Exmatrikulation: Das Studium endet ...
Foto: Torsten Silz
Der schönste Grund für die Exmatrikulation ist das bestandene Studium. Wir sagen: Herzlichen Glückwunsch! Nach der Aushändigung Ihres Zeugnisses werden Sie zum Ende des laufenden Semesters von der Universitätsverwaltung automatisch exmatrikuliert. Es sei denn, Sie studieren noch etwas anderes – zum Beispiel einen anderen Studiengang oder ein konsekutives Masterstudium.
... bei fehlender Rückmeldung ...
Wie an staatlichen Universitäten üblich, müssen sich Studierende mit einer Rückmeldung für das kommende Semester anmelden, wenn sie weiterhin studieren möchten. Die jeweiligen Fristen sind dabei zu beachten. Wenn Sie im kommenden Semester nicht mehr studieren möchten, dann melden Sie sich einfach nicht zurück. Bleibt Ihre Rückmeldung nämlich aus, so werden Sie zum Ende des laufenden Semesters von Amts wegen automatisch exmatrikuliert: im Sommersemester zum 30. September, im Wintersemester zum 31. März.
... oder jederzeit auf Ihren Wunsch.
Einen Antrag auf Exmatrikulation können Sie jederzeit selbst stellen. Sie werden dann entweder sofort oder zum Semesterende exmatrikuliert, je nach Wunsch. Die bereits entstandenen Gebühren sind in vollem Umfang zu bezahlen. Wie Sie auf der Seite über Kosten nachlesen können, werden Studierende der FernUniversität jedoch nur an dem besonderen Aufwand für die Fernlehre beteiligt. Das Studium ist somit insgesamt dennoch sehr günstig.
Antrag auf Exmatrikulation
- Ihre Mitgliedschaft in der FernUniversität endet.
- Sie verlieren Ihre studentischen Rechte (z.B. Mitwirkung im Senat) und Pflichten.
- Ihre studentische Krankenversicherung wird informiert, falls vorhanden.
- Ihr FernUni-Account wird nach 90 Tagen gesperrt und danach gelöscht.
- Ihr Online-Zugriff auf das Studienmaterial endet.
- Der Studierendenausweis wird ungültig.
- Bereits entstandene Gebühren sind weiterhin zu begleichen.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte per E-Mail an bescheinigung oder per Post an die FernUniversität in Hagen, Studierendensekretariat, Universitätsstr. 47, Gebäude 9, 58097 Hagen.
Semesterkosten bei Exmatrikulation
Exmatrikulation vor Semesterbeginn:
Sofern Sie sich vor Semesterbeginn exmatrikulieren – bis einschließlich 31. März vor dem neuen Sommersemester oder bis einschließlich 30. September vor dem neuen Wintersemester – fallen für das neue Semester keine Kosten an.
Exmatrikulation nach Semesterbeginn:
Wenn Sie sich erst nach dem Start des Semesters – ab dem 01. April im neuen Sommersemester oder ab dem 01. Oktober im neuen Wintersemester – exmatrikulieren, sind die Kosten des neuen Semesters entstanden und zu begleichen.
Häufige Fragen zur Exmatrikulation (FAQ)
Antworten auf regelmäßig gestellte Fragen zur Beendigung des Fernstudiums finden Sie in unseren FAQ.
Kontakt
Sie haben noch Fragen zum Fernstudium an der FernUni? Melden Sie sich gerne bei uns!
Foto: Hardy Welsch
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