240 €)
  • Soziologie – Zugänge zur Gegenwartsgesellschaft: (1040€ / 1240 €)
  • Psychologie: (1160 € / 1360 €)
  • Informatik: (840 € / 1040 €)
  • Praktische Informatik: (630 € / 780 €)
  • Mathematik: (840 € / 1040 €)
  • Wirtschaftswissenschaft: (840 € / 940 €)
  • Volkswirtschaft: (840 € / 940 €)
  • Wirtschaftswissenschaft für Ingenieure / -innen und Naturwissenschaftler / -innen (840 € / 940 €)
  • Wirtschaftsinformatik: (840 € / 940 €)
  • Rechtswissenschaft Master of Laws: (710 € / 860 €)

Was unterscheidet die Gebühr an der FernUniversität von einer Studiengebühr?

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Die Gebühren der FernUniversität sind keine Studiengebühren.

Da Studierende an der FernUniversität Gebühren bezahlen, entsteht häufig der Eindruck einer Studiengebühr. Inhaltlich impliziert eine Studiengebühr, dass die vollständigen Kosten eines Studiums bezahlt werden. Die FernUniversität in Hagen ist eine staatliche wissenschaftliche Hochschule des Landes NRW und wird daher – wie dessen Präsenzhochschulen – von diesem Land finanziert, nicht jedoch durch die Studierenden.

Die Studierenden der FernUniversität tragen nur die besonderen Kosten des Fernstudiums (z. B. für Aufbereitung und Vertrieb des Studienmaterials, Kosten der Regionalzentren für Betreuung, Prüfungen etc.). Solche Kosten sind spezifisch für das Fernstudiensystem.

Warum erfolgt die Berechnung auf Basis von ECTS?

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ECTS= European Credit Transfer System

Der Umfang der Bachelor- und Masterstudiengänge wird in ECTS gemessen, sämtliche Prüfungsleistungen werden ebenfalls mit ECTS ausgestellt. Bei den ECTS handelt es sich um eine Berechnungseinheit, die an allen europäischen Hochschulen verwendet wird, um die Vergleichbarkeit der Leistungen zu erleichtern.

Mit der Anpassung der Gebührenberechnung auf Basis von ECTS passen wir uns dem europäischen Standard an und gestalten gleichzeitig die Berechnung für unsere Studierende übersichtlicher.

Warum wird für Teilzeit-, Vollzeit-, Akademiestudierende, Studiengangszweithörerinnen und Studiengangszweithörer die Grundgebühr in gleicher Höhe erhoben?

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Um ein Studium für die v. g. Zielgruppen anzubieten, muss die Hochschule eine dauerhafte Infrastruktur besitzen. An diesen Kosten werden alle Studierende gleichermaßen, unabhängig vom individuellen Belegverhalten oder Hörerstatus, beteiligt.

Warum wird die Grundgebühr während eines Urlaubssemesters erhoben?

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Beurlaubte Studierende sind weiterhin Mitglieder der Hochschule und können die Infrastruktur auch in dieser Zeit nutzen, z. B. haben sie weiterhin Zugang zu allen Online-Diensten, können nicht bestandene Prüfungen wiederholen und ausgewählte Veranstaltungen in den Regionalzentren besuchen.

Welche finanziellen Unterstützungen bietet die FernUniversität für bedürftige Studierende?

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Die FernUniversität unterstützt bedürftige Studierende bei dem Erwerb ihres ersten akademischen Abschlusses (inkl. eines konsekutiven Masterabschlusses) und bietet Ermäßigungen für das Studienmaterial an. Vollzeitstudierende können bis zu maximal 30 ECTS (240,00 EUR) und Teilzeitstudierende bis zu 20 ECTS (160,00 EUR) pro Semester ermäßigt bekommen.

Weitere Informationen zur Ermäßigung und den Voraussetzungen finden Sie unter

https://www.fernuni-hagen.de/studium/kosten/ermaessigung.shtml

 
Webredaktion Studium | 08.04.2024