Urlaub

Erholungsurlaub

Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch für Tarifbeschäftigte in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage.

Übertragung von Urlaubsansprüchen

Das Land NRW hat durch eine Freistellungs- und Urlaubsverordnung geregelt, dass ein Erholungsurlaub für Beamtinnen und Beamte erst 15 Monate nach dem jeweiligen Urlaubsjahr verfällt. Besondere Regelungen zum Verfallen eines Urlaubsanspruchs (z.B. bei Mutterschutzfristen, Elternzeit, Pflegezeit usw.) bleiben auch weiterhin gültig.

Daraufhin hat die Hochschulleitung in Abstimmung mit dem Arbeitgeberverband entschieden, dass ein Anspruch auf Erholungsurlaub für Tarifbeschäftigte erst 12 Monate nach dem jeweiligen Urlaubsjahr verfällt.

Damit können Tarifbeschäftigte (einschließlich der Auszubildenden) den Erholungsurlaub grundsätzlich noch 12 Monate nach dem Ende des jeweiligen Urlaubsjahres in Anspruch nehmen. Es reicht aber nicht aus, den Resturlaub des Vorjahres bis 31. Dezember des Folgejahres anzutreten, der Urlaub muss bis zum 31. Dezember des Folgejahres verbraucht sein.

Sonderurlaub

Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Engelts Sonderurlaub erhalten.

Anträge sind auf dem Dienstweg an die Personalabteilung zu richten.

Bildungsurlaub

  • Anspruchsberechtigt nach dem Bildungsurlaubsgesetz NRW §2 sind generell alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis, sofern das Beschäftigungsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Auf Beamtinnen und Beamte wird das Recht auf Bildungsurlaub nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW – FrUrlV NRW angewendet.

    Ebenfalls Anspruch auf Bildungsurlaub haben Auszubildende, jedoch nur für Themen, die Bezüge zur politischen Bildung aufweisen.

    • 5 Tage (bei 5 Arbeitstagen pro Woche).
    • Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Der Anspruch auf Bildungsurlaub gilt auch für Teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen.
    • Der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden.
    • Auszubildende haben während des kompletten Ausbildungszeitraums Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub.
  • Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung ist nicht auf die ausgeübte Tätigkeit beschränkt.

    Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte berufliche Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können. Was hier gerade sehr formalistisch klingt ist relativ einfach erklärt: Das Thema des Bildungsurlaubs sollte zumindest Randberührungspunkte zum eigenen Job aufweisen: Eine Bürokauffrau wird sich eine Weinverkostung nicht als berufliche Weiterbildung anrechnen lassen können, ein Koch vielleicht schon.

    • Die Antragstellung beim Arbeitgeber muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgt sein.
    • Eine eventuelle Ablehnung des Arbeitgebers muss innerhalb von 3 Wochen nach Antragstellung erfolgen.
  • Der Antrag auf Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich zu stellen.

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung (erhältlich beim Veranstalter)
    • Programm der Bildungsveranstaltung (erhältlich beim Veranstalter) mit folgenden Informationen
      • Zeitlicher Ablauf der Veranstaltung (zur Überprüfung, ob hier in der Regel täglich acht Unterrichtsstunden, mindestens aber sechs Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten vorgesehen sind).
      • Zielgruppe d.h. der Kreis, auf den die Veranstaltung abzielt (zur Überprüfung, ob das Seminar für jedermann zugänglich sein soll)
      • Lernziele und Lerninhalte (zur Überprüfung, ob hier berufliche oder politische Arbeitnehmerweiterbildung vorliegt)

    Der Antrag sollte wie folgt aussehen:

    Antrag auf Bildungsurlaub

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beanspruche Bildungsurlaub nach dem AWbG NRW in der Zeit

    von………. bis ………. Die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung

    sind beigefügt, insbesondere der Nachweis über die Anerkennung

    sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele,

    Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben.

    Mit freundlichem Gruß

    Unterschrift