Häufige Fragen zur Krankenversicherung (FAQ)

Sie haben noch Fragen? Antworten zu den häufigsten Anliegen rund um die Krankenversicherung finden Sie auf dieser Webseite. Darüber hinaus hilft Ihnen unser Studienservice gerne weiter.

Falls Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Kranken­versicherungs­situation haben, empfehlen wir den direkten Kontakt zu den gesetzlichen Krankenkassen.

Allgemeines

1. Warum brauche ich einen Krankenversicherungsnachweis?

Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Studienbewerber muss diesen Nachweis erbringen, siehe § 199a Abs. 2 SGB V.

2. Wann muss ich den Krankenversicherungsnachweis vorlegen?

Sie können schon vor Ihrer Bewerbung die Krankenkasse bitten, uns eine entsprechende digitale Meldung zukommen zu lassen. Die Verarbeitung dauert zirka 48 Stunden.

Ohne den Krankenversicherungsnachweis können wir Ihren Antrag auf Einschreibung nicht abschließend bearbeiten. Sollte der Nachweis fehlen, melden wir uns bei Ihnen. Dadurch dauert die Bearbeitung Ihres Antrags natürlich etwas länger.

3. Kann ich schon vor meiner Bewerbung den Krankenversicherungsnachweis veranlassen?

Ja, natürlich. Das beschleunigt sogar unsere Bearbeitung.

4. Was passiert, wenn ich Krankenversicherungsnachweise an mehrere Hochschulen sende?

Sie können mehrere Krankenkassenmeldungen an unterschiedliche Hochschulen veranlassen. Sollten Sie sich nicht einschreiben, werden die Meldungen zu gegebener Zeit gelöscht. Der Krankenversicherungsnachweis verpflichtet Sie nicht zur Aufnahme des Studiums.

5. Wie erbringe ich den Krankenversicherungsnachweis?

Bitten Sie eine gesetzliche Krankenkasse, eine Bestätigung über das Studenten-Meldeverfahren an die FernUniversität zu senden. Wie genau das geht, erfahren Sie hier.

6. Was passiert, wenn ich mich doch nicht bewerbe?

Nichts. Der digitale Krankenversicherungsnachweis wird ohne einen Antrag auf Einschreibung nicht weiter bearbeitet und später gelöscht.

Wenn Sie sich zu einem späteren Semester bewerben, dann benötigen Sie wieder einen neuen digitalen Krankenversicherungsnachweis.

7. Ich bin älter als 30 Jahre. Brauche ich auch dann einen Nachweis?

Ja, denn jeder Studieninteressierte muss diesen Nachweis erbringen, unabhängig vom Alter. Das ist in § 199a Abs. 2 SGB V geregelt und unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studierenden nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V besteht.

8. Ich bin über die freie Heilfürsorge abgesichert. Wie gehe ich vor?

Eine gesetzliche Krankenkasse muss Ihren Krankenversicherungsstatus über das Studenten-Meldeverfahren bestätigen. Dieser Weg ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 199a Abs. 2 SGB V). Abweichende Nachweise dürfen wir nicht akzeptieren.

Bitte wenden Sie sich an die Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren – oder andernfalls an eine beliebige Krankenkasse, die Sie wählen könnten, wenn eine Versicherungspflicht bestünde. Bitten Sie diese Krankenkasse, im Rahmen des digitalen Studenten-Meldeverfahrens eine Bestätigung über Ihren Krankenversicherungsstatus an die FernUniversität in Hagen (Sendenummer H0001901) zu senden.

Das digitale Studenten-Meldeverfahren wurde nur zwischen den Krankenkassen und Hochschulen eingerichtet, private Krankenversicherungen nehmen daran nicht teil. Deshalb muss eine Krankenkasse diese gesetzlich vorgeschriebene digitale Bestätigung des Krankenversicherungsstatus an die FernUniversität senden.

9. Ich bin privat krankenversichert. Wie gehe ich vor?

Eine gesetzliche Krankenkasse muss Ihren Krankenversicherungsstatus über das Studenten-Meldeverfahren bestätigen. Dieser Weg ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 199a Abs. 2 SGB V). Abweichende Nachweise dürfen wir nicht akzeptieren.

Bitte wenden Sie sich an die Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren – oder andernfalls an eine beliebige Krankenkasse, die Sie wählen könnten, wenn eine Versicherungspflicht bestünde. Bitten Sie diese Krankenkasse, im Rahmen des digitalen Studenten-Meldeverfahrens eine Bestätigung über Ihren Krankenversicherungsstatus an die FernUniversität in Hagen (Sendenummer H0001901) zu senden.

Das digitale Studenten-Meldeverfahren wurde nur zwischen den Krankenkassen und Hochschulen eingerichtet, private Krankenversicherungen nehmen daran nicht teil. Deshalb muss eine Krankenkasse diese gesetzlich vorgeschriebene digitale Bestätigung des Krankenversicherungsstatus an die FernUniversität senden.

10. Reicht nicht die Bestätigung meiner privaten Krankenversicherung?

Leider nein. Das digitale Studenten-Meldeverfahren wurde nur zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Hochschulen eingerichtet, private Krankenversicherungen nehmen daran nicht teil. Deshalb muss eine Krankenkasse diese gesetzlich vorgeschriebene digitale Bestätigung des Krankenversicherungsstatus an die FernUniversität senden.

Ausland

11. Ich studiere im Ausland und nicht in Deutschland. Wie gehe ich vor?

Personen mit Wohnsitz im Ausland, die das Fernstudium auch von dort betreiben, müssen keinen Krankenversicherungsnachweis erbringen. Bitte wählen Sie im Bewerbungsformular den entsprechenden Punkt aus.

12. Ich habe nur eine Reiseversicherung (Travel Insurance). Reicht das?

Bitte wenden Sie sich zur Prüfung an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse.

Rechtsgrundlagen

13. Was ist die Rechtsgrundlage für den Krankenversicherungsnachweis?

Es besteht eine Nachweispflicht für jeden Studieninteressierten nach § 199a Abs. 2 SGB V, und zwar unabhängig vom Alter.

14. Worauf basiert die Krankenversicherungspflicht für Studierende?

Grundsätzlich besteht eine Krankenversicherungspflicht für Studentinnen und Studenten bis zum vollendeten 30. Lebensjahr gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 SGB V.


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Webredaktion Studium | 17.03.2026