Exmatrikulation: Das Studium endet ...

Foto: Torsten Silz

Der schönste Grund für die Exmatrikulation ist das bestandene Studium. Wir sagen: Herzlichen Glückwunsch! Nach der Aushändigung Ihres Zeugnisses werden Sie zum Ende des laufenden Semesters von der Universitätsverwaltung automatisch exmatrikuliert. Es sei denn, Sie studieren noch etwas anderes – zum Beispiel einen anderen Studiengang oder ein konsekutives Masterstudium.

 

... bei fehlender Rückmeldung ...

Wie an staatlichen Universitäten üblich, müssen sich Studierende mit einer Rückmeldung für das kommende Semester anmelden, wenn sie weiterhin studieren möchten. Die jeweiligen Fristen sind dabei zu beachten. Wenn Sie im kommenden Semester nicht mehr studieren möchten, dann melden Sie sich einfach nicht zurück. Bleibt Ihre Rückmeldung nämlich aus, so werden Sie zum Ende des laufenden Semesters von Amts wegen automatisch exmatrikuliert: im Sommersemester zum 30. September, im Wintersemester zum 31. März.

 

... oder jederzeit auf Ihren Wunsch.

Einen Antrag auf Exmatrikulation können Sie jederzeit selbst stellen. Sie werden dann entweder sofort oder zum Semesterende exmatrikuliert, je nach Wunsch. Die bereits entstandenen Gebühren sind in vollem Umfang zu bezahlen. Wie Sie auf der Seite über Kosten nachlesen können, werden Studierende der FernUniversität jedoch nur an dem besonderen Aufwand für die Fernlehre beteiligt. Das Studium ist somit insgesamt dennoch sehr günstig.

 

Antrag auf Exmatrikulation

  • Ihre Mitgliedschaft in der FernUniversität endet.
  • Sie verlieren Ihre studentischen Rechte (z.B. Mitwirkung im Senat) und Pflichten.
  • Ihre studentische Krankenversicherung wird informiert, falls vorhanden.
  • Ihr FernUni-Account wird nach 90 Tagen gesperrt und danach gelöscht.
  • Ihr Online-Zugriff auf das Studienmaterial endet.
  • Der Studierendenausweis wird ungültig.
  • Bereits entstandene Gebühren sind weiterhin zu begleichen.

Direkt zum Antrag

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte per E-Mail an bescheinigung oder per Post an die FernUniversität in Hagen, Studierendensekretariat, Universitätsstr. 47, Gebäude 9, 58097 Hagen.

 

Semesterkosten bei Exmatrikulation

Ab dem Sommersemester 2026 gelten vereinfachte Regelungen für die bei Exmatrikulation zu entrichtenden Semesterkosten:

Exmatrikulation vor Beginn des Sommersemesters 2026, z.B. bei Antragsrücknahme:
Sofern Sie sich vor Studienaufnahme bis einschließlich 31. März 2026 exmatrikulieren, fallen für das Sommersemester 2026 keine Kosten an.

Exmatrikulation nach Start des Sommersemesters 2026:
Wenn Sie sich nach dem Start des Sommersemesters 2026 am 01. April 2026 oder später exmatrikulieren, sind die Kosten für das Sommersemester 2026 zu begleichen.

 
 

Bisherige Regelung bis einschließlich Wintersemester 2025/26

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Wenn Sie sich bereits für das neue kommende Semester zurückgemeldet haben, fallen bei Exmatrikulation vor Beginn des neuen Semesters je nach Zeitpunkt schon Kosten für das neue Semester an. Gleiches gilt, wenn Sie vor dem Start Ihres Studiums den Antrag auf Einschreibung / Zulassung zurückziehen. Mehr erfahren Sie in der Tabelle:

Kosten bei Exmatrikulation / Antragszurückziehung* vor dem neuen Sommersemester
01.12. bis 31.01. Es fallen keine Kosten an.
01.02. bis 28.02. Grundgebühr und Studierendenbeitrag müssen bezahlt werden.
Die belegten Module können noch storniert werden (Verwaltungsgebühr 5 Euro).
01.03. bis 30.09. Alle Kosten sind in vollem Umfang zu begleichen:
Grundgebühr, Studierendenbeitrag, Beleggebühren für die Modulbelegung.
Kosten bei Exmatrikulation / Antragszurückziehung* vor dem neuen Wintersemester
01.06. bis 31.07. Es fallen keine Kosten an.
01.08. bis 31.08. Grundgebühr und Studierendenbeitrag müssen bezahlt werden.
Die belegten Module können noch storniert werden (Verwaltungsgebühr 5 Euro).
01.09. bis 31.03. Alle Kosten sind in vollem Umfang zu begleichen:
Grundgebühr, Studierendenbeitrag, Beleggebühren für die Modulbelegung.

* Zurückziehung eines Antrags auf Rückmeldung, Einschreibung oder Zulassung.
 
 
 
 

Häufige Fragen zur Exmatrikulation (FAQ)

Antworten auf regelmäßig gestellte Fragen zur Beendigung des Fernstudiums finden Sie in unseren FAQ.

Zu den FAQ

 

Kontakt

Sie haben noch Fragen zum Fernstudium an der FernUni? Melden Sie sich gerne bei uns!

Studienservice Foto: Hardy Welsch

Studienservice

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Telefon: +49 2331 987-2444

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Webredaktion Studium | 08.01.2026