Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Beendigung befristetes Beschäftigungsverhältnis

Beschäftigte mit zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnissen scheiden - wenn der Vertrag nicht verlängert wird - nach Ablauf des mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Zeitpunktes aus dem Dienst der FernUniversität in Hagen aus, ohne dass eine besondere Bearbeitung des Vorgangs durch die zuständige Personalabteilung erfolgt.

Renteneintritt

Altersrente

  • für langjährig und besonders langjährig Versicherte
  • für schwerbehinderte Menschen

Es ist keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen. Möchten Sie mit Beginn des Rentenbezugs das Arbeitsverhältnis beenden, müssen Sie rechtzeitig ordentlich kündigen oder einen Auflösungsvertrag schließen.

Altersrente nach Altersteilzeitarbeit

Das Arbeitsverhältnis endet zu dem in der Altersteilzeitvereinbarung festgelegten Zeitpunkt.

Rente für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

Nach dem reinen Wortlaut der Tarifvorschrift endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid des Rentenversicherungsträgers über die Erwerbsminderung (früher Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit) zugestellt wird.

Der Arbeitgeber ist von der Zustellung des Rentenbescheides unverzüglich zu unterrichten.

Regelaltersrente

Das Beschäftigungsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente (67. Lebensjahr) vollendet haben.

 

Auflösung

Wenn Sie das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beenden möchten, besteht die Möglichkeit in beiderseitigem Einvernehmen den Vertrag aufzulösen. Der Antrag auf Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses ist schriftlich auf dem Dienstweg zu stellen.

Kündigung

Möchten Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung zur Klärung der Kündigungsfrist. Die Kündigung ist schriftlich per Post einzureichen.


    • Abwicklung des Erholungsurlaubs klären
    • spätestens bis zum letzten Tag der Dienstleistung unaufgefordert den Arbeitsplatz geordnet übergeben
    • Rückgabe alle empfangenen Schlüssel/Transponder und Geräte
    • Rückgabe aller sonstigen Arbeitsmaterialien
    • Ihre Lohnsteuerunterlagen erhalten Sie vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)
    • Benötigen Sie ein qualifiziertes Zeugnis? Wenden Sie sich an die Personalabteilung
    • Denken Sie daran, sich bei Bedarf rechtzeitig bei der Arbeitsagentur zu melden. Damit vermeiden Sie ggfls. Verzögerungen bei den Leistungen der Arbeitsagentur
  • Benötigen Sie eine Arbeitsbescheinigung für die Bundesagentur für Arbeit?

    • Diese wird Ihnen von der Arbeitsagentur ausgehändigt und muss vom Arbeitgeber, zunächst von der Personalabteilung und hiernach vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ausgefüllt werden.

    Alternativ können Sie auch wiefolgt vorgehen:

    • Sie fordern die Entgeltangaben beim LBV an
    • zeitgleich beantragen Sie die Bescheinigung in der Personalabteilung mit einem entsprechenden Hinweis.
    • Liegen Ihnen der Teil des LBV und der Teil des Arbeitgebers vor, können Sie beide der Arbeitsagentur zukommen lassen.