Bekanntgabe

Nachwahl einer Person für die Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung im Senat gemäß § 62b Hochschulgesetz NRW

 

Es ist beabsichtigt, in der Senatssitzung am 19. Oktober 2022 die Vertretung für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung für die (verbleibende) Amtszeit des Senats 2022 – 2024 nach zu wählen.

  • Zur Nachwahl steht die Funktion als Beauftragte oder Beauftragter für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

    Die beauftragte Person wirkt darauf hin, dass den besonderen Bedürfnissen von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Rechnung getragen wird und insbesondere die zu ihren Gunsten geltenden Rechtsvorschriften beachtet werden. Sie wirkt insbesondere bei der Planung und Organisation der Lehr- und Studienbedingungen und beim Nachteilsausgleich hinsichtlich des Zugangs und der Zulassung zum Studium, hinsichtlich des Studiums und hinsichtlich der Prüfungen mit. Sie behandelt Beschwerden von Betroffenen. Beanstandet die beauftragte Person eine Maßnahme, hat die Beanstandung aufschiebende Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, ist das Rektorat zu beteiligen.

    Im Rahmen der vorgenannten Aufgaben sind das Rektorat, die Fakultätsleitungen sowie die Leitungen wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten der beauftragten Person gegenüber auskunftspflichtig. Die beauftragte Person kann gegenüber allen Gremien der Hochschule Empfehlungen und Stellungnahmen abgeben.

    Die Amtszeit beträgt in der Regel zwei Jahre und endet spätestens mit der Amtszeit der gewählten Mitglieder des Senats, d.h. mit Blick auf die aktuelle Amtsperiode des Senats mit Ablauf des 31. März 2024.

    Durch die Wahl wird kein Arbeits- oder Dienstverhältnis mit der FernUniversität in Hagen begründet. Sofern die oder der Beauftragte in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zur FernUniversität steht, wird sie oder er in einem angemessenen Umfang von ihrer oder seiner dienstlichen Tätigkeit freigestellt. Auf Antrag werden die Kosten für den Geschäftsbedarf der beauftragten Person von der Hochschule entsprechend § 40 des Landespersonalvertretungsgesetzes übernommen.

  • Wählbar sind alle Mitglieder der FernUniversität.

  • Die Wahl der Person für die Vertretung für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ist für die Sitzung des Senats am 19. Oktober 2022 (Sitzungsbeginn: 14:00 Uhr) terminiert. Die Senatssitzung findet auf dem Campus der FernUniversität in Hagen statt. Die konkrete Örtlichkeit wird spätestens Anfang Oktober auf der Webseite des Senats bekannt gegeben.

    Kandidierende für die Funktion der/des Beauftragten werden gebeten, ihr Interesse gegenüber dem Senatsvorsitz mit einem maximal zweiseitigen Vorstellungs- und Motivationsschreiben bis zum 06. Oktober 2022 per E-Mail an senatsbetreuung zu bekunden. Die Kandidierenden erhalten zeitnah eine Einladung zur Sitzung des Senates am 19. Oktober 2022 und die Möglichkeit, sich bei dem betreffenden Tagesordnungspunkt den Senatorinnen und Senatoren mit Bezug auf die Funktion kurz vorzustellen (ca. 5 Minuten). Sollten dazu Foliensätze eingesetzt werden, bitten wir die Kandidierenden, diese der Senatsbetreuung (senatsbetreuung) im pdf-Format zur (technischen) Absicherung bis zum Vortag der Sitzung zuzuleiten.

    Sollte eine Vorstellung der/des Kandidierenden vor Ort in Hagen aus triftigen Gründen nicht möglich sein, wird um Mitteilung gebeten.

    Das Wahlverfahren findet gemäß § 10 Geschäftsordnung des Senats statt.

 

Sonstiges

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass der Senat voraussichtlich in seiner Sitzung am 19.10.2022 darüber entscheiden wird, ob § 15 der Grundordnung der FernUniversität in Hagen dahingehend angepasst werden soll, dass künftig zusätzlich eine Stellvertretung der/des Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gewählt und bestellt werden soll.

 

Kontakt für Rückfragen und weitere Informationen:

Geschäftsstelle des Senats der FernUniversität in Hagen
Irmgard Broekmann
Universitätsstraße 11
58097 Hagen
Fon: +49 2331 987-2454 oder 0175 4397 282
E-Mail: senatsbetreuung
E-Mail: irmgard.broekmann