Häufige Fragen zur Beurlaubung (FAQ)
Sie haben noch Fragen? Antworten zu den häufigsten Anliegen rund um die Beurlaubung finden Sie auf dieser Webseite. Darüber hinaus hilft Ihnen unser Studienservice gerne weiter.
- 1. Wann muss ich eine Beurlaubung beantragen?
- 2. Ist eine verspätete Beurlaubung möglich?
- 3. Ist eine rückwirkende Beurlaubung möglich?
- 4. Wie schnell wird mein Beurlaubungsantrag bearbeitet?
- 5. Welche Vorteile bietet mir ein Urlaubssemester?
- 6. BAföG und Beurlaubung – was muss ich beachten?
- 7. Krankenversicherung und Beurlaubung – was muss ich beachten?
- 8. Worin liegt der Unterschied zwischen einer Beurlaubung und einer Rückmeldung ohne Modulbelegung?
- 9. Darf ich während eines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen?
- 10. Führt eine Beurlaubung zur Prüfungsabmeldung?
1. Wann muss ich eine Beurlaubung beantragen?
Eine Beurlaubung ersetzt die Rückmeldung. Daher kann ein Urlaubssemester nur während der Rückmeldefristen beantragt werden:
- vom 1. Juni bis zum 30. September für das am 1. Oktober startende Wintersemester
- vom 1. Dezember bis zum 31. März für das am 1. April startende Sommersemester
2. Ist eine verspätete Beurlaubung möglich?
Nein, eine verspätete Beurlaubung ist nicht möglich.
3. Ist eine rückwirkende Beurlaubung möglich?
Eine rückwirkende Beurlaubung ist nur in nachgewiesenen Härtefällen zulässig, wenn das Studium aufgrund eines schweren Unfalls oder einer unvorhersehbaren schweren Erkrankung im ganzen Semester gar nicht möglich ist. Das gilt jedoch nur für das noch nicht abgeschlossene Semester. Ein beendetes Semester kann in keinem Fall nachträglich beurlaubt werden. Wir bieten Ihnen Unterstützung beim Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Wichtig: Belegte Module bleiben bestehen und die Gebühren müssen vollständig gezahlt werden. Bitte beachten Sie die Möglichkeiten zur kostenfreien Wiederholung von Modulen.
4. Wie schnell wird mein Beurlaubungsantrag bearbeitet?
Die Antragsbearbeitung kann bis zu drei Wochen andauern.
5. Welche Vorteile bietet mir ein Urlaubssemester?
Ein Urlaubssemester erhöht zwar die Anzahl Ihrer Hochschulsemester, aber es wird nicht als Fachsemester und somit auch nicht für das Probestudium gewertet.
6. BAföG und Beurlaubung – was muss ich beachten?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen BAföG-Amt auf, um mehr über die Folgen einer Beurlaubung auf Ihr BAföG zu erfahren.
7. Krankenversicherung und Beurlaubung – was muss ich beachten?
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um mehr über die Folgen einer Beurlaubung auf Ihre Krankenversicherung zu erfahren. Das gilt insbesondere bei Familienversicherung oder studentischer Krankenversicherung.
8. Worin liegt der Unterschied zwischen einer Beurlaubung und einer Rückmeldung ohne Modulbelegung?
Beurlaubung
- Ein Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester gezählt.
- Studien- und Prüfungsleistungen dürfen grundsätzlich nicht erbracht werden. Ausnahmen gelten nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, zum Beispiel für die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, Auslandssemester oder bei einer Beurlaubung aufgrund von Kindererziehung oder Pflege.
- Eine Beurlaubung kann Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf BAföG sowie auf Ihre studentische Krankenversicherung haben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen über mögliche Folgen für Ihre persönliche Situation.
Rückmeldung ohne Modulbelegung
- Das Semester zählt als reguläres Fachsemester.
- Es werden keine Module belegt.
- Eine Beurlabung liegt nicht vor; die studierendenrechtliche Einschreibung bleibt unverändert bestehen.
9. Darf ich während eines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen?
Während eines Urlaubssemesters ist die Teilnahme an den Prüfungen grundsätzlich nicht zulässig.
Ausnahmen:
- Die Wiederholung einer bereits nicht bestandenen Prüfung ist für alle beurlaubte Studierende möglich.
- Eine erstmalige Teilnahme an den Prüfungen ist zulässig, wenn die Beurlaubung aufgrund eines Auslandssemesters, der Erziehung eines Kindes oder der Pflege naher Angehöriger erfolgt.
In diesen Fällen ist die Belegung der entsprechenden Module zulässig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Studierendensekretariat unter studierendensekretariat.
10. Führt eine Beurlaubung zur Prüfungsabmeldung?
Nein, melden Sie sich bitte selbst im Prüfungsportal ab.
Foto: Hardy WelschStudienservice:
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