FAQ Rückmeldung

Was bedeutet Rückmeldung?

Die Rückmeldung ist eine Anmeldung für das nächste Semester. Durch die Rückmeldung erklären Sie, dass Sie das Studium auch im kommenden Semester fortsetzen möchten. Die Rückmeldung muss für jedes Semester neu beantragt werden.

Wie melde ich mich zurück?

  1. Studierende, die sich in ihrem bisherigen Studiengang/Hörerstatus oder für das Akademiestudium zurückmelden möchten, nutzen die Online-Rückmeldung mit ihrem Account über den virtuellen Studienplatz. Sie werden im Rahmen der Online-Rückmeldung automatisch zur Kursbelegung weitergeleitet, die Sie direkt mit der Rückmeldung vornehmen sollten.
  2. Studierende, die zum kommenden Semester eine Änderung beantragen möchten (Hörerstatuswechsel, Studiengangswechsel) können dies nicht online beantragen, sondern müssen dafür das schriftliche Rückmeldeformular benutzen.

Was mache ich, wenn der Server ausgefallen ist?

Sollte es während bzw. zum Ende der Rückmeldefrist zu einem Serverausfall kommen, und eine Online-Rückmeldung ist dann nicht möglich, so können Sie ausnahmsweise die Rückmeldung formlos schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) beantragen. Wichtig ist dabei jedoch, dass Sie Ihre Matrikelnummer und die fünfstelligen Nummern der Kurse bzw. der Module angeben, die Sie im kommenden Semester belegen möchten.

Ist eine Rückmeldung trotz ausstehender Gebühren möglich?

Sollten noch Gebühren aus dem vorhergehenden Semester ausstehen, ist in der Regel eine Online-Rückmeldung nicht möglich. Daher sollten Sie zunächst einmal die ausstehenden Gebühren entrichten und die Rückmeldung schriftlich beantragen.

Was passiert, wenn ich mich nicht zurückmelde?

Sofern Sie sich nicht zurückmelden, werden Sie mit Ablauf des laufenden Semesters wegen nicht erfolgter Rückmeldung exmatrikuliert.

Wie beantrage ich einen Studiengangswechsel?

Einen Studiengangswechsel können Sie nicht über die Online-Funktion beantragen. Dies ist nur mit dem schriftlichen Rückmeldeantrag mit Änderung möglich.
Wenn Sie in mindestens zwei Studiengängen eingeschrieben sind, teilen Sie bitte mit, welcher Studiengang ersetzt werden soll.

Wie beantrage ich einen Wechsel meines Hörerstatus?

Einen Wechsel des Hörerstatus können Sie nicht über die Online-Funktion beantragen. Dies ist nur mit dem schriftlichen Rückmeldeantrag möglich.
Ein Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium und umgekehrt oder ein Wechsel in das Akademiestudium ist ohne die Vorlage weiterer Unterlagen möglich.

In diesem Fall ist es ausreichend, wenn Sie in dem Rückmeldeantrag die Punkte 1-9 ausfüllen und den Antrag unterschreiben. Das Ausfüllen der Anlage entfällt.

Falls Sie einen Wechsel vom Akademiestudium in das ordentliche Teilzeit- oder Vollzeitstudium beantragen oder Ihren Hörerstatus zum Studiengangszwiethörer/in ändern möchten, müssen Sie den Rückmeldeantrag sowie die dazu gehörende Anlage ausfüllen.

Wie beantrage ich den Wechsel vom Akademiestudium in einen Studiengang?

Akademiestudierende beantragen die Einschreibung in einen Studiengang mit dem schriftlichen Rückmeldeantrag. Für die Änderung sind insbesondere Angaben hinsichtlich des gewünschten Hörerstatus (Vollzeit-, Teilzeitstudierende oder Studiengangszweithörende) und Studiengangs erforderlich.

Hinweis:
Akademiestudierende, die die Voraussetzungen für eine Einschreibung in einen Studiengang erfüllen, sollten sich zwecks Anerkennung ihrer Leistungen an das jeweils zuständige Prüfungsamt wenden. Sollte im Akademiestudium die Anzahl der Prüfungsversuche ausgeschöpft sein, wird dringend empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob ein Erlangen des Hochschulabschlusses noch möglich ist.

Wie beantrage ich den Wechsel vom Bachelorstudiengang in den Masterstudiengang?

  1. Wenn Sie den Bachelorstudiengang an der FernUni innerhalb der Rückmeldezeiten abgeschlossen haben, können Sie sich für das Folgesemester in den Masterstudiengang umschreiben lassen. Bitte benutzen Sie hierfür das Rückmeldeformular (Rückmeldung mit Änderung). Das erneute Ausfüllen des Online-Antrags ist nicht erforderlich.
  2. Wenn Sie den Bachelorstudiengang an der FernUni nicht innerhalb der Rückmeldezeiten abgeschlossen haben, melden Sie sich bitte zunächst in Ihren Bachelorstudiengang zurück. Sie müssen Ihren Studienplatz durch die Rückmeldung erhalten, damit Sie nicht exmatrikuliert werden! In den meisten Fällen können Sie bereits Kurse/Module aus dem Masterstudiengang belegen. Bitte melden Sie sich umgehend nach Erhalt des Bachelorabschlusses im Studierendensekretariat (master). Es wird dann geprüft, ob Sie ggf. noch im laufenden Semester in den Masterstudiengang umgeschrieben werden können.

Hinweis:
Eine Belegung von Mastermodulen des Studienganges Psychologie ist nur für eingeschriebense Studierende dieses Studienganges möglich. Vorab können diese Module nicht belegt werden. Bitte wenden Sie sich für Fragen zum Ablauf der Einschreibung in den Masterstudiengang Psychologie an master

Wie beantrage ich den Wechsel vom Akademiestudium in einen Masterstudiengang? (Nachholen von Modulen)

  1. Haben Sie bereits innerhalb der Rückmeldefrist die erforderlichen Leistungsscheine erhalten, beantragen Sie mit dem schriftlichen Rückmeldeformular die Einschreibung in den Masterstudiengang.
  2. Wenn Sie innerhalb der Rückmeldefrist die erforderlichen Leistungsscheine aus dem Akademiestudium noch nicht erhalten haben, melden Sie sich zunächst online als Akademiestudierende/r zurück. In den meisten Fällen können Sie bereits Kurse/Module aus dem Masterstudiengang belegen. Bitte melden Sie sich umgehend nach Erhalt der Prüfungsergebnisse im Studierendensekretariat (master). Es wird dann geprüft, ob Sie ggf. noch im laufenden Semester in den Masterstudiengang umgeschrieben werden können. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage Kopien der Leistungsnachweise bei und geben den gewünschten Hörerstatus an.
Hinweis:
Akademiestudierende, die die Voraussetzungen für eine Einschreibung in einen Studiengang erfüllen, sollten sich zwecks Anerkennung ihrer Leistungen an das jeweils zuständige Prüfungsamt wenden. Sollte im Akademiestudium die Anzahl der Prüfungsversuche ausgeschöpft sein, wird dringend empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob ein Erlangen des Hochschulabschlusses noch möglich ist.

Studienplatz an einer Präsenzuniversität! Was jetzt?

Es ist nicht möglich, an zwei Hochschulen gleichzeitig als Ersthörer/in eingeschrieben zu sein. Sie müssten in diesem Fall an der FernUniversität einen Statuswechsel zum/zur Studiengangszweithörenden beantragen, der auch noch nach den regulären Fristen möglich ist. Den Wechsel können Sie formlos schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief unter Angabe der Ersthochschule und des Studiengangs beantragen.
Voraussetzung für den Statuswechsel ist allerdings, dass Sie an der Präsenzhochschule für einen anderen Studiengang als an der FernUniversität eingeschrieben sind. Handelt es sich um den gleichen Studiengang, können Sie das Studium an der FernUniversität nur im Akademiestudium aufnehmen, oder Sie müssten alternativ die Exmatrikulation beantragen.

Muss ich mich zurückmelden um die Abschlussarbeit zu schreiben bzw. abzugeben?

Zum Zeitpunkt der Abgabe der Abschlussarbeit/des Ablegens der Prüfung muss man eingeschrieben sein. Wenn Sie alle Prüfungsleistungen erbracht haben und nur auf die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bzw. auf die Benotung der Abschlussarbeit warten, müssen Sie sich nicht mehr zum Folgesemester zurückmelden. Für den Fall, dass Sie die letzte Prüfung entgegen Ihrer eigenen Prognose nicht bestanden haben und diese wiederholen müssen, wird das Studierendensekretariat auf Antrag eine verspätete Rückmeldung prüfen.

Kann ich mich ohne Kursbelegung zurückmelden?

Ja, Sie können sich auch ohne eine Kursbelegung zurückmelden. Sollten Sie sich bezüglich der Kursauswahl noch nicht sicher sein, auf eine Anerkennung warten oder eine Abschlussarbeit schreiben, können Sie die Rückmeldung ohne Kursbelegung durchführen. Eine Nachbelegung von Kursen ist innerhalb der gesetzten Fristen zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Selbstverständlich bleiben Ihre Onlinezugänge (LVU, Moodle, Bibliothek) auch ohne Kursbelegung bestehen.

Kann ich mich verspätet zurückmelden?

Ja, Sie können sich bis zum 15.08. für das Wintersemester und bis zum 15.02. für das Sommersemester ohne Angabe von Gründen im bisherigem Hörerstatus und Studiengang verspätet zurückmelden. Allerdings wird in diesem Fall eine Verspätungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben, sofern die Rückmeldung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg beantragt wird.

Wird die verspätete Rückmeldung online über den virtuellen Studienplatz beantragt, beträgt die Verspätungsgebühr nur 5,00 EUR.

Webredaktion Studium | 22.05.2023