Forschungssemester

Die FernUniversität in Hagen verfolgt das Ziel, den Forschungsstandort weiter zu stärken und die Sichtbarkeit der Forschungen zu erhöhen. Ein Baustein zur Erreichung dieses Ziels ist die intensivere Nutzung von Forschungssemestern.

Das Rektorat der FernUniversität in Hagen hat in seiner Sitzung am 13.09.2021 daher eine neue Richtlinie zur Durchführung von Forschungssemestern gemäß § 40 Abs. 1 Hochschulgesetz beschlossen. Die Beschlüsse zum bisherigen Verfahren vom 23.01.2007, 18.09.2007 sowie 25.08.2009 wurden aufgehoben.

Das in der Richtlinie zur Durchführung von Forschungssemestern (PDF 120 KB) vorgesehene Verfahren gilt für Professorinnen und Professoren der Besoldungsordnungen C und W.

Die Freistellung von der Lehrverpflichtung setzt in der Regel eine vorangegangenen ununterbrochenen Lehrtätigkeit von mindestens 8 Semestern an der FernUniversität in Hagen voraus.

Anträge auf die Gewährung von Forschungssemestern sind in der Regel zum

  • bis zum 1. April für ein Forschungssemester im folgenden Wintersemester bzw.
  • bis zum 1. Oktober für ein Forschungssemester im folgenden Sommersemester

im Dekanat der jeweiligen Fakultät einzureichen.

Webredaktion - Uniintern | 08.04.2024