Häufige Fragen zu Bescheinigungen (FAQ)

Sie haben noch Fragen? Antworten zu den häufigsten Anliegen rund um Bescheinigungen finden Sie auf dieser Webseite. Darüber hinaus hilft Ihnen unser Studienservice gerne weiter.

Allgemeines zu Bescheinigungen

1. Welche Bescheinigungen kann ich an der FernUniversität erhalten?

Die FernUniversität stellt unter anderem Immatrikulations-, Studien-, BAföG- und Leistungsbescheinigungen aus. Auch Belegbögen und Bescheinigungen zur Studienbelastung stehen in studyPORT zur Verfügung.

2. Wo finde ich meine aktuellen Bescheinigungen?

Die meisten Bescheinigungen können Sie rund um die Uhr in studyPORT unter dem Menüpunkt „Bescheinigungen“ abrufen.

Eine Übersicht der bereits absolvierten Prüfungen finden Sie im Prüfungsportal.

3. In welchem Format erhalte ich die Bescheinigungen?

Alle Bescheinigungen stehen als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese bei Bedarf ausdrucken oder digital weiterleiten.

Bescheinigungen für besondere Zwecke

Die FernUniversität stellt eine Reihe standardisierter Bescheinigungen zum spontanen Abruf in studyPORT bereit. Für Sonderbescheinigungen, beispielsweise die Semesteranerkennung im BAföG-Kontext oder Bildungsurlaub erhalten Sie individuell erstellte Nachweise. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie diese erhalten und an wen Sie sich wenden können.

4. Wie erhalte ich eine BAföG-Bescheinigung nach § 9 BAföG (Formblatt 2)?

Diese Bescheinigung wird automatisch im studyPORT bereitgestellt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

5. Wo erhalte ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Bescheinigung nach § 48 BAföG?

Diese Bescheinigungen stellt das zuständige Prüfungsamt Ihrer Fakultät aus.

6. Wo finde ich eine Bescheinigung für die Deutsche Rentenversicherung?

Eine Bescheinigung über Ihre Studienzeiten steht in studyPORT zur Verfügung. Darin sind alle relevanten Daten über Ihren Studiengang, Hörerstatus und die Studiendauer enthalten.

7. Welche Bescheinigung kann ich dem Finanzamt vorlegen?

In der Regel benötigt das Finanzamt einen Nachweis über die Kosten des Studiums. Sie können dem Finanzamt die Kopie Ihres Gebührenbescheides vorlegen und die Zahlung mit Ihrem Kontoauszug belegen. Sollten Sie einen individuelle Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an gebuehren.

8. Wo finde ich Bescheinigungen für den Bildungsurlaub?

Alle Informationen sowie die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf der Seite zum Bildungsurlaub. Da jedes Bundesland eigene Regelungen für den Bildungsurlaub hat, wird nach Klärung eine individuelle Bescheinigung ausgestellt.

9. Ich benötige eine individuell formulierte Bescheinigung. An wen kann ich mich wenden?

Bitte senden Sie Ihr Anliegen per E-Mail an bescheinigung. Beschreiben Sie dabei kurz, welche Angaben die Bescheinigung enthalten soll. Für leistungsbezogene Bescheinigungen, beispielsweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Ihrer Fakultät.

10. Ich bin exmatrikuliert. Wie kann ich nachträglich eine Bescheinigung anfordern?

Bitte senden Sie Ihr Anliegen per E-Mail an bescheinigung. Geben Sie bitte dabei Ihren Namen, Geburtsdatum, Matrikelnummer und Ihre Studienzeiten an.

Technisches & Organisatorisches

11. Wie lange stehen die Bescheinigungen im studyPORT zur Verfügung?

Solange Sie eingeschrieben sind, haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Bescheinigungen. Nach der Exmatrikulation bleibt der Zugriff auf studyPORT noch 90 Tage lang bestehen. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihre Bescheinigungen weiterhin herunterladen. Nach Ablauf dieser Frist senden Sie bitte eine E-Mail an bescheinigung und geben Ihre frühere Matrikelnummer an.

12. Warum werden die neuen Bescheinigungen nicht angezeigt?

Bitte prüfen Sie, ob Sie für das aktuelle Semester rückgemeldet sind. Nur dann werden die aktuellen Bescheinigungen automatisch generiert und angezeigt.

13. Können Bescheinigungen auch per Post zugesendet werden?

Grundsätzlich werden alle Bescheinigungen digital bereitgestellt. In begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn ein Zugriff auf studyPORT nicht möglich ist, kann eine Zusendung per Post erfolgen.

14. Werden auch englischsprachige Bescheinigungen angeboten?

Ja, einige Bescheinigungen – beispielsweise die Immatrikulationsbescheinigung – stehen zusätzlich in englischer Sprache im studyPORT zur Verfügung. Darüber hinaus fertigt das Auslandsamt individuelle Bescheinigungen an. Bitte wenden Sie sich an auslandsamt.


Service-center-telefongespraech-hwFoto: Hardy Welsch

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Webredaktion Studium | 17.03.2026