Urlaub

Nach dem Bundesurlaubsgesetz besteht ein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Urlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage Woche, d. h. 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage Woche.

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung in die ersten drei Monate des folgenden Kalenderjahres ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies ist mit dem Bereich abzusprechen.

Bitte beachten Sie, dass der Urlaub bis zum Ende des Vertrages zu nehmen ist.

Bei Fragen zur Berechnung des Urlaubs, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in.

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