Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Vollzeitstudierende der FernUni haben die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Sie können dann Beihilfen als unverzinsliches Darlehen erhalten. Zuständig fürs Bearbeiten der Anträge sind die jeweiligen Studentenwerke- in unserem Fall Studierendenwerk Dortmund.
BAföG: Kontakt an der FernUniversität
Falls Sie einen BAföG-Antrag stellen wollen, können Sie die erforderliche Bescheinigung nach § 9 BAföG beim Studierendensekretariat der FernUniversität formlos (auch bereits mit dem Zulassungsantrag) oder per E-Mail anfordern.
Die Bescheinigung nach § 48 BAföG wird Ihnen vom Prüfungsamt Ihrer Fakultät ausgestellt:
Webredaktion Studium
| 14.07.2020