Kurse und Module belegen (FAQ)
Sie haben noch Fragen? Antworten zu den häufigsten Anliegen rund um das Belegen von Kursen und Modulen finden Sie auf dieser Webseite. Darüber hinaus hilft Ihnen unser Studienservice gerne weiter.
- 1. Was ist ein Modul und was ist ein Kurs ?
- 2. Wie wähle ich meine Module/Kurse aus?
- 3. Wie und wann belege ich meine Module/Kurse?
- 4. Was ist ein Belegbogen?
- 5. Welche Gebühren fallen mit der Belegung an?
- 6. Wie wiederhole ich Module/Kurse?
- 7. Kann ich ein Modul/einen Kurs auch nach Ablauf von vier Folgesemestern als Wiederholerkurs belegen?
- 8. Wie und wann kann ich weitere Module/Kurse nachbelegen?
- 9. Kann ich meine Belegung nachträglich stornieren?
- 10. Wer überprüft meine Belegung?
- 11. Wie belege ich bei Anerkennung der Studienleistungen?
- 12. Erhalte ich Gebührenerstattung bei Rücksendung von Studienmaterial?
- 13. Was sind ECTS?
1. Was ist ein Modul und was ist ein Kurs ?
Module
Die Bachelor- und Masterstudiengänge sind modular aufgebaut. Als Module bezeichnet man bei Bachelor- und Masterstudiengängen Lehreinheiten, die zu einem gemeinsamen Teilgebiet gehören. Die Module können in Kurse (kleinere Einheiten eines Moduls) unterteilt werden. Prüfungen, die Sie während Ihres Studiums ablegen, beziehen sich jeweils auf den Stoff eines Moduls.
Bis auf wenige Ausnahmen haben alle Module eine fünfstellige Nummer, die Sie bei der Belegung angeben.
Kurse
Kurse sind Elemente (kleinere Einheiten) eines Moduls. Je nach Fakultät können oder sogar müssen anstelle vom Modul einzelne Kurse des Moduls belegt werden. Zu diesem Zweck wurden Kurse mit einer fünfstelligen Nummer (Kurs-Nummer) versehen.
Der Umfang der Module und Kurse wird ab dem Wintersemester 21/22 in ECTS-Punkten angegeben. Bis einschließlich Sommersemester 21 wurde der Umfang in SWS gemessen.
Beispiele:
Zum Bachelorstudiengang Informatik gehört u.a. folgendes Modul mit Kursen:
- Modul 63013 „Computersysteme“, 10 ECTS
- Kurs 1608 „Computersysteme I“, 5 ECTS
- Kurs 1609 „Computersysteme II“, 5 ECTS
2. Wie wähle ich meine Module/Kurse aus?
Bitte wählen Sie Ihre Module/Kurse anhand der zu den einzelnen Studiengängen veröffentlichten Studienplänen aus. Diese finden Sie in den für die einzelnen Studiengänge eingerichteten Studienportalen.
3. Wie und wann belege ich meine Module/Kurse?
Ihre Kurse/Module belegen Sie in der Regel mit dem Antrag auf Einschreibung oder mit dem Antrag auf Rückmeldung. Bei der Einschreibung fragen wir Sie im Online-Antrag nach Ihrer Belegung, bei der Online-Rückmeldung werden Sie auf die entsprechende Seite in der Virtuellen Universität weitergeleitet.
4. Was ist ein Belegbogen?
Der Belegbogen ist ein Nachweis Ihrer Belegung und enthält eine Auflistung der von Ihnen ausgewählten Module/Kurse im jeweiligen Semester (Modul-/Kursnummer, Titel, Anzahl der zu erbringenden ECTS, ggf. Kurswiederholerkennzeichnung und Modul-/Kursgebühren).
Die Belegbögen der vergangenen Semester und des aktuellen Semesters werden Ihnen im studyPORT zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Bitte nehmen Sie den Belegbogen zu Ihren Studienunterlagen, denn es kann sein, dass Sie mit den Belegbögen Belegungen und Studienbelastungen für die Prüfungsämter oder andere Behörden nachweisen müssen.
5. Welche Gebühren fallen mit der Belegung an?
Für den Bezug der Module/Kurse zahlen Sie eine Beleggebühr in Höhe von 11,00 EUR je belegtem ECTS-Punkt.
Ein Preisverzeichnis aller Module und Kurse finden Sie in dem Heft "Studiengangs- und Kursangebot".
6. Wie wiederhole ich Module/Kurse?
Wenn Sie ein Modul nicht im belegten Semester bearbeiten können, haben Sie die Möglichkeit, es vier Folgesemester lang kostenfrei zu wiederholen. Setzen Sie dazu bei der Online-Belegung oder im Rückmeldeantrag ein Häkchen in der Spalte „WHK“ (= Wiederholerkennzeichen). Bei einer kostenfreien Wiederholung erhalten Sie Zugang zur aktuellen Online-Version des Moduls mit den neuen Einsendeaufgaben, die gedruckten Studienmaterialien werden nicht noch einmal verschickt.
| Wiederholung von Modulen | |
|---|---|
| Sommersemester 2025 | kostenpflichtige Erstbelegung |
| Wintersemester 2025/26 (= 1. Folgesemester) | kostenfreie Wiederholung möglich |
| Sommersemester 2026 (= 2. Folgesemester) | kostenfreie Wiederholung möglich |
| Wintersemester 2026/27 (= 3. Folgesemester) | kostenfreie Wiederholung möglich |
| Sommersemester 2027 (= 4. Folgesemester) | kostenfreie Wiederholung möglich |
| Wintersemester 2027/28 | erneute Belegung nur kostenpflichtig möglich |
| Sommersemester 2028 (= 1. Folgesemester) | kostenfreie Wiederholung möglich |
| ... usw. .... |
7. Kann ich ein Modul/einen Kurs auch nach Ablauf von vier Folgesemestern als Wiederholerkurs belegen?
Es ist möglich, ein Modul/einen Kurs auch nach Ablauf von vier Folgesemestern weiter zu belegen. Ab dem fünften Folgesemester ist allerdings keine kostenfreie Belegung mit dem Wiederholerkennzeichen (WHK) mehr möglich, sondern eine kostenpflichtige Neubelegung notwendig. Dies gilt auch, wenn keine Überarbeitung des Moduls/Kurses stattgefunden hat.
8. Wie und wann kann ich weitere Module/Kurse nachbelegen?
Sie können weitere Module/Kurse über studyPORT nachbelegen. Die Nachbelegung ist für das Sommersemester bis zum 15. Mai und für das Wintersemester bis zum 15. November möglich.
Hinweis:
Bei einer Nachbelegung werden Ihnen keine verlängerten Bearbeitungstermine eingeräumt. Je nach Zeitpunkt der Nachbelegung kann sich die für das jeweilige Modul/den jeweiligen Kurs vorgesehene Bearbeitungszeit also erheblich verkürzen.
9. Kann ich meine Belegung nachträglich stornieren?
Sie können Ihre Belegung nachträglich über studyPORT stornieren. Eine Stornierung ist bis Semesterbeginn möglich:
- für ein Sommersemester: vom 1. Dezember bis zum 31. März
- für ein Wintersemester: vom 1. Juni bis zum 30. September
Sollten Sie eine Fehlermeldung erhalten, können Sie sich zur Klärung an studierendensekretariat wenden.
10. Wer überprüft meine Belegung?
Sie selbst sind für die Auswahl Ihrer Module/Kurse verantwortlich. Da die Höhe der Gebühren u.a. von Ihrer Belegung abhängig und eine spätere Stornierung nicht möglich ist, gehen Sie bitte sehr sorgfältig bei der Auswahl vor. Bei Problemen und Fragen nutzen Sie bitte den Studierendenservice.
11. Wie belege ich bei Anerkennung der Studienleistungen?
Wenn Sie beim zuständigen Prüfungsamt der FernUniversität einen Antrag auf Anerkennung von bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen aus einem vorhergehenden Studium gestellt haben oder noch stellen werden, dann belegen Sie bitte nicht die Kurse/Module für die Fächer, für die Sie eine Anerkennung erwarten, da eine spätere Stornierung nicht mehr möglich ist. Besser ist es in einem solchen Fall, nach Zugang des Anerkennungsbescheides ggf. noch Module/Kurse nachzubelegen.
12. Erhalte ich Gebührenerstattung bei Rücksendung von Studienmaterial?
Die Rücksendung von Studienmaterial führt nicht zur Erstattung der Gebühren. Die durch die Bereitstellung der Unterlagen entstandenen Kosten müssen von Ihnen getragen werden
13. Was sind ECTS?
Foto: Hardy WelschStudienservice:
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