Besoldung

Die Abwicklung der Zahlung der Besoldung erfolgt durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW.

Bei Fragen zu Ihrer Bezügemitteilungwenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren zuständigen Sachbearbeiter oder bzw. an das Service Center des LBV.

Jahressonderzahlung

Die jährliche Sonderzahlung ist in die monatlichen Bezüge der Beamtinnen und Beamten integriert.

Besoldungstabellen

Eine Übersicht über die Besoldungstabellen der Besoldungsgruppen A, C und W sowie Informationen über den Familienzuschlag finden Sie auf den folgenden Seiten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW.

Vermögenswirksame Leistungen

Wenn Sie vermögenswirksam sparen möchten, hält das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Informationen dazu bereit.

Änderungen in den persönlichen Verhältnissen

LBV NRW

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung benötigt bei einer Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse eine entsprechende Information. U.a. ist dies erforderlich bei einer Änderung der Anschrift, der Bankverbindung oder der familiären Verhältnisse.

Das LBV NRW benötigt hierzu eine entsprechende Eigenerklärung mit Ihrer Unterschrift. Bitte melden Sie daher etwaige Änderungen direkt an das LBV NRW.

Die entsprechenden Formulare hält das LBV NRW auf der Homepage bereit.

Dezernat 3.5

Neben dem LBV NRW sind Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse auch Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung mitzuteilen.

Änderung der Anschrift

Bitte teilen Sie dies Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung schriftlich (E-Mail, Post) mit.

Änderung der Bankverbindung

Bitte nutzen Sie hierfür das Formular zur Änderung der Bankverbindung (PDF 60 KB) oder senden uns eine Kopie des entsprechenden LBV-Formulars zu. Die Änderung der Bankverbindung erfolgt - aus gegebenen Anlass - nur dann, wenn das jeweilige Formular von Ihnen persönlich unterzeichnet ist.

Änderung der familiären Verhältnisse

Bitte teilen Sie dies Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung mit und fügen die entsprechenden Unterlagen (Eheurkunde, Geburtsurkunde, etc.) der Mitteilung bei.

Landesamt für Besoldung und Versorgung

Sofern Sie aktive Beamtin oder aktiver Beamter sind und Fragen zu Ihrer Bezügemitteilung haben, steht Ihnen das LBV NRW gerne zur Verfügung.

Telefon: +49 211 6023-03

Bitte halten Sie hierzu Ihre LBV-Nummer bereit.

Kontaktformular

Webredaktion - Uniintern | 08.04.2024