Häufige Fragen zu Bescheinigungen (FAQ)

Bescheinigungen im Griff – schnell zur richtigen Info! Ob Bafög, Rentenversicherung oder Bildungsurlaub: Hier in den FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Bescheinigungen. Und falls doch mal etwas fehlt, hilft unser Studienservice gerne weiter.

 

Allgemeines zu Bescheinigungen

  • Die FernUniversität stellt unter anderem Immatrikulations-, Studien-, BAföG- und Leistungs­bescheini­gungen aus. Auch Belegbögen und Bescheinigungen zur Studienbelastung stehen in studyPORT zur Verfügung.

  • Die meisten Bescheinigungen können Sie rund um die Uhr in studyPORT unter dem Menüpunkt „Bescheinigungen“ abrufen.

    Eine Übersicht der bereits absolvierten Prüfungen finden Sie im Prüfungsportal.

  • Alle Bescheinigungen stehen als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese bei Bedarf ausdrucken oder digital weiterleiten.

 

Bescheinigungen für besondere Zwecke

Die FernUniversität stellt eine Reihe standardisierter Bescheinigungen zum spontanen Abruf in studyPORT bereit. Für Sonderbescheinigungen, beispielsweise die Semesteranerkennung im BAföG-Kontext oder Bildungsurlaub erhalten Sie individuell erstellte Nachweise. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie diese erhalten und an wen Sie sich wenden können.

  • Diese Bescheinigung wird automatisch im studyPORT bereitgestellt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

  • Diese Bescheinigungen stellt das zuständige Prüfungsamt Ihrer Fakultät aus.

  • Eine Bescheinigung über Ihre Studienzeiten steht in studyPORT zur Verfügung. Darin sind alle relevanten Daten über Ihren Studiengang, Hörerstatus und die Studiendauer enthalten.

  • In der Regel benötigt das Finanzamt einen Nachweis über die Kosten des Studiums. Sie können dem Finanzamt die Kopie Ihres Gebührenbescheides vorlegen und die Zahlung mit Ihrem Kontoauszug belegen. Sollten Sie einen individuelle Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an gebuehren.

  • Alle Informationen sowie die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf der Seite zum Bildungsurlaub. Da jedes Bundesland eigene Regelungen für den Bildungsurlaub hat, wird nach Klärung eine individuelle Bescheinigung ausgestellt.

  • Bitte senden Sie Ihr Anliegen per E-Mail an bescheinigung. Beschreiben Sie dabei kurz, welche Angaben die Bescheinigung enthalten soll. Für leistungsbezogene Bescheinigungen, beispielsweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Ihrer Fakultät.

  • Bitte senden Sie Ihr Anliegen per E-Mail an bescheinigung. Geben Sie bitte dabei Ihren Namen, Geburtsdatum, Matrikelnummer und Ihre Studienzeiten an.

 

Technisches & Organisatorisches

  • Solange Sie eingeschrieben sind, haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Bescheinigungen. Nach der Exmatrikulation bleibt der Zugriff auf studyPORT noch 90 Tage lang bestehen. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihre Bescheinigungen weiterhin herunterladen. Nach Ablauf dieser Frist senden Sie bitte eine E-Mail an bescheinigung und geben Ihre frühere Matrikelnummer an.

  • Bitte prüfen Sie, ob Sie für das aktuelle Semester rückgemeldet sind. Nur dann werden die aktuellen Bescheinigungen automatisch generiert und angezeigt.

  • Grundsätzlich werden alle Bescheinigungen digital bereitgestellt. In begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn ein Zugriff auf studyPORT nicht möglich ist, kann eine Zusendung per Post erfolgen.

  • Ja, einige Bescheinigungen – beispielsweise die Immatrikulationsbescheinigung – stehen zusätzlich in englischer Sprache im studyPORT zur Verfügung. Darüber hinaus fertigt das Auslandsamt individuelle Bescheinigungen an. Bitte wenden Sie scih an auslandsamt.

 

Kontakt

Sie haben noch Fragen zum Fernstudium an der FernUni? Melden Sie sich gerne bei uns!

Studienservice Foto: Hardy Welsch

Studienservice

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Telefon: +49 2331 987-2444

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Webredaktion Studium | 28.07.2025