Anerkennung von Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Es obliegt der antragstellenden Person, die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung bereitzustellen.

Wer ist zuständig?

Zuständig für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss des gewählten Studiengangs.
Informationen zum Verfahren der Anerkennung erhalten Sie beim Prüfungsamt der zuständigen Fakultät der FernUniversität.

Über die Anerkennung von an der FernUniversität erbrachten Leistungen an einer anderen Hochschule entscheidet die dort zuständige Stelle.

Webredaktion Studium | 08.04.2024