Krankheit und Beihilfe

Krankheit

Ab dem 1. Januar 2023 wird es wesentliche Änderungen bei der Meldung von Arbeitsunfähigkeiten für gesetzlich Versicherte geben, über die wir Sie hiermit informieren möchten.

gesetzlich Krankenversicherte

Die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die so genannte eAU, hat bereits begonnen. Schon seit dem 1. Juli 2022 bekommen Sie bei einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit keine Papierausfertigung mehr für Ihre Krankenkasse. Die Arztpraxis schickt Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stattdessen auf elektronischem Wege direkt zu Ihrer Krankenkasse. Sie müssen sich also nicht mehr darum kümmern, die Krankmeldung an Ihre Krankenkasse zu schicken.

Als weitere Neuerung werden Sie ab dem 1. Januar 2023 außerdem keinen „gelben Schein“ mehr für uns als FernUniversität bekommen. Die Informationen über Ihre Arbeitsunfähigkeit werden künftig direkt zwischen Ihrer Krankenkasse und uns ausgetauscht. Trotzdem sind Sie natürlich auch weiterhin verpflichtet, uns unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer zu informieren.

Erst wenn Sie uns, wie oben beschrieben, über das Vorliegen einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informiert haben, dürfen wir rechtlich eine elektronische Anfrage an die Krankenkasse senden.

privat Krankenversicherte

Für privat Krankenversicherte findet das eAU-Verfahren keine Anwendung.

Verfahren ab dem 1. Januar 2023

Die gelb-weißen Zettel und der interne Vordruck sind ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr erforderlich.

Krankmeldung

Im Krankheitsfall informieren Sie unverzüglich zu Dienstbeginn Ihre Führungskraft oder eine durch die Führungskraft benannte Person und teilen dabei die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit mit. Sollte die Arbeitsunfähigkeit auf einem Wege- oder Arbeitsunfall beruhen, so teilen Sie dies bitte ebenfalls mit. Hier müssen dann ggfls. noch weitere Schritte eingeleitet werden.

Diese leitet Ihre Krankmeldung unverzüglich per E-Mail an die zuständige Personalsachbearbeitung weiter. Zur schnelleren Zuordnung sollte im Betreff Ihre Organisationseinheit (Dezernat, Fakultät, Zentrale Einrichtung, etc.) genannt werden.

Sollten Sie sich per E-Mail bei Ihrem Bereich krankmelden, können Sie die Personalabteilung auch gern in CC nehmen. Dann entfällt die E-Mail durch den Bereich.

Vorlage einer Dienstunfähigkeitsbescheinigung

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Arbeitstage, müssen Sie diese spätestens ab dem vierten Tage Ihrer Dienstunfähigkeit ärztlich feststellen lassen und die Bescheinigung im Personaldezernat vorlegen. Den genauen Zeitraum der ärztlich bestätigten Dienstunfähigkeit teilen Sie ebenfalls wieder unverzüglich Ihrer Führungskraft oder der durch die Führungskraft benannten Person mit.

Diese leitet die Information und den Zeitraum der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit wiederum unverzüglich per E-Mail an die zuständige Personalbearbeitung weiter. Zur schnelleren Zuordnung sollte im Betreff Ihre Organisationseinheit (Dezernat, Fakultät, Zentrale Einrichtung, etc.) genannt werden.

Gesundmeldung

Ebenso wichtig wie die Krankmeldung ist die Gesundmeldung, damit der Vorgang in der Personalabteilung abgeschlossen werden kann.

Wenn Sie wieder gesund sind, melden Sie oder jemand aus Ihrem Bereich dies am Tag der Wiederaufnahme des Dienstes per Mail an Ihre zuständige Personalsachbearbeitung. Wichtig ist hierbei, dass Sie uns auch über den letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit informieren, wenn die Dienstaufnahme nicht direkt am Folgetag erfolgte (Bsp.: Letzter Tag der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit am Freitag, Dienstaufnahme am Montag).

Beihilfe

Die Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der FernUniversität in Hagen erfolgt durch die Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe (kvw).

Ihre Beihilfeanträge senden Sie bitte entweder unmittelbar oder über die Dienstpost an folgende Adresse:

Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe (kvw)
Postfach 4629
48026 Münster

Derart adressierte und verschlossene Umschläge mit Ihren Beihilfeanträgen legen Sie einfach unfrankiert in die interne Post. Spätestens am zweiten Tag erfolgt der Versand per Sammelpost an die kvw Beihilfekasse.

Kontakt


Ansprechpartnerin für alle Beihilfeberechtigten der FernUniversität in Hagen ist Frau Marlies Feldkämper (Telefon: +49 251 591-6909).