Fragen und Antworten zur Einschreibung (FAQ)
Sie haben noch Fragen? Damit lassen wir Sie nicht allein. Kurze und knackige Antworten zu den häufigsten Anliegen rund um die Einschreibung und Zulassung finden Sie in den folgenden thematisch sortieren Rubriken. Darüber hinaus steht Ihnen unser Studienservice gerne hilfreich zur Seite.
Studienplatzgarantie
- 1. Wie bekomme ich einen Studienplatz?
- 2. Gibt es einen Numerus Clausus (NC)?
- 3. Warum gibt es eine Studienplatzgarantie?
Einschreibung beantragen
- 4. Wann kann ich mich einschreiben (Einschreibfristen)?
- 5. Wie kann ich mich einschreiben?
- 6. Welche Unterlagen muss ich zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung einreichen?
Studienplatzgarantie
1. Wie bekomme ich einen Studienplatz?
Sie wählen Ihr gewünschtes Studienangebot aus und stellen einen Antrag auf Einschreibung während der Einschreibfristen. Den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie dann elektronisch an die FernUniversität in Hagen.
2. Gibt es einen Numerus Clausus (NC)?
Nein, an der FernUniversität gibt es keinen Numerus Clausus. Bei einigen Masterstudiengängen wird eine bestimmte Mindestnote vorausgesetzt.
3. Warum gibt es eine Studienplatzgarantie?
Alle Studiengänge sind an der FernUniversität in Hagen zulassungsfrei (kein Numerus Clausus). Daher erhalten alle Personen, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz.
Einschreibung beantragen
4. Wann kann ich mich einschreiben (Einschreibfristen)?
Sie können die Einschreibung zwei Mal im Jahr beantragen:
Einschreibfrist für das Wintersemester: 01. Juni - 31. Juli
Einschreibfrist für das Sommersemester: 01. Dezember - 31. Januar
Die Einschreibung in die psychologischen Studiengänge ist nur zum Wintersemester möglich.
5. Wie kann ich mich einschreiben?
Sie müssen einen Antrag stellen und ihn mit den erforderlichen Unterlagen an die FernUniversität während der Einschreibfrist digital übermitteln.
Die digitale Übermittlung des Antrags und der notwendigen Dokumente erfolgt über das Upload-Portal (Link zum Upload-Portal, nur während der Einschreibfristen).
6. Welche Unterlagen muss ich zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung einreichen?
Der Umfang und die Art der einzureichenden Dokumente hängen von dem ausgewählten Studienangebot ab. Auf den Webseiten zur Einschreibung finden Sie in der Rubrik „Unterlagen für die Einschreibung" eine Auflistung der benötigten Dokumente.
Hinweis: Einfache Kopien der Dokumente reichen aus. Die FernUniversität darf jedoch bei Unstimmigkeiten oder zur Qualitätssicherung (hier stichprobenartig) auch amtlich beglaubigte Kopien der von Ihnen eingereichten Zeugnisse anfordern.