Sozialbeitrag für FernUni-Studierende ab Wintersemester 2025/26
Foto: Torsten Silz
Ab dem Wintersemester 2025/26 zahlen erstmals auch Studierende der FernUniversität in Hagen einen Sozialbeitrag. Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Dortmund hat dies am 21. März 2025 beschlossen.
Die Höhe beträgt 16 Euro pro Semester. Die FernUniversität ist verpflichtet, diesen Betrag einzuziehen und vollständig an das Studierendenwerk Dortmund weiterzugeben. Sie selbst war an der Entscheidung nicht beteiligt und profitiert nicht von den Einnahmen. Im Dezember erhalten alle Studierenden dazu einen Gebührenbescheid.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum neuen Sozialbeitrag, den Hintergründen und den angebotenen Services. Weitere Informationen zum Sozialbeitrag sowie Ansprechpersonen für Rückfragen finden Sie auf der Internetseite des Studierendenwerks Dortmund. (Kontaktformular am Ende der Seite)
Hintergrund & Rechtsgrundlage
Bisher waren FernUni-Studierende vom Sozialbeitrag ausgenommen. Das ändert sich nun. Rechtsgrundlage ist das Studierendenwerksgesetz Nordrhein-Westfalen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 StWG).
Das Studierendenwerk Dortmund ist für die TU Dortmund, die FH Dortmund, die FH Südwestfalen, die Folkwang Universität der Künste (Standort Dortmund) und die FernUniversität in Hagen zuständig. Es ist berechtigt, von den Studierenden dieser Hochschulen Beiträge zur Finanzierung seiner Aufgaben zu erheben.
Die Entscheidung begründet das Studierendenwerk mit dem Ziel einer gerechteren Verteilung:
- Bisher trugen vor allem die Präsenzstudierenden die Grundkosten für Verwaltung, Gebäudemanagement sowie soziale und kulturelle Angebote.
- Künftig beteiligen sich auch FernUni-Studierende mit einem reduzierten Beitrag.
Beitragshöhen im Vergleich:
- FernUniversität: 16 Euro pro Semester
- Präsenzhochschulen im Zuständigkeitsgebiet: 97 Euro pro Semester
Services des Studierendenwerks für FernUni-Studierende
Auch wenn FernUni-Studierende die Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks in der Regel nicht nutzen können, stehen ihnen viele weitere Leistungen offen. In den vergangenen Jahren wurden diese Services ausgebaut – auch mit Blick auf digitale Angebote:
- Psychologische Beratung (inkl. Online-Formate)
- Sozialberatung und finanzielle Beratung
- Beantragung von Notfallhilfen
- Teilnahme am Kultur-Programm vor Ort und im digitalen Raum
FernUni-Studierende können außerdem die Mensen in Dortmund und am Campus Hagen zu Studierendenpreisen nutzen. Zudem sind sie in den Wohnanlagen des Studierendenwerks Dortmund (stwdo) wohnberechtigt.
Die FernUniversität setzt sich dafür ein, dass diese Angebote besser auf die Bedürfnisse der Fernstudierenden abgestimmt werden und sich sinnvoll mit bestehenden Services der FernUniversität ergänzen. Dazu stehen wir im Austausch mit dem Studierendenwerk und der Studierendenvertretung.
Häufige Fragen zum Sozialbeitrag (FAQ)
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Ab dem Wintersemester 2025/26 fällt für alle FernUni-Studierenden ein zusätzlicher Sozialbeitrag in Höhe von 16 €/Semester an.
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Der Sozialbeitrag wird nur bei Studierenden mit Hörerstatus Vollzeit oder Teilzeit erhoben.
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Das Studierendenwerk Dortmund berücksichtigt bei der Erhebung des Beitrags erstmals alle Hochschulen in seinem Zuständigkeitsbereich – wozu auch die FernUni gehört.
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Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Dortmund. Die FernUniversität war daran nicht beteiligt.
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Nein. Die Beiträge fließen vollständig an das Studierendenwerk. Die FernUni erhält keine Mittel daraus.
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Es dient der Finanzierung sozialer und kultureller Angebote für Studierende. Einige davon stehen auch Fernstudierenden offen (z. B. Beratung, Online-Veranstaltungen).
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Die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung wurde geprüft und bestätigt. Wir stellen sicher, dass die Umsetzung des Beitragseinzugs transparent und rechtssicher erfolgt. Wir setzten uns dafür ein, eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage des Beitrags auf Basis der nun möglichen Angebote zu erhalten.
Allgemeine Informationen zu den Gebühren der FernUniversität finden Sie hier:
Weitere Fragen zum Sozialbeitrag?
Weitere Infos zum Sozialbeitrag und Ansprechpersonen für Rückfragen beim STWDo
(Kontaktformular für Rückfragen am Ende der Seite!)