Home- und Mobile-Office für nichtwissenschaftlich Beschäftigte

Foto: YinYang/E+/Getty Images

Die Kanzlerin und der Personalrat der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung haben eine Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung des Arbeitsortes (Home- und Mobile-Office) geschlossen, die ab dem 01.07.2023 die vorherige Dienstvereinbarung zu alternierender Telearbeit ersetzt.

Das Ziel dieser Dienstvereinbarung ist es, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit weiter zu verbessern.

Mit Home- und Mobile-Office wird eine räumliche Flexibilisierung der Arbeit unter Wahrung der rechtlichen Anforderungen und der IT-Sicherheit ermöglicht.

Auf dieser Webseite werden die wichtigsten Informationen und Neuerungen für Sie zusammengefasst. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Dienstvereinbarung und den zur Verfügung gestellten Begleitdokumenten und -seiten.

  • Home-Office im Sinne der Dienstvereinbarung (DV) ist eine auf Informations- und Kommunikationstechnik gestützte regelmäßige Tätigkeit, die an einem außerhalb der Hochschule liegenden Heimarbeitsplatz in der Wohnstätte der Beschäftigten verrichtet wird.

    Mobile-Office hingegen ist eine anlassbezogene Aufgabenerfüllung, die an einem außerhalb der Hochschule oder des Heimarbeitsplatz liegenden beliebigen anderen Ort verrichtet wird. Der Anlassbezug schließt dabei zu Gunsten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine Regelmäßigkeit aus.

    Home-Office

    Mobile-Office

    Regelmäßig / monatlich wiederkehrende Nutzung

    Unregelmäßig und anlassbezogen

     
    § 5 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 DV n.F. § 5 Abs. 5 DV n.F. § 2 Abs. 2 DV n.F.
    ähnelt der Tele­arbeits­defi­nition der DV a.F. ähnelt der Home-Office-Definition der DV a.F. ähnelt der Mobile-Office-Definition der DV a.F.
  • Die Teilnahme an Home- und Mobile-Office erfolgt auf freiwilliger Basis.

    Beim regelmäßigen Home-Office stehen den Beschäftigten bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage monatlich grundsätzlich 14 Home-Office Tage zur Verfügung.

    Bei einer abweichenden Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit vermindert sich das Kontingent entsprechend.

    • 5 Arbeitstage/Woche = 14 HO-Tage/Monat
    • 4 Arbeitstage/Woche = 11 HO-Tage/Monat
    • 3 Arbeitstage/Woche = 8 HO-Tage/Monat
    • 2 Arbeitstage/Woche = 6 HO-Tage/Monat
    • 1 Arbeitstag/Woche = 3 HO-Tage/Monat

    Dabei gibt es bei der Festlegung und Verteilung dieser Tage keine Gestaltungsvorgaben oder -beschränkungen mehr.

    Eine Deckelung von zusätzlichen unregelmäßigen Home-Office Tagen die anlassbezogen unter Absprache mit der Führungskraft genutzt werden können, gibt es nicht mehr.

    Die Veränderungen zur vorherigen Dienstvereinbarungen haben wir Ihnen zusätzlich im folgenden Schaubild aufbereitet.

    bisher zukünftig
    Telearbeit am Heim­arbeits­platz konnte grund­sätzlich in einem Umfang bis zu 60% wahr­genom­men werden. Das Home-Office-Kontingent für entsprechende Agreements beträgt grundsätzlich 14 Tage pro Monat.
    Beschäf­tigungs­umfang von mindestens 50% nötig. Offen für jeden Beschäf­tigungs­umfang, Kontingent­höhe reduziert sich nur bei weniger Arbeitstagen pro Woche:
    • 5 Arbeitstage/Woche = 14 HO-Tage/Monat
    • 4 Arbeitstage/Woche = 11 HO-Tage/Monat
    • 3 Arbeitstage/Woche = 8 HO-Tage/Monat
    • 2 Arbeitstage/Woche = 6 HO-Tage/Monat
    • 1 Arbeitstag/Woche = 3 HO-Tage/Monat.
    50% dieser Zeit mussten festgelegt werden, lediglich 50% konnten flexibel verteilt werden. Keine Gestal­tungs­beschrän­kungen.
    Home-Office konnte an maximal 20 Tagen pro Jahr genutzt werden. Solange keine Regelmäßigkeit entsteht und ein konkreter Anlass vorliegt, kann Home-Office nach mündlicher Absprache mit der Führungs­kraft ohne grundsätzliche Deckelung genutzt werden.
  • Mobile-Office ist eine auf Informations- und Kommunikationstechnik gestützte anlassbezogene Aufgabenerfüllung, die an einem außerhalb der Hochschule oder Heimarbeitsplatz liegenden beliebigen anderen geeigneten Ort verrichtet wird. Bei der Nutzung von Mobile-Office schließt der Anlassbezug eine Regelmäßigkeit ausdrücklich aus, bietet den Beschäftigten durch die Erweiterung der Anwendungsfälle aber eine Steigerung der Flexibilität bei dessen Verwendung.

    Veränderungen zur vorherigen Dienstvereinbarungen zeigt die folgende Übersicht.

    bisher zukünftig
    Abschließender Katalog von Anwendungsfällen Offener Katalog von Regelbeispielen, sodass der Anwendungsbereich auf Fälle mit einer vergleichbaren Interessenlage ausgedehnt werden kann. Intensität in Form von Dauer und Regelmäßigkeit sind dabei möglich gering zu halten.
    Begrenzung auf Dienstreisekonstellationen

    Erweiterung um zwei weitere Anwendungsszenarien:

    • Arbeitsweg (z.B. im Zug)
    • außerplanmäßige familiäre Notfälle, soweit die Betreuung dies zuläßt
  • Die regelmäßige, monatlich wiederkehrende Nutzung von zeitlich fixierten oder flexiblen Arbeitstagen im Home-Office ist unmittelbar mit der jeweiligen Führungskraft schriftlich zu vereinbaren. Für diese Vereinbarung ist von den Beschäftigten das durch die Dienststelle zur Verfügung gestellte Muster des Home-Office-Agreement zu nutzen. Dieses ist von den Beschäftigten auszufüllen und sowohl durch die Beschäftigten, als auch von der jeweiligen Führungskraft zu unterzeichnen. Zusätzlich zum Agreement muss der Führungskraft weiterhin eine Grundriss-Skizze der Ausstattung des Heimarbeitsplatzes vorgelegt werden. Nach Abschluss der Vereinbarung wird diese zur Personalakte der Beschäftigten gelegt.

    Mit Abschluss des Home-Office-Agreements erklären Sie sich mit den Datenschutzrechtlichen Grundsätzen bei Home- und Mobile-Office einverstanden.

    Für ein gesundes Arbeiten in Home- und Mobile-Office wurden gemeinsam mit der Stabstelle Arbeits- und Umweltschutz Merkblätter entwickelt. Darüber hinaus steht Ihnen die Stabstelle Arbeits- und Umweltschutz jederzeit beratend zur Seite.

Kontakt

Referat Organisations- und Personalentwicklung
E-Mail: organisation

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