Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Auflösung

Wenn Sie das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beenden möchten, besteht die Möglichkeit in beiderseitigem Einvernehmen den Vertrag aufzulösen. Der Antrag auf Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses ist schriftlich oder per E-Mail auf dem Dienstweg zu stellen.

Kündigung

Möchten Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung zur Klärung der Kündigungsfrist. Die Kündigung ist schriftlich per Post einzureichen.

    • Abwicklung des Erholungsurlaubs klären
    • spätestens bis zum letzten Tag der Dienstleistung unaufgefordert den Arbeitsplatz geordnet übergeben
    • Rückgabe alle empfangenen Schlüssel/Transponder und Geräte
    • Rückgabe aller sonstigen Arbeitsmaterialien
    • Ihre Lohnsteuerunterlagen erhalten Sie vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)
    • Benötigen Sie ein qualifiziertes Zeugnis? Wenden Sie sich an die Personalabteilung
    • Denken Sie daran, sich bei Bedarf rechtzeitig bei der Arbeitsagentur zu melden. Damit vermeiden Sie ggfls. Verzögerungen bei den Leistungen der Arbeitsagentur
  • Benötigen Sie eine Arbeitsbescheinigung für die Bundesagentur für Arbeit?

    • Diese wird Ihnen von der Arbeitsagentur ausgehändigt und muss vom Arbeitgeber, zunächst von der Personalabteilung und hiernach vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ausgefüllt werden.

    Alternativ können Sie auch wiefolgt vorgehen:

    • Sie fordern die Entgeltangaben beim LBV an
    • zeitgleich beantragen Sie die Bescheinigung in der Personalabteilung mit einem entsprechenden Hinweis.
    • Liegen Ihnen der Teil des LBV und der Teil des Arbeitgebers vor, können Sie beide der Arbeitsagentur zukommen lassen.