Module belegen (FAQ)

Sie haben noch Fragen? Antworten zu den häufigsten Anliegen rund um das Belegen von Modulen finden Sie auf dieser Webseite. Darüber hinaus hilft Ihnen unser Studienservice gerne weiter.

1. Was muss ich bei der Belegung beachten?

Studienplan beachten

Der Studienplan Ihres Studiengangs ist die Grundlage für Ihre Modulwahl.
Er zeigt Ihnen, welche Module vorgesehen sind und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll studiert werden können.

Module jeweils nur für ein Semester belegen

Sie wählen immer nur die Module für das aktuelle bzw. kommende Semester. Die Module für weitere Semester belegen Sie jeweils rechtzeitig vor deren Beginn.

Kosten im Blick behalten

Die Anzahl der belegten Module beeinflusst Ihre Studienkosten. Ein ECTS-Punkt kostet = 11,00 €.

Beispiele:

  • Modul mit 10 ECTS = 110,00 €
  • Modul mit 15 ECTS = 165,00 €

Achten Sie unbedingt auf die Belegungsfristen:

  • Sommersemester: spätestens bis 31.03.
  • Wintersemester: spätestens bis 30.09.

2. Was ist ein Modul?

Studiengänge wie Bachelor und Master sind in Module unterteilt.
Ein Modul ist eine abgeschlossene Lerneinheit, die sich mit einem bestimmten Thema oder Fachgebiet beschäftigt.

Zu jedem Modul gehören:

  • Lehrinhalte (z. B. Skripte, Videos oder Übungen)
  • und in der Regel eine Prüfung, die sich genau auf diesen Inhalt bezieht

Während Ihres Studiums legen Sie also pro Modul eine passende Prüfung ab.

Jedes Modul hat außerdem eine fünfstellige Nummer. Diese benötigen Sie, wenn Sie Ihre Module für das Semester belegen.

3. Wie wähle ich meine Module aus?

Bitte wählen Sie Ihre Module anhand der zu den einzelnen Studiengängen veröffentlichten Studienpläne nur für das aktuelle bzw. kommende Semester aus. Die Module für weitere Semester werden Sie jeweils vor Beginn des nächsten Semesters bestimmen.

  • Teilzeitstudium: in der Regel 1–2 Module (15–20 ECTS)
  • Vollzeitstudium: in der Regel 2–3 Module (bis zu 30 ECTS)

Die Studienpläne finden Sie in den Studienportalen der Fakultäten.

Studiengangsportale der Fakultät Mathematik und Informatik

Studiengangsportale der Fakultät Kultur- und Sozialwissenschaften

Studiengangsportale der Fakultät Psychologie

Studiengangsportale der Fakultät Rechtswissenschaft

Studiengangsportale der Fakultät Wirtschaftswissenschaft

4. Wie belege ich meine Module?

Ihre Module belegen Sie online im studyPORT

Melden Sie sich im studyPORT mit Ihrem FernUni-Account an und wählen Sie dort die Kachel „Belegung“ aus. Sie belegen die Module, in dem Sie die fünfstellige Modulnummer eintragen. Während des Belegprozesses werden Ihnen auch die Preise angezeigt.

5. Wann belege ich meine Module?

Belegungsfristen:

  • Sommersemester: 01.12. spätestens bis 31.03. (Semesterstart 01.04.)
  • Wintersemester: 01.06. spätestens bis 30.09. (Semesterstart 01.10.)

In bestimmten Ausnahmefälles – zum Beispiel, wenn Sie noch auf eine Anrechnungsentscheidung oder Ihre Prüfungsergebnisse warten – können Sie Module auch nach Semesterbeginn noch belegen. Für das Sommersemester bis 15.05. und für das Wintersemester bis 15.11. Bitte beachten Sie: Durch die spätere Belegung stehen Ihnen kürzere Bearbeitungszeiten für Ihre Studienleistungen zur Verfügung.

6. Welche Gebühren fallen mit der Belegung an?

Für den Bezug der Module zahlen Sie eine Beleggebühr in Höhe von 11,00 EUR je belegtem ECTS-Punkt.

  • 1 ECTS-Punkt = 11,00 €
  • Modul mit 10 ECTS = 110,00 €
  • Modul mit 15 ECTS = 165,00 €

Ein Preisverzeichnis aller Module finden Sie in dem Heft „Studiengangs- und Modulangebot".

7. Wie wiederhole ich Module?

Wenn Sie ein Modul nicht im belegten Semester bearbeiten können, haben Sie die Möglichkeit, es vier Folgesemester lang kostenfrei zu wiederholen. Setzen Sie dazu bei der Online-Belegung oder im Rückmeldeantrag ein Häkchen in der Spalte „WHK“ (= Wiederholerkennzeichen). Bei einer kostenfreien Wiederholung erhalten Sie Zugang zur aktuellen Online-Version des Moduls mit den neuen Einsendeaufgaben.

Wiederholung von Modulen  
Sommersemester 2025 kostenpflichtige Erstbelegung
Wintersemester 2025/26 (= 1. Folgesemester) kostenfreie Wiederholung möglich
Sommersemester 2026 (= 2. Folgesemester) kostenfreie Wiederholung möglich
Wintersemester 2026/27 (= 3. Folgesemester) kostenfreie Wiederholung möglich
Sommersemester 2027 (= 4. Folgesemester) kostenfreie Wiederholung möglich
Wintersemester 2027/28 erneute Belegung nur kostenpflichtig möglich
Sommersemester 2028 (= 1. Folgesemester) kostenfreie Wiederholung möglich
... usw. ....  

8. Kann ich ein Modul auch nach Ablauf von vier Folgesemestern als Wiederholungsmodul belegen?

Es ist möglich, ein Modul auch nach Ablauf von vier Folgesemestern weiter zu belegen. Ab dem fünften Folgesemester ist allerdings keine kostenfreie Belegung mit dem Wiederholerkennzeichen (WHK) mehr möglich, sondern eine kostenpflichtige Neubelegung notwendig. Dies gilt auch, wenn keine Überarbeitung des Moduls stattgefunden hat.

9. Wie und wann kann ich weitere Module nachbelegen?

Die Nachbelegung ist für bestimmte Ausnahmefälle vorgesehen, zum Beispiel, wenn Sie noch auf eine Anrechnungsentscheidung oder Ihre Prüfungsergebnisse warten. Nachbelegung könnnenSie im studyPORT vornehmen:

Nachbelegungsfristen:

  • Sommersemester: spätestens bis15.05. (Semester hat am 01.04. begonnen)
  • Wintersemester: spätestens bis 15.11. (Semester hat am 01.10. begonnen)

Durch die spätere Belegung stehen Ihnen kürzere Bearbeitungszeiten für Ihre Studienleistungen zur Verfügung.

10. Kann ich meine Belegung nachträglich stornieren?

Sie können Ihre Belegung nachträglich über studyPORT stornieren.

Stornofristen:

  • für das Sommersemester: vom 1. Dezember bis zum 31. März
  • für das Wintersemester: vom 1. Juni bis zum 30. September

Sollten Sie eine Fehlermeldung erhalten, können Sie sich zur Klärung an studierendensekretariat wenden.

11. Wer überprüft meine Belegung?

Sie selbst sind für die Planung Ihres Studiums und die Auswahl Ihrer Module verantwortlich. Da die Höhe der Gebühren u.a. von Ihrer Belegung abhängig und eine spätere Stornierung nicht möglich ist, gehen Sie bitte sehr sorgfältig bei der Auswahl vor. Bei Unsicherheiten und Fragen nutzen Sie bitte die Studienberatung.

12. Wie belege ich bei Anerkennung der Studienleistungen?

Wenn Sie beim zuständigen Prüfungsamt der FernUniversität einen Antrag auf Anerkennung von bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen aus einem vorhergehenden Studium gestellt haben oder noch stellen werden, dann belegen Sie bitte nicht die Module für die Fächer, für die Sie eine Anerkennung erwarten, da eine spätere Stornierung nicht mehr möglich ist. Besser ist es in einem solchen Fall, nach Zugang des Anerkennungsbescheides ggf. noch Module nachzubelegen.

13. Was ist ein Belegbogen?

Der Belegbogen ist ein Nachweis Ihrer Belegung und enthält eine Auflistung der von Ihnen ausgewählten Module/Kurse im jeweiligen Semester (Modulnummer, Titel, Anzahl der zu erbringenden ECTS, ggf. Wiederholerkennzeichnung und Modulbühren).

Die Belegbögen der vergangenen Semester und des aktuellen Semesters werden Ihnen im studyPORT zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Bitte nehmen Sie den Belegbogen zu Ihren Studienunterlagen, denn es kann sein, dass Sie mit den Belegbögen Belegungen und Studienbelastungen für die Prüfungsämter oder andere Behörden nachweisen müssen.

14. Was sind ECTS?

Weitere Infos zu den ECTS


Service-center-telefongespraech-hwFoto: Hardy Welsch

Studienservice:

Fragen zum Fernstudium? Unser Team unterstützt Sie gerne!
Telefonische Sprechzeiten: Mo. – Do. 08:00 – 17:00 Uhr, Fr. 08:00 – 16:00 Uhr
info Tel. +49 2331 987-2444


Webredaktion Studium | 12.05.2026