Digitaler Krankenversicherungsnachweis – unbedingt erforderlich für Ihre Einschreibung!

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Vor Einschreibung in einen Studiengang muss eine gesetzliche Krankenkasse prüfen und digital über das Studentenmeldeverfahren bestätigen, dass Sie krankenversichert sind.

 

So einfach funktioniert’s:

  • Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse den Versicherungsnachweis für Hochschulen an.
  • Die Krankenkasse sendet über das Studentenmeldeverfahren eine digitale Bestätigung.
  • Dazu benötigt die Krankenkasse die Absendernummer H0001901 der FernUniversität.

Nicht gesetzlich krankenversichert? Auch das muss eine gesetzliche Krankenkasse bestä­tigen. Das Verfahren ist dasselbe wie oben beschrieben. Bitte nehmen Sie Kontakt mir Ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse auf – oder mit einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse, wenn Sie noch nie gesetzlich versichert waren.

 

 Ohne diesen Nachweis dürfen Sie nicht eingeschrieben werden (§ 199a SGB V).

 

Unser Tipp: Fordern Sie Ihre digitale Krankenversicherungsbestätigung rechtzeitig an, gerne schon vor dem Ausfüllen des Onlineantrags – aus technischen Gründen für das Wintersemester nicht vor dem 1. Juni, fürs Sommersemester nicht vor dem 1. Dezember.

 

Bei Vollzeitstudierenden bis zum 30. Lebensjahr besteht zudem in der Regel eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studierenden (KVdS), von der Sie sich auf Antrag zugunsten einer privaten Krankenversicherung befreien lassen können.

Für eine individuelle Beratung zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an die gesetzlichen Krankenkassen.

 

Studium und Krankenversicherung – was ist zu beachten?

  • Wenn Sie als Arbeitnehmer durch ihre eigene Berufstätigkeit gesetzlich krankenversichert sind und nebenberuflich studieren, dann fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse eine digitale Bestätigung für die FernUniversität in Hagen an (Sendenummer H0001901). Oft gibt es eine entsprechende Funktion im Internet­portal oder in der App Ihrer Krankenkasse.

  • Das digitale Studenten-Meldeverfahren wurde nur zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Hochschulen eingerichtet, private Krankenversicherungen nehmen daran nicht teil. Deshalb muss eine gesetzliche Krankenkasse diese gesetzlich vorgeschriebene digitale Bestätigung des Kranken­versicherungs­status an die FernUniversität senden.

    Dieser Weg ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 199a Abs. 2 SGB V) und betrifft auch versicherungsfreie, von der Versicherungspflicht befreite oder nicht versicherungs­pflichtige Personen. Abweichende Nachweise dürfen wir nicht akzeptieren.

    Bitte wenden Sie sich an die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren – oder an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse, die Sie wählen könnten, wenn eine Versicherungspflicht bestünde. Bitten Sie diese gesetzliche Krankenkasse, im Rahmen des digitalen Studenten-Meldeverfahrens eine Bestätigung über Ihren Kranken­versicherungs­status an die FernUniversität in Hagen (Sendenummer H0001901) zu senden.

    • Junge Menschen, die ein Vollzeitstudium beginnen, sind bis zum 25. Geburtstag in der Regel über die Familienversicherung der Eltern beitragsfrei mitversichert.
    • Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres besteht regelmäßig eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) mit kostengünstigen Beiträgen. Davon kann auf Antrag befreit werden, um eine private Kranken­versicherung zu wählen. Den Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungs-Pflicht (KVdS-Befreiung) müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihres Studiums stellen. Bitte lassen Sie sich jedoch über die möglichen Folgen beraten.
    • Nach Vollendung des 30. Lebensjahres oder in anderen Situationen ist oft eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse möglich.

    In allen Fällen benötigen wir eine digitale Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus. Das gilt auch dann, wenn Sie durch Ihre Eltern privat krankenversichert sind oder sich von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) haben befreien lassen.

    Bitte fordern Sie bei der Krankenkasse eine digitale Meldung über den Versicherungsstatus für die FernUniversität in Hagen an (Sendenummer H0001901). Oft gibt es eine entsprechende Funktion im Internet­portal oder in der App Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie bzw. Ihre Eltern aktuell nicht gesetzlich krankenversichert sind, wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand oder an eine beliebige Krankenkasse, die gewählt werden könnte, wenn eine Versicherungspflicht bestünde.

    Die gesetzlichen Krankenkassen beraten Sie gerne.

  • Studiengangszweithörende haben bei Einschreibung an der Ersthochschule ihre Krankenversicherung nachgewiesen. Wir benötigen keinen erneuten Nachweis.

  • Wenn Sie im Ausland wohnen und von dort aus studieren, benötigen wir keinen Krankenversicherungsnachweis von Ihnen.

 

Häufige Fragen zur Krankenversicherung (FAQ)

Antworten auf regelmäßig gestellte Fragen zur Krankenversicherung finden Sie hier.

Zu den FAQ.

 

Kontakt

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Webredaktion Studium | 17.11.2025